Das 2. Studium hat nichts mit der Ausbildung zu tun und baut somit nicht darauf auf. Vielen Dank für die Antworten.
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ein zweitstudium ist nur steuerlich absetzbar, wenn es mit späteren steuerpflichtigen einnahmen aus der angstrebten beruflichen tätigkeit in zusammenhang steht.
ansonsten ist nur das erststudium steuerlich begünstigt.
Wenn du das 1. Studium abgebrochen hast, zählt das 2. Studium nicht als Zweitstudium. Ich weiß das, weil ich auch mein erstes Studium abgebrochen und dann ein neues angefangen habe. Rechtlich zählt das dann nicht als Zweitstudium!

ist eigentlich in erster linie eine frage wie man die eingaben beim finanzamt aufbaut.
wenn schlüssig dargetan wird, dass das erste zuerst zielstebig gemeint war, und das zweite jetzt seinen sinn hat, und sein klar erkennbares ziel, dann sollte es gehen.
nicht beliebt beim finanzamt sind hobbystudien, d.h. wenn erkennbar ist dass jahrelang aus reinem spass an der freude immer neues an- ver- und zerstudiert wird, und unter dem strich keine angestrebte richtung erkannbar wird.
Sollte dies auch gelten, wenn das Erststudium eigentlich keines ist, da es abgebrochen wurde?