Olli23AThome am 30.10.2009 um 19:34 Uhr
knnt ihr mir da helfen habt ihr Bankerfahrung?? bin Bei Der Volksbank? bei dem Sparbuch handelt es sich um ein Jeans-Sparbuch

Auf wen lautet das Sparkonto? Hat Dein Vater Vollmacht? Wenn es auf ihn lautet - kein Problem. Wenn es auf Deine Mutter lautet, braucht er Vollmacht. Wenn es auf Dich lautet, braucht derjenige, der verfügt Vollmacht. Vater oder Mutter oder beide.

Wenn dein Vater erziehungsberechtigt ist dürfte das gehen
Olli23AThome am 30. Oktober 2009 19:37 tja weiss ja nich weil die geschieden sind..
ungererbad am 30. Oktober 2009 19:38 Das alleine sagt nichts aus. Nur die Vollmacht zählt.
Alles falsch. Ein Verfügungsberechtigter kann kein Konto auflösen, nur der Kontoinhaber. Bzw. Wenn es nur ein Sparbuch ist. Läuft das Sparbuch in einer Kundenstammnummer ist es möglich.

das kann er nur machen wenn er auch namentlich berechtigt ist das zu tun... wenn nur deine mutter drin stehet geht es NICHT ... das ist sowas wie eine kontovollmacht ....

Wieso denn nicht, solange beide erziehungsberechtigt sind? Und was zur Hölle ist ein Jeanssparbuch? ^^
Olli23AThome am 30. Oktober 2009 19:37 die gabs früher mal;;
ich glaube das sparbuch geht auf meine mutter!-)
Dann muss Deine Mutter verfügen. Es sei denn, Dein Vater hat auch Vollmacht. Wenn nicht, dann kann er nicht verfügen.