Das Vergehen war nicht verschuldet. Wie bekomme ich ein Vergehen aus meiner Personalakte? Wer hat Erfahrung?
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Zunächst sollte man mal das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen. Vielleicht lässt es sich schon so klären. Ist eine Einigung nicht möglich, rate ich einen Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet aufzusuchen und mit diesem die Sachlage genau zu besprechen. Evtl. muss beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Nicht berechtigte Eintragungen in der Personalakte, müssen entfernt werden.
Hast Du eine Abmahnung bekommen? § 83 Abs. 2 BetrVG sagt aus, dass in Deine Personalakte eine Gegendarstellung aufgenommen werden muss, wenn Du die Abmahnung für ungerechtfertigt hältst bzw. wenn der Vorwurf nicht zutrifft (und Du das hoffentlich beweisen kannst), muss die Personalakte korrigiert werden; das ist ein Recht, das Du auch einklagen kannst.
Ob der erhobene Vorwurf nun zutrifft oder nicht, lasse ich hier mal unberücksichtigt. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Abmahnung so lange in der Personalakte belassen, wie er möchte. Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus, daß nach spätestens 2 Jahren der zeitliche Zusammenhang zum damaligen Ereignis nicht mehr gegeben ist. Meistens steckt hinter einer Abmahnung aber mehr als der erhobene Vorwurf, ist oft ein Zeichen dafür, daß irgend etwas anderes zwischen AG und AN am köcheln ist. Manchmal hilft ein klärendes Gespräch

Der einfachste Weg ist erst einmal die Gegendarstellung, für die Du keinen Anwalt brauchst.
Jeder, der in der Akte die Abmahnung sieht, der findet dann auch Deine Gegendarstellung und kann dann versuchen, sich selbst ein Bild zu machen.
Nach zwei Jahren ist die Abmahnung meist ohnehin nicht mehr von Bedeutung, solange Du nicht wegen desselben "Vergehens" noch einmal abgemahnt wirst.