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Kann ich ein ebay Angebot wieder zurück nehmen?

gefragt von sarinali am 07.04.2008 um 15:37 Uhr

Ich habe vor 2 Tagen eine ebay Auktion gestartet. Nun habe ich jedoch schon privat einen Käufer gefunden, der mir meines Erachtens einen ziemlich fairen und bei ebay wohl kaum zu erhaltenden Preis zahlen möchte. Der Käufer ist ein älterer Herr, der sich mit dem Internet gar nicht auskennt und dementsprechend ist es angebrachter, den Verkauf außerhalb dieser Auktion zu vollziehen. Kann ich das Angebot bei Ebay einfach wieder zurück nehmen?


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anonym
beantwortet von dolabella am 7. April 2008 15:44
4x
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Ja, man kann Angebote vorzeitig beenden. Vor dem Beenden Gebote streichen (einfach der Reihe nach) und dann das "Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten" aufrufen, Artikelnummer eingeben und Anweisungen befolgen. Das Streichen von Angeboten übernimmt zwar auch der Assistent, ich habe es aber bisher bevorzugt das selber im Vorfeld zu tun. Die ebay Hilfe beschreibt, wie es geht: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html.


anonym
beantwortet von jojo77 am 7. April 2008 15:38
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Du kannst dein Angebot vorzeitig beenden, rein rechtlich gesehen bleibt dein „Angebot“ jedoch bestehen, so dass sich darauf auch eine Annahme eines möglichen Kaufinteressenten beziehen kann. In dem Fall könntest du dein Angebot nur auf dem Wege der Anfechtung vernichten. Abgesehen davon…es gibt andere Mittel und Wege eine Auktion zu beeinflussen, wobei ich darauf hier aber nicht näher eingehen möchte g

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 7. April 2008 15:59

Wo steht das? Du kannst bei EBay jedes Angebot bis kurz vor Ende zurückziehen und mußt dort einen Grund angeben warum. Mehr nicht.


radar74
beantwortet von radar74 am 7. April 2008 15:56
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Ja man kann dieses ohne Probleme zurücknehmen und es ist völlig egal ob darauf schon einer geboten hat oder nicht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. April 2008 15:39
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ja, das geht, allerdings nur so lange noch keine gebote abgegeben wurden.

geh bei e-bay in die suche, dort kannst du dann das gebotsrücknahme formular finden und ausfüllen.

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 7. April 2008 15:57

Geht auch wenn schon jemand geboten hat.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 16:10

ja, schon, aber dann muss man eine lüge eintragen ind das formular. meintest du das?


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 7. April 2008 15:39
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Wenn noch keine Gebote gemacht wurden ja (aber nicht bei Kleinen Sachen...bei Autos, Immobilien geht das), wenn geboten wurde nein! Kennst du nicht jemand der für den Herrn bieten kann???



ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 7. April 2008 16:03
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Ja, das geht problemlos. Gehe dazu auf mein Ebay, scrolle auf der Seite nach unten, links steht dann am Rand Verkäuferlinks, drauf klicken-es öffnet sich eine neue Seite. Dort kannst du die Funktion "Mein Angebot vorzeitig beenden" anklicken. Dazu musst du dann die Artikelnummer angeben u. den Grund. Hab ich auch schon mal gemacht, allerdings waren dann noch keine Gebote drauf.


curator
beantwortet von curator am 8. April 2008 23:24
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klar gesagt, solange noch keiner geboten hat, ja, wenn einer geboten hat, dann nur noch in abstimmung.

ein typischer ungerader weg in diese richtig ist die oft vorkommende erklärung: das ding oist leider kaputt gegangen, ich musste es wegwerfen, kann leider nicht mehr bieten, - eigentlich muesste man dann den schaden ersetzen, in aller regel wird das aber vom bieter geschluckt.


anonym
beantwortet von Lucas am 7. April 2008 15:42
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Nein. Prinzipiell sind Angebote genau wie Gebote bindend. Aber es gibt Ausnahmen: Gerät/Gegenstand gestohlen, beschädigt oder abweichend von Artikelbeschreibung... Am sichersten funktioniert das, wenn noch niemand auf Dein Angebot geboten hat. Um die Auktion zu stoppen, solltest Du unter "Hilfe" den Suchbegriff "Auktion frühzeitig beenden" oder "Auktion stoppen" o.ä. in der Suchmaske eingeben. Du wirst auf einen Link für ein "Formular" verwiesen, den klickst Du an und beendest nach Ausfüllen des Online-Formulars die Auktion.

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 7. April 2008 16:01

Was denn nun JA oder NEIN. Wenn es rein rechtlich nicht richtig wäre dann würde EBay die Option nicht anbieten.

Kommentar von dolabella am 7. April 2008 16:52

Sehe ich genauso :-)

Kommentar von Lucas am 13. Mai 2008 20:01

Ja oder Nein ist so nicht möglich zu beantworten! Es macht alleine schon einen Unterschied aus, ob auf ein Angebot ein Gebot erfolgte oder ob nicht. Ein "Kauf" kommt erst mit Gebot zustande, somit gibt es auch dann erst jemanden (den potentiellen "Käufer"), der rechtlichen Anspruch auf das Angebot machen kann. Will heißen: Wenn Du eine Auktion VOR irgendeiner Gebotsabgabe zurückziehst, passiert gar nix ("wo kein Kläger...."). Wenn aber ein Gebot gemacht wurde, gibt es einen rechtlichen Anspruch, der einklagbar ist. Auf Ebay selbst und deren Richtlinien verlasse ich mich solange nicht, bis Ebay seinen Sitz in Deutschland hat und seine AGB`s auf deutsches Recht abstimmt.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 14. Mai 2008 15:30
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sowie ich gelesen habe nur bis 24 oder 12 stunden vorher und dann geht es nicht mehr...


wildsurfer
beantwortet von wildsurfer am 6. August 2008 22:36
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Die Gebotsrücknahme ist eine der gefährlichsten Übungen die es bei Onlineauktionen gibt, denn dafür zählt nur ein Verschlechterungsgrund, z.B. "Vase runtergefallen kaputt", nicht aber "hab ich woanders besser verkauft". Das mußt du auch relativ schnell machen und nicht lange warten, ggfls den Bieter direkt anschreiben den Beweis dafür sichern und im Auktionstext darauf hinweisen das der Artikel weg ist. Selbst dann gibt es noch ein paar K.ckrichter die die Gebotsrücknahme nicht akzeptieren und dann bist du dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig. Also Kumpel bitten das Ganze zu überbieten, das ist erlaubt, wenn er nicht bei dir wohnt, den alten Bieter, wenn du das Gefühl hast er will "abstauben" kannst du nach Abgabe eines neuen Gebots sperren. Die Provision wirst du allerdings vermutl. los, naja evtl. nicht, aber das werde ich hier nicht beschreiben, das sind wirklich "dirty Tricks".


anonym
beantwortet von Christagu am 16. September 2008 13:35
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Vermutlich recht hilfreicher Link auf ein Urteil zu der Frage: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm


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