Kann ich die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr innerhalb des ersten Halbjahres verlangen?

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Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr für die Steuererklärung

falsch. Die NK ABr. für 2012 brauchst du für die Steuererklärung 2013 und die von 2013 für 2014. Es zählt das Zufluss-Abflussprinzip. Der Geldfluss aus dieser Abrechnung erfolgt ja immer Zeitversetzt.

Diese haushaltsnahen Dienstleistungen und die Kosten dafür, werden Dir erst mit der Jahresabrechnung bekannt. Sie sind für Dich also nicht bereits 2013 entstanden, auch wenn die Dienstleistungen 2013 durchgeführt wurden, sondern die Kosten entstehen für Dich erst mit Zugang der Jahresabrechnung und somit gehören diese in die Steuererklärung für 2014. Somit benötigst Du die NK-Abrechnung vom Vorjahr nicht für die Steuererklärung 2013.

Wenn ich die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr für die Steuererklärung benötige, kann ich diese dann im 1. Halbjahr mehr oder weniger beim Vermieter einfordern?

Der Vermieter darf sich bis zu 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zeit lassen.

Fordern kannst Du. Aber nachkommen muß der VM dieser Forderung aber frühestens am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Du kannst ja den Vermieter mal fragen, ob er die Abrechnung früher erstellen kann. Ansonsten hat der Vermieter ein Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit die Abrechnung zu erstellen. Du kannst eventuell absetzbare Kosten wenn die Abrechnung später kommt auch noch in die nächste Steuererklärung einfließen lassen.