Nachdem die Lebensversicherung nicht mehr wirklich sehr profitabel ist, wäre die Umwandlung in eine staatlich geförderte Altersvorsorge sehr interessant. Geht das?

Leider ist das nicht möglich, denn das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Entweder man schließt einen völlig neuen Riester-Vertrag und behält die bereits bestehende LV oder man lässt die alte LV beitragsfrei stellen (was allerdings das kostenintensivste Instrumentarium ist), da ich für letzeren Fall bereits Abschluß und Verwaltungskosten bezahlt habe und für den neuen Vertrag gleiches wieder kommt. Weiterhin sollte man mal auf den Garantiezins und die garantierten Ablaufleistungen schauen und dann errechnen, ob sich das alles lohnt.
Riesterverträge halten bei weitem nicht das, was sie versprechen, sie sind zum Teil ein Bermuda für die Kreuzerchen.
Das Geld aus der bestehenden LV rausnehmen (kündigen), eine Risiko-LV abschließen und das übrige Kapital sicher und nicht zu hoch verzinslich anlegen. Bei Investmentfonds kann man wenig verlieren und bis jetzt sind Erträge noch steuerfrei bei der Auszahlung.
Übrigens, Ansprüche aus der Riesterente können wie jede GRV nicht vererbt werden, sonstige Anlagen aber sehr gut.
Sehr viele staatliche geförderten Altersvorsorgemodelle sind im Grunde nur Abzocken der Versicherungsunternehmen, auch wenn sie gewerkschaftseigen sind. Tja.
schurke am 7. September 2007 21:36 Na Klar kann die Riester Rente vererbt werden. Bei Ehepartnern der volle eingezahlte Beitrag incl. Zuschüsse und Zinsen, wenn sie auf den eigenen Vertrag umgeschieben werden. Alle anderen Erben (ausser Ehepartner) können leider nur die eingezahlten Beiträge incl. Zinsen erben.
Wird die Riesterrente schon gezahlt, erbt der oder die Erben für 10 Jahre die monatliche Rente.
So stehr es in meinem Vertrag.
Was soll man mit einer Risikolebensversicherung? wenn niemand abzusichern ist?
Niemals würde ich Geld aus meiner LV nehmen um damit eine Risiko-LV abzuschliessen. Das ist Blödsinn, sorry.