Muss sich ein Auto im absoluten Serienzustand befinden um es als Youngtimer anmelden zu können? Mir geht es um ein 20 Jahre altes Auto, welches aber einen Motor aus einer jüngeren Baureihe (ca. 10 Jahre) besitzt. Wie sehen in solchen Fällen die Richtlinien aus?

Einen "Youngtimer" gabs formal nur bis Februar 2007. Insofern sollte ein Motorentausch kein "Beinbruch" für den Wert (allenfalls für einen evtl. Käufer, der auf den Originalzustand Wert legt) mehr sein. Du fährst dann sowas wie eine Replika.

Youngtimer gibt es nicht mehr, ergo erübrigt sich diese Frage.

Ich glaube das geht nicht. Der Young- oder Oldtimer muss im unverbastelten Originalzustand sein.
DonRamon am 25. Juni 2009 15:59 Nicht, wenns der gleiche Motor ist

Eine gewisse Prozent zahl der Teile müssen sich noch im Originalzustand befinden,zumindest war es bei den Oldtimern so! Würden keine Neuteile zugelassen sein gäbe es in 99% aller Fälle diese Klasse nicht mehr! Um wieviel, kann ich dir leider nicht sagen. Ich denke der TÜV oder DEKRA können dir da weiterhelfen! Wenn nicht, ...einfach überfahren!

Richtig, Anmeldemöglichkeit als "Youngtimer" gibts nicht (mehr), Oldtimer muss 30 Jahre alt sein. Aber selbst wenn der nen Austausch-Motor hat, sollte es beim H-Kennzeichen später kein Problem geben - sofern dieser Motor orginalgetreu ist. Bestimmte Nachrüstungen sind zulässig, sofern sie dem Umweltschutz und der Sicherheit dienen, auch wenn damit der Oldtimer nicht mehr dem Orginalzustand entspricht. Ausnahmen kennt der techn. Sachverständige (TÜV/Dekra), der z.B. für einen Oldtimer/H-Kennzeichen auch ein Gutachten erstellt.