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Kann ich die Kosten meines Studiums (1.Studium abgebrochen,dann Ausbildg.jetzt 2. Studium) absetzen?

gefragt von evkalein am 20.02.2008 um 19:09 Uhr

Das 2. Studium hat nichts mit der Ausbildung zu tun und baut somit nicht darauf auf. Vielen Dank für die Antworten.


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Februar 2008 19:15
2x
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ein zweitstudium ist nur steuerlich absetzbar, wenn es mit späteren steuerpflichtigen einnahmen aus der angstrebten beruflichen tätigkeit in zusammenhang steht.

ansonsten ist nur das erststudium steuerlich begünstigt.

Kommentar von Simple_avatar2smallAntoniaW am 12. April 2008 08:50

Sollte dies auch gelten, wenn das Erststudium eigentlich keines ist, da es abgebrochen wurde?


anonym
beantwortet von CorBu am 17. April 2008 16:46
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Wenn du das 1. Studium abgebrochen hast, zählt das 2. Studium nicht als Zweitstudium. Ich weiß das, weil ich auch mein erstes Studium abgebrochen und dann ein neues angefangen habe. Rechtlich zählt das dann nicht als Zweitstudium!


curator
beantwortet von curator am 14. Mai 2008 16:08
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ist eigentlich in erster linie eine frage wie man die eingaben beim finanzamt aufbaut.

wenn schlüssig dargetan wird, dass das erste zuerst zielstebig gemeint war, und das zweite jetzt seinen sinn hat, und sein klar erkennbares ziel, dann sollte es gehen.

nicht beliebt beim finanzamt sind hobbystudien, d.h. wenn erkennbar ist dass jahrelang aus reinem spass an der freude immer neues an- ver- und zerstudiert wird, und unter dem strich keine angestrebte richtung erkannbar wird.


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