Ich habe vor 2 Tagen eine ebay Auktion gestartet. Nun habe ich jedoch schon privat einen Käufer gefunden, der mir meines Erachtens einen ziemlich fairen und bei ebay wohl kaum zu erhaltenden Preis zahlen möchte. Der Käufer ist ein älterer Herr, der sich mit dem Internet gar nicht auskennt und dementsprechend ist es angebrachter, den Verkauf außerhalb dieser Auktion zu vollziehen. Kann ich das Angebot bei Ebay einfach wieder zurück nehmen?
Ja, man kann Angebote vorzeitig beenden. Vor dem Beenden Gebote streichen (einfach der Reihe nach) und dann das "Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten" aufrufen, Artikelnummer eingeben und Anweisungen befolgen. Das Streichen von Angeboten übernimmt zwar auch der Assistent, ich habe es aber bisher bevorzugt das selber im Vorfeld zu tun. Die ebay Hilfe beschreibt, wie es geht: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html.
Du kannst dein Angebot vorzeitig beenden, rein rechtlich gesehen bleibt dein „Angebot“ jedoch bestehen, so dass sich darauf auch eine Annahme eines möglichen Kaufinteressenten beziehen kann. In dem Fall könntest du dein Angebot nur auf dem Wege der Anfechtung vernichten. Abgesehen davon…es gibt andere Mittel und Wege eine Auktion zu beeinflussen, wobei ich darauf hier aber nicht näher eingehen möchte g
Wo steht das? Du kannst bei EBay jedes Angebot bis kurz vor Ende zurückziehen und mußt dort einen Grund angeben warum. Mehr nicht.
Ja man kann dieses ohne Probleme zurücknehmen und es ist völlig egal ob darauf schon einer geboten hat oder nicht.
ja, das geht, allerdings nur so lange noch keine gebote abgegeben wurden.
geh bei e-bay in die suche, dort kannst du dann das gebotsrücknahme formular finden und ausfüllen.
Geht auch wenn schon jemand geboten hat.
ja, schon, aber dann muss man eine lüge eintragen ind das formular. meintest du das?

Wenn noch keine Gebote gemacht wurden ja (aber nicht bei Kleinen Sachen...bei Autos, Immobilien geht das), wenn geboten wurde nein! Kennst du nicht jemand der für den Herrn bieten kann???

Ja, das geht problemlos. Gehe dazu auf mein Ebay, scrolle auf der Seite nach unten, links steht dann am Rand Verkäuferlinks, drauf klicken-es öffnet sich eine neue Seite. Dort kannst du die Funktion "Mein Angebot vorzeitig beenden" anklicken. Dazu musst du dann die Artikelnummer angeben u. den Grund. Hab ich auch schon mal gemacht, allerdings waren dann noch keine Gebote drauf.

klar gesagt, solange noch keiner geboten hat, ja, wenn einer geboten hat, dann nur noch in abstimmung.
ein typischer ungerader weg in diese richtig ist die oft vorkommende erklärung: das ding oist leider kaputt gegangen, ich musste es wegwerfen, kann leider nicht mehr bieten, - eigentlich muesste man dann den schaden ersetzen, in aller regel wird das aber vom bieter geschluckt.
Nein. Prinzipiell sind Angebote genau wie Gebote bindend. Aber es gibt Ausnahmen: Gerät/Gegenstand gestohlen, beschädigt oder abweichend von Artikelbeschreibung... Am sichersten funktioniert das, wenn noch niemand auf Dein Angebot geboten hat. Um die Auktion zu stoppen, solltest Du unter "Hilfe" den Suchbegriff "Auktion frühzeitig beenden" oder "Auktion stoppen" o.ä. in der Suchmaske eingeben. Du wirst auf einen Link für ein "Formular" verwiesen, den klickst Du an und beendest nach Ausfüllen des Online-Formulars die Auktion.
Was denn nun JA oder NEIN. Wenn es rein rechtlich nicht richtig wäre dann würde EBay die Option nicht anbieten.
Sehe ich genauso :-)
Ja oder Nein ist so nicht möglich zu beantworten! Es macht alleine schon einen Unterschied aus, ob auf ein Angebot ein Gebot erfolgte oder ob nicht. Ein "Kauf" kommt erst mit Gebot zustande, somit gibt es auch dann erst jemanden (den potentiellen "Käufer"), der rechtlichen Anspruch auf das Angebot machen kann. Will heißen: Wenn Du eine Auktion VOR irgendeiner Gebotsabgabe zurückziehst, passiert gar nix ("wo kein Kläger...."). Wenn aber ein Gebot gemacht wurde, gibt es einen rechtlichen Anspruch, der einklagbar ist. Auf Ebay selbst und deren Richtlinien verlasse ich mich solange nicht, bis Ebay seinen Sitz in Deutschland hat und seine AGB`s auf deutsches Recht abstimmt.

sowie ich gelesen habe nur bis 24 oder 12 stunden vorher und dann geht es nicht mehr...

Die Gebotsrücknahme ist eine der gefährlichsten Übungen die es bei Onlineauktionen gibt, denn dafür zählt nur ein Verschlechterungsgrund, z.B. "Vase runtergefallen kaputt", nicht aber "hab ich woanders besser verkauft". Das mußt du auch relativ schnell machen und nicht lange warten, ggfls den Bieter direkt anschreiben den Beweis dafür sichern und im Auktionstext darauf hinweisen das der Artikel weg ist. Selbst dann gibt es noch ein paar K.ckrichter die die Gebotsrücknahme nicht akzeptieren und dann bist du dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig. Also Kumpel bitten das Ganze zu überbieten, das ist erlaubt, wenn er nicht bei dir wohnt, den alten Bieter, wenn du das Gefühl hast er will "abstauben" kannst du nach Abgabe eines neuen Gebots sperren. Die Provision wirst du allerdings vermutl. los, naja evtl. nicht, aber das werde ich hier nicht beschreiben, das sind wirklich "dirty Tricks".
Vermutlich recht hilfreicher Link auf ein Urteil zu der Frage: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm