AllEyezOnMe am 22.05.2009 um 13:46 Uhr
Darf ich mit einem 3,5 Tonner +750 kg Anhänger fahren, wenn ich nur B Führerschein habe?
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Nein!
Definition FE-Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Die zul.Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger darf also 3,5t nicht übersteigen! Ansonsten darf die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Für alles andere benötigt man die FE-Klasse BE (bzw. je nach Zugfahrzeug auch C1E, CE, DE ..)
führerschein B ist doch ohne anhänger, für anhänger gibt's ne extra klasse... (c1 oder sowas)... also - nin, darfst du nicht fahren!
PepsiMaster am 22. Mai 2009 19:42 C1 ist für LKW .. und zwar auch ohne Anhänger. Die Anhängerklasse heißt E (BE, C1E, CE, DE)
750kg Anhänger dürfen jedoch auch mit B oder C1 ohne zusätzliche Fahrerlaubnis gezogen werden, zumindest solange die zgM des Zuges nicht überschritten wird.
Franticek am 22. Mai 2009 20:31 Fast richtig. Bei B mit einem 750kg-Anhänger ist die Gesamtmasse des Zuges egal, solange der PKW max 3.5t hat.

Die in der Frage genannte Kombination ist zulässig. Als Anhäger bei Klasse B (ohne E) ist sind folgende Anhänger zulässig:
1. in jedem Fall immer ein 750kg-Anhänger
2. andere Anhänger, wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des PKW und dabei die Gesamtmasse der Kombination die 3.5t nicht übersteigt.
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Man beachte die Stellung des Wörtchens "oder" im Gesetzestext. Daraus resultiert nämlich, daß bei dem 750kg-Anhänger die Gesamtmasse der Kombination nicht maßgebend ist.
Schön zitiert, aber nicht richtig gelesen.
Zitat: auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
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Bei einem 750kg-Anhänger ist die Gesamtmasse der Kombination egal, bzw, da der PKW 3.5t haben darf, kann in diesem Fall die Kombination sogar 4.25t gesamt haben. Das gilt aber ausschließlich für einen 750kg-Anhänger.
das sofern bezieht sich auf beide voranstehende Satzteile, also sowohl auf bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges als auch auf nicht mehr als 750kg.
Gem. §6 Abs. 1 FEV berechtigt die FE-Klasse B zum Führen von Kfz [...] auch mit Anhängern, [...] sofern die zGm der Kombination 3500kg nicht übersteigt.
Die Grenze von 3,5t ist eine absolute Grenze bei der FE-Klasse B, sofern sie nicht um E erweitert wurde.
Wird an ein Fahrzeug mit 3,5t ein Anhänger angehängt und verfügt der Kfz-Führer nur über die FE-Klasse B, stellt dies ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. §21 StVG dar.
Nee, der 750kg-Anhänger ist da eine Ausnahme, das sofern bezieht sich auch sprachlich nur auf den vorangegangenen Satzteil.
750kg-Anhänger, das ist die einzige Ausnahme, wo diese 3.5t-Grenze eben nicht zählt. So ist die Formulierung und so ist auch die Rechtsprechung. Frage mal nach bei den Experten im Verkehrsforum, d.h. im Forum von Verkehrsportal.de
Franticek, Du hast absolut recht!!
ich weiß nicht warum .. vielleicht war es gestern schon zu spät oder es gab sonst irgendeinen Grund für meinen Zustand der geistigen Umnachtung.
Eine absolute Seltenheit, so einen Experten wie dich mal bei einem kleinen Fehler zu erwischen. -grins-