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Kann ich die Pflege des Sohnes meines Freundes übernehmen und habe ich anspruch auf Leistungen.

gefragt von KarinBerndt am 14.05.2008 um 15:44 Uhr

Mein Lebensfegährte nimmt das gemeinsame Kind (6 Jahre) seiner Freundin zu sich, weil es ihr eine Last geworden ist. Ich soll die Pflege übernehmen da er Berufstätig ist. Ich ziehe von NRW nach Rheinland-Pfalz zu ihm, in seine Wohnung. Gebe meinen Beruf dafür auf, damit der Junge betreut ist. Steht mir ein Pflegegeld zu? Es wäre schön wenn mir jemand auskunft geben könnte. Wie sieht es mit dem Kindergeld und dem Unterhalt für den kleinen aus.Der kleine geht ab dem 01.08.08 in die Grundschule einen Hortplatz gibt es nicht mehr und der kleine kann doch nicht auf der Straße stehen. Wie soll ich dabei arbeiten gehen. Das Jugendamt sagt klar nein zu e


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dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 14. Mai 2008 15:49
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wenn ihr zwei "nur so" ( beide ledig) zusammen seit, wird wohl nur der vater anspruch auf pflegegeld bzw. geldleistungen haben. informiere dich bitte bei sozialen diensten ob die dir weiter helfen können oder unterstützung zusagen.... alles gute

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 14. Mai 2008 17:10

Das Kind hat Unterhaltsanspruch von der Mutter. Pflegegeld bekommst Du keins. Das Kind ist doch nicht krank. Für weitere Informationen setze Dich mit dem Jugendamt in Verbindung. Ich denke, die ganze Angelegenheit wird sowieso über das JA laufen, da ja der Vater dann das alleinige Sorgerecht beantragen muss.

Kommentar von luna2000 am 26. Mai 2008 17:05

stimmt nicht ganz.der vater muss nicht das alleinige sorgerecht beantragen.er muss mit der mutter das sorgerecht teilen und das aufenthaltsbestimmungsrecht klären


Bärbel Moti
beantwortet von Bärbel Moti am 15. Mai 2008 09:19
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Dei Partner hat nur anspruch auf unterhalt für den jungen. ob dieses nun vom sozialamt oder vom jugendamt zu beziehen ist muss individuell geklärt werden.( Hartz4 / Unterhaltsvorschuss, oder von der ex direkt?) pflegegeld bekommt keiner von euch. der staat findet das zwar löblich, das du für den jungen deine arbeit aufgegeben hast und zu deinem partner ziehst aber das war es auch schon. zu klären wäre es auch ob du geld vom arbeitsamt bekommst. zumal ich es so verstanden habe das du deinen job gekündigt hast. nicht das sie dir eine sperre von bis zu drei monaten reinwürgen.


Bärbel Moti
beantwortet von Bärbel Moti am 15. Mai 2008 09:50
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Habe noch einen Tipp: wenn der hortplatz direckt i n der grundschule ist über nehmen sie meistens auch die verteilung der plätze. das heißt auch das kinder aus der schule wo der hort ist mit vorrang behandelt werden. gehe zum zuständigen sekretäriat der grundschule und frage nach. habe damals für meinen sohn auch so einen platz erhalten. das amt hatte auch gesagt das ging nichts mehr. die schule hat mir dabei sehr geholfen mit einem ganztagsplatz, obwohl mich das amt ziemlich hängen ließ.


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