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Kann ich ein Abgemeldetes Fahrzeug - wie ein Angemeldetes - am Straßenrand Parken?

gefragt von VVol7 am 01.09.2008 um 9:50 Uhr

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frami
beantwortet von frami am 1. September 2008 09:51
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Nein, das ist nicht erlaubt lt STVO.

Kommentar von Mimmy55 am 1. September 2008 09:53

DH der straßenrand gehört zum öffentl. straßenverkehr


anonym
beantwortet von TanteBertha am 1. September 2008 09:52
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Nein, aus versicherungstechnischen Gründen. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nur auf Privatgrundstücken stehen.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 1. September 2008 09:55
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Nein nach ein paar Tagen ist ein Zettel der Ordungsbehörde dran mit der Auforderung zur Entfernung. Danach wird abgeschleppt und er kommt zum Schrottplatz. Dem folgt eine Anzeige und es wird teuer


RedLion
beantwortet von RedLion am 1. September 2008 09:53
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hi,

können schon ^^ solltest es aber nichts. nach meinem wissen hast du dann keinen versicherungsschutz. d.h. falls da was passiert sitzt du auf den kosten. aber ich denke es gibt hier bestimmt welche die mehr anhnung auf dem gebiet haben. aber wie gesagt solltest es besser in einem hof oder ner garage unterbringen.

lg


anonym
beantwortet von Mietnormade am 1. September 2008 09:55
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Klaro kannst Du das am Straßenrand abstellen. Aber falls das ein Ordnungshüter sieht wird es ein paar Repressalien geben. Mal davon abgesehen das bei einem Unfall automatisch ein Schuldiger gefunden wurde.(Da werden die den nehmen der sich nicht an die Versicherungspflicht gehalten hat).



weibi82
beantwortet von weibi82 am 1. September 2008 09:56
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nein, das würde ich nicht machen... da kannst du einen strafzettel bekommen ....zuerst bekommst du verwahnungsbuße so um die 60 euro und wenn das fahrzeug immer noch steht wenn die polizei nach sieht werden sie dich darauf aufmerksam machen das du das Fahrzeug von der Straße holen sollst + verwahnungsbuße. beim dritten mal holen sie den Abschlepp dienst schleopen dein auto ab und du darfst alles zahlen. (ist meiner freundin vor kurzen passiert)


anonym
beantwortet von Brendels am 1. September 2008 13:03
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nein, ist nicht erlaubt, maik hat´s ganz gut erläutert


abibremer
beantwortet von abibremer am 14. Oktober 2008 09:39
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ein abgemeldetes fahrzeug darf nicht am straßenverkehr teilnehmen. weenn es an der straße steht, nimmt es am "ruhenden verkehr" teil. das darf auch nicht sein. du MUßT für das abgemeldete teil einen nichtöffentlichen standort suchen! alles andere kostet relativ viel geld.


anonym
beantwortet von 338194 am 1. Dezember 2008 17:06
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Nein, auf keinen Fall, stell das Fahrzeug woanders hin, daß es nicht von der Straße gesehen wird. Du riskierst sonst noch ein dickes Protokoll


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