´nabend!
Frage siehe oben. Gehalt etc. wird gleich bleiben, keine Ausgaben stehen an, also ist ja theoretisch klar was gezahlt wurde/noch wird.
Und Frage 2: kann ich trotz bereits gemachter St´erklärung von 2008 da noch was nachreichen? In diesem Falle die Pauschale für einen Umzug,
Merci
Für 2008 kannste noch was nachreichen, falls Du noch keinen Steuerbescheid bekommen hast bzw. dieser bereits erhaltene noch Einspruchsfrist hat. Dann müssteste aber auch formulieren mit "Einspruch", nicht, dass Du noch was nachreichst und um Bearbeitung bittest.
Für 2009 kannste ab 2.1.2010 stellen.

Für 2009 wirst du das noch nicht machen können. Du brauchst doch die ausgefüllte Lohnsteuerkarte für dieses Jahr und die hat dein Chef ja noch nicht gemacht.

Wie dir auch schon andere User mitgeteilt haben, kannst du die Steuererklärung frühestens am 02.01.2010 beim Finanzamt einreichen - aber auch nur unter der Bedingung, dass deine Unterlagen wirklich auch vollständig sind. Die wenigsten Arbeitgeber sind in der Lage, die Lohnsteuerbescheinigung vor dem 15. Januar auszustellen - bei vielen dauert das sogar bis ca. Mitte März.¶
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Außerdem ist es nicht immer sinnvoll, die Steuererklärung schon so früh abzugeben - wenn du dir mit der 2008er Erklärung ein bisschen mehr Zeit genommen hättest, dann wären dir vielleicht auch die Umzugskosten noch rechtzeitig eingefallen. Wenn nämlich die Einspruchsfrist abgelaufen ist (einen Monat nach der sogenannten "Zugangsvermutung", d. h. Datum des Bescheides plus 3 Tage plus 1 Monat), dann ist der Steuerbescheid rechtskräftig und kann nur noch bei Vorliegen neuer Tatsachen geändert werden. Und der Umzug ist keine neue Tatsache, da er im Jahr 2008 stattgefunden hat und zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung bereits bekannt war. Dass du erst später davon erfahren hast, dass dir eine Pauschale zugestanden hätte, ist auch keine neue Tatsache - denn die Pauschale gab es schon vorher.¶
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Also nachträgliche Änderungen in der Steuererklärung sind nahezu unmöglich, sobald die Einspruchsfrist vorüber ist - daher ist es manchmal besser, die Erklärung ein paar Tage oder Wochen später erst abzugeben, wenn du ganz sicher bist, dass du auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast...¶
Schön erklärt. Wenn ich fragen darf, wo kommen die Steuerzeichen in deiner Antwort her?
niaweger am 5. November 2009 03:13 Das geht ziemlich einfach...¶
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Ðãs kåññst du auch¸¸¸¶
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Probier einfach mal Folgendes: Alt-Taste gedrückt halten, die vierstellige Zahl 0182 eintippen und dann Alt-Taste loslassen - klappt mit Zahlen von 0160 bis 0255...¶

Für 2008 kann man bestimmt noch was nachreichen. Aber frag mich net wie.
Ich habe einen Steuerberater.

nö, dir fehlt was... kann noch manches passieren
amtliches geht nur mit amtlichem
könnte doch sein, daß die mayas sich um 3 jahre verrechnet haben!

machen ja ....abgeben dann am 4.1.2010
09...? ;-)
Du musst erst die ausgefüllte Steuerkarte von Deinem AG haben und die Formulare sind auch noch nicht da. Ob Du noch für 2008 nachreichen kannst, beim Finanzamt erfragen, evtl. besteht die Möglichkeit, das in 2009 zu übertragen.

Nutzt Dir alles nix ohne Deinen Lohnsteuerbescheid;-) Musste Dich wohl noch 3 - 4 Monate gedulden;-)
Frage 1: Nein. Oder: Machen kannst du viel, einreichen aber nicht.
Frage 2: Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem und konnte das nicht nach-anmelden. Aber ich bin selbstständig und es ging um Bereiche der Gewinnermittlung. Es könnte bei dir anders sein. Frag das Finanzamt. Meiner Erfahrung nach sind die Leute dort wirklich umgänglich und hilfreich.
wenn Du bereits eine Arbeitgeberbescheinigung für das gesamte Jahr 2009 hast und auch die Formulare vom Finanzamt für die Steuererklärung bzw das neue Elster-Programm kannst Du es ja mal versuchen. Nur das alles gibt es noch nicht. Im Falle des Umzugs würde ich es mal versuchen für 2009 nachzureichen.