Wenn ich mir extra für ein Vorstellungsgespräch einen Anzug kaufe, weil ich keinen habe, kann ich das dann als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?

Nein, natürlich nicht. Mit der Begründung könnte sich jeder seine Klamotten günstig beschaffen.

Ich würde mir dann sofort ein neues Auto kaufen um zu einem Bewerbungstermin zu fahren....
Knowledge am 31. Juli 2007 10:06 Hm...wenn ich zu einem Vorstellungstermin fliege, darf ich mir dann auch ein Flugzeug kaufen...ggg?
Nein. Absetzbar ist grundsätzlich nur Kleidung die nicht privat nutzbar ist, wie z.B. spezielle Sicherheitsschuhe.
kommt drauf an, für welchen beruf du dich vorstelen musst und welchen anzug du brauchst.
einen anzug, den ein banker trägt, kannst du nicht absetzen, weil den kannst du ja noch zu deiner hochzeit tragen.
aber einen blaumann, den der elektriker trägt, den kannst du absetzen, weil das ist typische berufskleidung.
jaguar4 am 30. Juli 2007 22:29 geht man im blaumann zum vorstellungsgespräch??
weiß man es? sollte nur zur besseren verständigung so sein :o)
jaguar4 am 30. Juli 2007 22:32 :-))) aber mal aus neugier: bekommt man berufsspezifische kleidung nicht vom arbeitgeber gestellt?
ein arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet. viele müssen sich ihre anzüge und stahlschuhe selber kaufen.
jaguar4 am 30. Juli 2007 22:38 wenn er es verlangt muß er das schon. zumindest muß er was dazugeben, oder er verleiht es.
Lola60 am 30. Juli 2007 22:37 Nicht immer....
Knowledge am 31. Juli 2007 10:04 Der Arbeitgeber muss lt. BGV nur "persönliche Schutzausrüstung" stellen; das gilt für berufsspezifische Kleidung nur eingeschränkt.

Ich befürchte das wird nichts. Wenn man im Büro arbeitet hat man/frau ja auch keine "Arbeitskleidung" obwohl es für einen selbst so sein mag. LG Lotusblume