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Kann ich ein 20 Jahre altes Auto mit einem ca. 10 Jahre alten Motor als Yountimer anmelden?

gefragt von SuperRichie am 14.12.2007 um 16:54 Uhr

Muss sich ein Auto im absoluten Serienzustand befinden um es als Youngtimer anmelden zu können? Mir geht es um ein 20 Jahre altes Auto, welches aber einen Motor aus einer jüngeren Baureihe (ca. 10 Jahre) besitzt. Wie sehen in solchen Fällen die Richtlinien aus?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 14. Dezember 2007 19:04
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Einen "Youngtimer" gabs formal nur bis Februar 2007. Insofern sollte ein Motorentausch kein "Beinbruch" für den Wert (allenfalls für einen evtl. Käufer, der auf den Originalzustand Wert legt) mehr sein. Du fährst dann sowas wie eine Replika.


sender
beantwortet von sender am 14. Dezember 2007 17:04
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Youngtimer gibt es nicht mehr, ergo erübrigt sich diese Frage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Youngtimer


Benjy
beantwortet von Benjy am 14. Dezember 2007 17:11
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Ich glaube das geht nicht. Der Young- oder Oldtimer muss im unverbastelten Originalzustand sein.

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 25. Juni 2009 15:59

Nicht, wenns der gleiche Motor ist


icke666
beantwortet von icke666 am 21. Dezember 2007 01:01
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Eine gewisse Prozent zahl der Teile müssen sich noch im Originalzustand befinden,zumindest war es bei den Oldtimern so! Würden keine Neuteile zugelassen sein gäbe es in 99% aller Fälle diese Klasse nicht mehr! Um wieviel, kann ich dir leider nicht sagen. Ich denke der TÜV oder DEKRA können dir da weiterhelfen! Wenn nicht, ...einfach überfahren!


BenjaminFG
beantwortet von BenjaminFG am 25. April 2008 04:56
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nein das geht nicht


oldtimerpflegen
beantwortet von oldtimerpflegen am 18. September 2009 10:13
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Richtig, Anmeldemöglichkeit als "Youngtimer" gibts nicht (mehr), Oldtimer muss 30 Jahre alt sein. Aber selbst wenn der nen Austausch-Motor hat, sollte es beim H-Kennzeichen später kein Problem geben - sofern dieser Motor orginalgetreu ist. Bestimmte Nachrüstungen sind zulässig, sofern sie dem Umweltschutz und der Sicherheit dienen, auch wenn damit der Oldtimer nicht mehr dem Orginalzustand entspricht. Ausnahmen kennt der techn. Sachverständige (TÜV/Dekra), der z.B. für einen Oldtimer/H-Kennzeichen auch ein Gutachten erstellt.


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