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Nein, aus versicherungstechnischen Gründen. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nur auf Privatgrundstücken stehen.

Nein nach ein paar Tagen ist ein Zettel der Ordungsbehörde dran mit der Auforderung zur Entfernung. Danach wird abgeschleppt und er kommt zum Schrottplatz. Dem folgt eine Anzeige und es wird teuer

hi,
können schon ^^ solltest es aber nichts. nach meinem wissen hast du dann keinen versicherungsschutz. d.h. falls da was passiert sitzt du auf den kosten. aber ich denke es gibt hier bestimmt welche die mehr anhnung auf dem gebiet haben. aber wie gesagt solltest es besser in einem hof oder ner garage unterbringen.
lg
Klaro kannst Du das am Straßenrand abstellen. Aber falls das ein Ordnungshüter sieht wird es ein paar Repressalien geben. Mal davon abgesehen das bei einem Unfall automatisch ein Schuldiger gefunden wurde.(Da werden die den nehmen der sich nicht an die Versicherungspflicht gehalten hat).

nein, das würde ich nicht machen... da kannst du einen strafzettel bekommen ....zuerst bekommst du verwahnungsbuße so um die 60 euro und wenn das fahrzeug immer noch steht wenn die polizei nach sieht werden sie dich darauf aufmerksam machen das du das Fahrzeug von der Straße holen sollst + verwahnungsbuße. beim dritten mal holen sie den Abschlepp dienst schleopen dein auto ab und du darfst alles zahlen. (ist meiner freundin vor kurzen passiert)
nein, ist nicht erlaubt, maik hat´s ganz gut erläutert

ein abgemeldetes fahrzeug darf nicht am straßenverkehr teilnehmen. weenn es an der straße steht, nimmt es am "ruhenden verkehr" teil. das darf auch nicht sein. du MUßT für das abgemeldete teil einen nichtöffentlichen standort suchen! alles andere kostet relativ viel geld.
Nein, auf keinen Fall, stell das Fahrzeug woanders hin, daß es nicht von der Straße gesehen wird. Du riskierst sonst noch ein dickes Protokoll
DH der straßenrand gehört zum öffentl. straßenverkehr