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Kann ich ein Arbeitsvergehen aus meiner Personalakte streichen lassen?

gefragt von xhomme74 am 13.03.2007 um 12:43 Uhr

Das Vergehen war nicht verschuldet. Wie bekomme ich ein Vergehen aus meiner Personalakte? Wer hat Erfahrung?


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rbeier
beantwortet von rbeier am 13. März 2007 12:51
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Zunächst sollte man mal das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen. Vielleicht lässt es sich schon so klären. Ist eine Einigung nicht möglich, rate ich einen Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet aufzusuchen und mit diesem die Sachlage genau zu besprechen. Evtl. muss beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Nicht berechtigte Eintragungen in der Personalakte, müssen entfernt werden.


anonym
beantwortet von boniche am 13. März 2007 12:54
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Hast Du eine Abmahnung bekommen? § 83 Abs. 2 BetrVG sagt aus, dass in Deine Personalakte eine Gegendarstellung aufgenommen werden muss, wenn Du die Abmahnung für ungerechtfertigt hältst bzw. wenn der Vorwurf nicht zutrifft (und Du das hoffentlich beweisen kannst), muss die Personalakte korrigiert werden; das ist ein Recht, das Du auch einklagen kannst.


anonym
beantwortet von Sakis00 am 13. März 2007 13:03
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Ob der erhobene Vorwurf nun zutrifft oder nicht, lasse ich hier mal unberücksichtigt. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Abmahnung so lange in der Personalakte belassen, wie er möchte. Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus, daß nach spätestens 2 Jahren der zeitliche Zusammenhang zum damaligen Ereignis nicht mehr gegeben ist. Meistens steckt hinter einer Abmahnung aber mehr als der erhobene Vorwurf, ist oft ein Zeichen dafür, daß irgend etwas anderes zwischen AG und AN am köcheln ist. Manchmal hilft ein klärendes Gespräch


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 13. März 2007 19:44
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Der einfachste Weg ist erst einmal die Gegendarstellung, für die Du keinen Anwalt brauchst.

Jeder, der in der Akte die Abmahnung sieht, der findet dann auch Deine Gegendarstellung und kann dann versuchen, sich selbst ein Bild zu machen.

Nach zwei Jahren ist die Abmahnung meist ohnehin nicht mehr von Bedeutung, solange Du nicht wegen desselben "Vergehens" noch einmal abgemahnt wirst.


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