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Kann ich einen Artikel bei ebay neu einstellen, obwohl er von ebay rausgenommen wurde ?

gefragt von FraenkieFraenkie am 16.01.2008 um 22:13 Uhr

Ich habe zwei Feuerzeuge bei ebay angeboten. Auf den Feuerzeugen steht ST.Dupont - ich habe geschrieben - ob Original oder Imitat kann ich nicht sagen. Daraufhin hat ebay die Feuerzeuge rausgenommen - und mir einen Hinweis geschickt - berechtigterweise muß ich sagen. Frage: Darf ich diese Feuerzeuge nun ohne Markennamen-Angabe als einfaches Feuerzeug wieder anbieten, oder gibt es dann Ärger ??

Dazu muß ich noch sagen das ich die Feuerzeuge geschenkt bekommen habe und vorher nicht wußte, daß man Ware mit Markenname - auch wenn man darauf hinweist das sie evtl nicht Original sind - so nicht anbieten darf.


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Reply


regideur
beantwortet von regideur am 16. Januar 2008 22:15
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Ich würde Sie mit neuer Beschreibung wieder einstellen. Wenn es Ebay nicht gefällt werden sie sich schon melden.


greimel
beantwortet von greimel am 16. Januar 2008 22:16
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Ohne Hinweis auf die Marke erneut anbieten dürfte kein Problem sein. Oft tut es ja auch ein Foto ;-)


wattstern
beantwortet von wattstern am 16. Januar 2008 22:27
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Die Ebay-Regeln sind da, glaube ich, ganz einfach: sofern man nicht definitiv für die Echtheit des angeblichen Markenartikels gerade stehen kann, darf nicht verkauft werden. Und wenn Du schon selber zugibst, dass Du um die Echtheit nicht weißt, dann scheinst Du berechtigte Zweifel zu haben. Also darfst Du das bei Ebay nicht verkaufen. Ich würde es auch lieber nicht riskieren. Inzwischen gibt es viele Juristen, die sich auf Ebay eingeschossen haben und genau solche Fälle suchen, um dann gebührenpflichtige Abmahnungen zu schicken, weil gegen das Markenrecht verstoßen wird. Ist übrigens strafrechtlich bewährt und kann ggf. echt teuer werden. Aber jetzt dann auch nicht einfach auf irgendeinem Flohmarkt verkaufen! Kann genauso Ärger geben, wenn einer sich auskennt und Dir Böses will oder die Marktaufsicht das entdeckt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Januar 2008 22:18
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verstehe ich ich nicht, seit wann darf man bei e-bay keine markenware mehr anbieten?

die seiten sind voll davon.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 16. Januar 2008 22:23

darf man schon, wenn man sicher ist, daß sie echt ist. Nur der Hinweis, daß man nicht weiß, ob die echt ist, darf nicht sein!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Januar 2008 22:28

@helmut: wundert mich trotzdem etwas, die kontrollieren doch sonst nix. wenn da mal nicht ein hinweis ergangen ist von einem anderen e-bay-mitglied.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 17. Januar 2008 00:12
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Vorsicht bei ebay mit der Markennennung. Da kann man schnell als Händler mit Markenartikeln bezeichnet werden und das ist wohl Betrug. Da sitzt einem dann das Finanzamt im Rücken. Einfach Bild rein und mit der Bezeichnung "Beschreibung siehe Foto" und man ist aus der Sache raus.







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