Hallo Zuckermaus,
leider stimmt der Beitrag von Moltobene nicht ganz, denn es kommt auf die Vertragsgestaltung und den Abschluss der Versicherung an. D.h. ist grundsätzlich die BU vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden oder nicht? Desweiteren ist sie mit einem Vertrag gekoppelt z.B. einem Sparvertrag fürs Alter (Renten- oder Lebensversicherung) - wenn man all diese Fragen vorliegen hat - kann man eine abschließende Beurteilung in steuerlicher Hinsicht abgeben. Bitte Daten näher spezifizieren.
MfG
Frank M. Hoppe
Hallo Frank Hoppe,
die BU ist vor 2004 abgeschlossen worden und ist zwar zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossen worden, aber ich denke nicht gekoppelt. Jetzt gäbe es die Möglichkeit die BU gekoppelt mit einer Basis Rentenversicherung zu übertragen. Die Beiträge wären höher, aber angeblich von der Steuer absetzbar und dadurch sogar eher Gewinn als Kosten zu verzeichnen.
Aus dem kleinen Konz:Seit 2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.Es bibt zwar immer noch die Erwerbsminderungsrente,sie beträgt aber je nach Dauer der Beschäftigung nur 20 - 40%des Arbeitslohnes.Deshalb sollte man vorbeugen und eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen.Ein weiterer Grund:Die BUR kann mit einer privaten Leibrentenversicherung verbunden werden.Die Beiträge zur BUR sind dann mit 60% steuerlich absetzbar