Kann man die Gebäudeversicherung (Sturm Wasser Feuer ...) bei den Nebenkosten angeben?
Kannst du - wird aber nicht unter Nebenkosten geführt , sondern unter dem Begriff Betriebskosten

ja, das kann man berechnen, genau so wie die Grundsteuer. Es wird nach qm der Wohnfläche berechnet
Wenn es im Mietvertrag steht, dann ja. Es ist Umlage fähig.
eindeutig ja. Nach der Verordnung vjon wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. Diese wurde überholt durch die Aufstellung der Betriebskosten. Dort ist unter Punkt 13 aufgeführt " Sach - und Haftpflichtversicherungen. Dazu gehört eine Gebäudeversicherung. Alle umlagefähigen Kosten müssen im Mietvertrag fixiert sein. gute Zeit wünscht kunni
Schau erst in die Mietverträge, die Du mit Deinen Mietern geschlossen hast. Ist dort bei Versicherung vorgesehen, dass die Gebäudeversicherung umlagefähig ist, gibt es kein Problem. Grundsätzlich sollten alle umlagefähigen Kosten im Mietvertrag oder in einer Anlage genau bezeichnet werden, damit es keine Streitigkeiten gibt.
Öffentliche Lasten und Versicherungen eventuell ja. (Genaue Auskunft bei Haus- und Grundbesitzerverein erfragen.) Hypothekengewinnabgabe mit Sicherheit nein.

Ja, am Besten nach der Quadratmeterzahl.
LG
Wieselchen