Hallo, ich habe gestern ein Handyvertrag abgeschlossen und habe mich heute ein besseres Angebot gefunden. Kann ich den Vertrag von gestern rückgängig machen? Dazu ist zu sagen, das ich nur mein Führerschein vorgelegt habe und das Handy noch nicht bekommen habe, welche mit dem Vertrag gegeben wird. Der Vertrag wurde heute freigegeben meinte der Verkäufer. Vielen Dank
Lies mal deinen unterzeichneten Vertrag. Irgendwo muss da was vom Widerrufsrecht sein. Das hast du bei jedem Vertragsabschluss, in der Regel 14 Tage. Da sollte auch drin stehen, an wen der Widerruf zu richten ist (Adresse) und in welcher Form er verfasst sein muss (Fax, Mail, Brief). Ich empfehle hierzu jedoch unbedingt die Form eines Briefes per Einschreiben, weil nur dieses im Nachhinein noch nachweisbar ist. Im Widerruf müssen übrigens keine Gründe angegeben werden...

NEIN! Du bist einen Vertrag eingegangen! Vielleicht würdest du ja morgen schon wieder auf ein günstigeres Angebot treffen..Gruss Solf
HerrLich am 31. Januar 2008 13:34 wozu gibt es eigentlich Verträge? DH
Du hast nur bei Haustürgeschäften eine Rücktrittsmöglichkeit. Lese deine Vertragsbedingungen, möglichweise ist dort eine Stornogebühr vermerkt.
Hallo, erstmals danke für die schnelle Antwort. Habe eine weitere Frage zu dem Thema. Kann der Verkäufer Geld dafür verlangen das ich den Vertrag auflöse?? Danke
Nein, kann er nicht.
Du kannst! Man man hat normalerweise ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Das gilt nicht nur für Handyverträge sondern allgemein für alle Verträge.
Genau,das geht!!
das habe ich auch schon gemacht,man kann nach einem tag den vertrag stornieren aber überleg dir einen guten grund!lg
Bingo! Innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. DH
Wenn das im Vertrag steht! Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ansonsten nur bei Fernabschlüssen, zB. am Telefon oder per Internet.
Deswegen habe ich ja auch geschrieben "Lies mal deinen unterzeichneten Vertrag"...
@Indy72 Du bringst da etwas durcheinander!!! Was du meinst ist das Fernabnahmegesetz. Das hat mit Verträgen bei denen man eine zeitliche Bindung eingeht nichts zu tuen!
das widerrufsrecht ist erloschen, wenn der vertrag sofort aktiviert wird. grüße frankie