Kann ich die Steuerklasse frei wählen als Unterhaltszahler (2 Kinder)

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Du must die Sache aus einem ganz anderen Aspekt heraus betrachten:

die Unterhaltsgläubiger können einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, dass Du hinsichtlich Deiner Unterhaltsverpflichtung so gestellt wirst, als hättest Du die für die Unterhaltsgläubiger günstigere Steuerklasse; du kannst also zwar nach Steuerklasse 5 "fliehen" aber für deine Unterhaltsgläubiger wirst Du so behandelt, als wärest du in "3"; ein Wechsel der Steuerklasse um sein unterhaltsrelevantes Einkommen zu mindern bringt somit nichts

Die Steuerklassen könnt Ihr schon frei wählen (entweder IV und IV oder III und V) - allerdings verändert das den Unterhaltssatz nicht.

du kannst frei wählen...es gibt keine vorschriften..bei ca. gleichem Einkommen solltet ihr 4/4 wählen undachte darauf, dass du einen halben Kinderfreibetrag für jedes Kind angerechnet bekommst

und die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen kannst

@tommi36

quatsch..der Kinderfreeibetrag macht sich in der Stuererklärung bemekrbar und ncith beim Unterhalt...das Kindergeld wird vom Staat und nicht vom Unterhaltsverpflichteten gezahlt und hat keinen Einfluß

kann er natürlich, aber ich glaube sein Ansinnen geht dahin, sich durch die für ihn ungünstigere Steuerklasse ein niedrigeres Nettoeinkommen zu verschaffen; damit einhergehend eine geringere Unterhaltsverpflichtung; das kann aber der Unterhaltsgläubiger dadurch verhindern, dass der Schuldner (nur im Verhältnis zum Unterhaltsgläubiger) so behandelt wird, als hätte er (weiterhin) die besserverdienende Steuerklasse.

Bin Schweizer und kenne das Deutsche Steuergesetz nicht,aber ich kann mir nicht vorstellen das man bei einem Amt was aussuchen kann! Die Bestimmen doch immer und sehen uns nur als kleinen Kunden an. Aber ich hoffe das du trotz Vergangenheit eine Zukunft hast,mir geht es ungefähr gleich...habe auch ein Kind,darf aber nur Zahlen!! War nicht Verheiratet und habe keine Rechte

Wie es aussieht, kann man die Steuerklasse frei wählen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12902&ccheck=1