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kann ich eine ehemals gute freundin wegen beleidigung anzeigen?

gefragt von EnigmasystemEnigmasystem am 04.02.2009 um 17:49 Uhr

Hallo!

Also die Sache ist die: Ich war vor einiger Zeit noch gut mit einer Freundin befreundet und wollte mit ihr zur GC fahren, daraufhin hat sie mir aber zwei tage zuvor abgesagt, weil sie auf ienmal kein geld mehr dafür hatte, und ich musste bei der pension den einen tag den ich deshalb nicht kommen konnte dennoch bezahlen. wir hatten vorgehabt das mit der GC und einem konzert (von dem die karten ihr vater bezahlt hatte) die preise dann so auszugleichen, soll heißen, das ticket fürs konzert hatte 60,- gekostet und die nacht vom hotel 39,- also schuldete ich ihr noch 21,-. da ich durch einen langen krankheitsvall allerdings das geld nicht überweisen konnte (und ich auch alleinstehend bin), habe ich sie halt einen längeren zeitraum nicht gesehen, bis sie mir dann anfing in einem forum wo ich angemeldet bin immer wieder nachrichten zu schreiben und mich zu beleidigen wo denn ihr geld bliebe usw, auf meine erklärungen, dass ich es nicht konnte, wollte sie gar nicht hören. als ich dann wieder gesund war, habe ich dann natürlich die 21,- überwiesen. dann nach einem monat habe ich dann die sachen die sie seit über 2 jahren ausgeliehen hatte zurückgefordert. daraufhin kamen auch nur beleidigungen und die behauptung ich hätte das geld noch gar nicht überwiesen. was kann ich in dem fall tun? ich habe ja auch noch die kontoauszüge usw... und meine sachen will ich wiederhaben...

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Beleidigung x 218

Mileva
beantwortet von Mileva am 4. Februar 2009 18:36
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Vergiß die Sachen, vergiß die Freundin. So machst du es für dich leichter. Lg. Mileva


Atrajanus
beantwortet von Atrajanus am 4. Februar 2009 17:53
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Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 4. Februar 2009 18:10

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 4. Februar 2009 18:38

ich will das ganze halt einfach nur aus der welt schaffen und meine sachen wieder haben (die gut einen wert von übre 100,- haben) dass sie dann halt so ausfallend wird, verstehe ich nicht, vor allem weil siei hren willen ja schon hat. die idee mit der anzeige kam mir auch erst mit der letzten nachricht von ihr von wegen ich sei ja ne dumme schlam** und ich hätte nen minus IQ und meine familie hat sich auch noch beleidigt... ich will nur meine sachen wiederhaben, mehr nicht..


anonym
beantwortet von sternchen07 am 4. Februar 2009 17:52
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verzeih ihr - und steh einfach über den Dingen , die Sache ist es nicht wert. Aber Deine Lernaufgabe ist das Verzeihen - versuchs gleich mal


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 4. Februar 2009 17:52
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Lass die Sache auf sich beruhen, gehe Deiner ehemaligen Freundin aus dem Weg und ignoriere sonstige Sticheleien.


anonym
beantwortet von doris11 am 4. Februar 2009 17:52
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Wegen was willst du sie anzeigen? du kannst ihr gegebenfalls einen Anwaltsbrief schreiben,und sie auf Unterlassung klagen....aber ist es das Wert??


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Februar 2009 17:51
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Kindergartenniveau, mehr fällt mir dazu nicht ein.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 4. Februar 2009 17:50
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Kindergarten.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 4. Februar 2009 17:50
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Überleg dir obs das wert ist...und in Frage kommt wohl eher üble Nachrede oder Verleumdung


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