sheela2011 am 26.11.2007 um 9:34 Uhr
Seit Samstag tropft es von meiner Badezimmerdecke ( seit heute Nacht tropft es nicht mehr sondern läuft es schon ), mittlerweile habe ich schon sieben Gefäße sowie vier Tücher im Bad ausliegen und muß alle drei Stunden die Gefäße leeren und den Boden wischen, weil ich sonst wahrscheinlich im Bad schwimmen könnte. Ich weiß zwar das ich in so einem Fall 30 - 50 % der Miete mindern kann aber geht das auch sofort oder muß ich meinem Vermieter eine Frist setzen? Die Erfahrung hat mir gezeigt das trotz größerer Mängel in der Wohnung die Ihm schon seit einem Jahr bekannt sind ist noch keine Mängelbeseitigung erfolgt ist.

Ich habe dies gefunden (Deutscher Mieterbund):
Wassereinbruch
Aufgrund eines Wassereinbruchs in Mieträume kann der Mieter die Mieträume während eines Monats nicht uneingeschränkt gewerblich nutzen. 40 %
LG München I, Urteil vom 13.11.1985 - 15 S 11147/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 112.
Auf jeden Fall einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den Vermieter/Verwalter schicken, Mieterverein kontaktieren. In Fällen wie Deinem muss der Vermieter sofort Abhilfe schaffen. Ich habe gleichen Fall in einem Flachdachhaus von türkischen Freunden gehabt, die sich selbst auf deutsch nicht helfen konnten (oberste Etage). Mein Bombardement mit Anrufen hatte bewirkt, dass innerhalb von 2 Tagen das Dach repariert war. Also: ran an den Feind!
Wenn Du die Mietminderung in Anspruch nimmst, was ich empfehle, dann lege unbedingt dieses einbehaltene Geld seperat auf ein Konto. Damit Du das im Falle eines Falles zu Verfügung hast.

Du solltest Den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, damit keine bleibenden Schäden am Gebäude entstehen. Klar musst Du izm eine angemessene Frist zur abstellung des Mangels gewähren und erst dann kannst Du die miete kürzen, wenn er seinen Pflichten willentlich nicht nachkommt!
sheela2011 am 26. November 2007 09:41 Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wurde heute morgen um acht Uhr benachrichtigt vom Hausmeister. Wir hatten übers Wochenende einen Notdienst im Haus, der auch feststellte das Wasser auf dem Flachdach Zentimeter hoch steht und nich abläuft, liegt an der Bauweise des Hauses. Aber bis jetzt tut sich einfach nichts, und gerade sind von der Decke Betonteilchen ( so groß wie Kieselsteine ) abgefallen, ich trau mich schon gar nicht mehr ins Bad.
Indy72 am 26. November 2007 09:44 Ich fürchte, Du musst dem Vermieter mindestens eine Woche wür eine notdürftige Instandsetzung gönnen, für die richtige Temperatur noch mehr. Alllerdings kannst Du tatsächlich eingetroffene Schäden unmittelbar geltend machen.
du mußt dem vermieter schriftlich, am besten einschreiben mit rückschein, die mängel bekannt geben,, dann eine frist setzen rufe auf keinen fall selber den handwerdker du bleibst auf der rechnung sitzen... melde dich beim mieterverein, wennes kein einzelfall ist.. da reagieren vermieter schneller . ansonsten hol den vermieter in deine wohnung dannwird er vielleicht sofort reagieren.
sheela2011 am 26. November 2007 09:51 Bringt bei meinem Vermieter absolut nichts, habe schon bei den anderen Mängeln mit einer Mietminderung und Anwalt gedroht, er meinte nur auf Ihr Geld bin ich nicht angewiesen.
Die Miete ist automatisch gemindert, sobald ein Mangel vorliegt. Die Mietminderung ist nicht abhängig von einer Fristsetzung.
Allerdings muss der Mieter dem Vermieter den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) informieren. Denn wenn der Vermieter den Mangel nicht abstellen kann, weil der Mieter ihn nicht angezeigt hat, darf der Mieter sich nicht auf Minderung berufen und macht sich eventuell schadensersatzpflichtig.
Die Hausverwaltung hat schon reagiert, oh Wunder, gerade ist der Dachdecker oben und sucht nach der undichten Stelle, aber das komische ist über mir wohnt unser Hausmeister und bei Ihm ist ausser einem kleinen Wasserfleck an der Wand über meinem Bad absolut nichts, laut Aussage des Dachdeckers ist der Ablauf auf dem Dach kaputt, er wird Ihn jetzt schließen, aber das Tropfen bzw. Laufen kann noch zwei bis drei Tage dauern bis das ganze Wasser aus dem Gemäuer ist, also muß ich noch so lange damit leben und kann das Bad auch nicht uneingeschränkt nutzen.
Gratuliere, wenn auch mit Einschränkungen. Aber auch hier gilt:
Wassereinbruch
Aufgrund eines Wassereinbruchs in Mieträume kann der Mieter die Mieträume während eines Monats nicht uneingeschränkt gewerblich nutzen. 40 %
LG München I, Urteil vom 13.11.1985 - 15 S 11147/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 112.
Ja, Wasser sucht sich seinen Weg. Die Hohlräume zu Dir waren da wohl bequemer als zum Hausmeister. :-(