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Kann ich einen Anzug für ein Vorstellungsgespräch von der Steuer absetzen?

gefragt von power07 am 30.07.2007 um 21:35 Uhr

Wenn ich mir extra für ein Vorstellungsgespräch einen Anzug kaufe, weil ich keinen habe, kann ich das dann als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?


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dock69
beantwortet von dock69 am 30. Juli 2007 21:36
4x
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Nein, natürlich nicht. Mit der Begründung könnte sich jeder seine Klamotten günstig beschaffen.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 30. Juli 2007 21:38
4x
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Ich würde mir dann sofort ein neues Auto kaufen um zu einem Bewerbungstermin zu fahren....

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 31. Juli 2007 10:06

Hm...wenn ich zu einem Vorstellungstermin fliege, darf ich mir dann auch ein Flugzeug kaufen...ggg?


anonym
beantwortet von rainerle38 am 30. Juli 2007 21:38
3x
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Nein. Absetzbar ist grundsätzlich nur Kleidung die nicht privat nutzbar ist, wie z.B. spezielle Sicherheitsschuhe.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Juli 2007 22:28
2x
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kommt drauf an, für welchen beruf du dich vorstelen musst und welchen anzug du brauchst.

einen anzug, den ein banker trägt, kannst du nicht absetzen, weil den kannst du ja noch zu deiner hochzeit tragen.

aber einen blaumann, den der elektriker trägt, den kannst du absetzen, weil das ist typische berufskleidung.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 30. Juli 2007 22:29

geht man im blaumann zum vorstellungsgespräch??

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 30. Juli 2007 22:31

weiß man es? sollte nur zur besseren verständigung so sein :o)

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 30. Juli 2007 22:32

:-))) aber mal aus neugier: bekommt man berufsspezifische kleidung nicht vom arbeitgeber gestellt?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 30. Juli 2007 22:36

ein arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet. viele müssen sich ihre anzüge und stahlschuhe selber kaufen.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 30. Juli 2007 22:38

wenn er es verlangt muß er das schon. zumindest muß er was dazugeben, oder er verleiht es.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 30. Juli 2007 22:37

Nicht immer....

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 31. Juli 2007 10:04

Der Arbeitgeber muss lt. BGV nur "persönliche Schutzausrüstung" stellen; das gilt für berufsspezifische Kleidung nur eingeschränkt.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 30. Juli 2007 21:37
1x
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Ich befürchte das wird nichts. Wenn man im Büro arbeitet hat man/frau ja auch keine "Arbeitskleidung" obwohl es für einen selbst so sein mag. LG Lotusblume



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