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Kann ich ein Handyvertrag was ich vor einem Tag abgeschlossen habe "RÜCKGÄNGIG" machen?

gefragt von kral66 am 31.01.2008 um 13:29 Uhr

Hallo, ich habe gestern ein Handyvertrag abgeschlossen und habe mich heute ein besseres Angebot gefunden. Kann ich den Vertrag von gestern rückgängig machen? Dazu ist zu sagen, das ich nur mein Führerschein vorgelegt habe und das Handy noch nicht bekommen habe, welche mit dem Vertrag gegeben wird. Der Vertrag wurde heute freigegeben meinte der Verkäufer. Vielen Dank

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anonym
beantwortet von sakon am 31. Januar 2008 13:36
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Lies mal deinen unterzeichneten Vertrag. Irgendwo muss da was vom Widerrufsrecht sein. Das hast du bei jedem Vertragsabschluss, in der Regel 14 Tage. Da sollte auch drin stehen, an wen der Widerruf zu richten ist (Adresse) und in welcher Form er verfasst sein muss (Fax, Mail, Brief). Ich empfehle hierzu jedoch unbedingt die Form eines Briefes per Einschreiben, weil nur dieses im Nachhinein noch nachweisbar ist. Im Widerruf müssen übrigens keine Gründe angegeben werden...

Kommentar von Simple_avatar2smallbnaj01 am 31. Januar 2008 13:38

Bingo! Innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 13:43

Wenn das im Vertrag steht! Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ansonsten nur bei Fernabschlüssen, zB. am Telefon oder per Internet.

Kommentar von sakon am 31. Januar 2008 13:43

Deswegen habe ich ja auch geschrieben "Lies mal deinen unterzeichneten Vertrag"...

Kommentar von Simple_avatar2smallbnaj01 am 31. Januar 2008 13:46

@Indy72 Du bringst da etwas durcheinander!!! Was du meinst ist das Fernabnahmegesetz. Das hat mit Verträgen bei denen man eine zeitliche Bindung eingeht nichts zu tuen!

Kommentar von frankie1xyz am 28. Mai 2008 10:19

das widerrufsrecht ist erloschen, wenn der vertrag sofort aktiviert wird. grüße frankie


solf1
beantwortet von solf1 am 31. Januar 2008 13:31
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NEIN! Du bist einen Vertrag eingegangen! Vielleicht würdest du ja morgen schon wieder auf ein günstigeres Angebot treffen..Gruss Solf

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 31. Januar 2008 13:34

wozu gibt es eigentlich Verträge? DH

Kommentar von Simple_avatar2smallbnaj01 am 31. Januar 2008 13:35

Und warum gibt es Gesetze? Damit man von Verträgen, die einem aufgeschwatzt wurden zurücktreten kann. Das nennt man Verbraucherschutz

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 31. Januar 2008 13:48

dh er fragt nicht nach deiner meinung, herrlich.


anonym
beantwortet von zapate am 21. Mai 2008 15:22
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Du hast nur bei Haustürgeschäften eine Rücktrittsmöglichkeit. Lese deine Vertragsbedingungen, möglichweise ist dort eine Stornogebühr vermerkt.


anonym
beantwortet von kral66 am 31. Januar 2008 17:15
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Hallo, erstmals danke für die schnelle Antwort. Habe eine weitere Frage zu dem Thema. Kann der Verkäufer Geld dafür verlangen das ich den Vertrag auflöse?? Danke

Kommentar von sakon am 1. Februar 2008 08:56

Nein, kann er nicht.


bnaj01
beantwortet von bnaj01 am 31. Januar 2008 13:32
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Du kannst! Man man hat normalerweise ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Das gilt nicht nur für Handyverträge sondern allgemein für alle Verträge.

Kommentar von Simple_avatar2smalldine301 am 31. Januar 2008 13:35

Genau,das geht!!


dine301
beantwortet von dine301 am 31. Januar 2008 13:31
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das habe ich auch schon gemacht,man kann nach einem tag den vertrag stornieren aber überleg dir einen guten grund!lg

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 31. Januar 2008 13:34

nicht, wenn schon freigeschaltet wurde.

Kommentar von Simple_avatar2smallbnaj01 am 31. Januar 2008 13:34

Auch wenn schon freigeschaltet wurde!!!!!


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