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Kann ich die Gebäudeversicherung eines Mietshauses auf die Mieter umlegen (Nebenkosten)

gefragt von Tomasi am 10.06.2008 um 5:59 Uhr

Kann man die Gebäudeversicherung (Sturm Wasser Feuer ...) bei den Nebenkosten angeben?


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Reply


kiralee
beantwortet von kiralee am 10. Juni 2008 07:51
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Kannst du - wird aber nicht unter Nebenkosten geführt , sondern unter dem Begriff Betriebskosten


maiki01
beantwortet von maiki01 am 10. Juni 2008 06:54
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ja, das kann man berechnen, genau so wie die Grundsteuer. Es wird nach qm der Wohnfläche berechnet


anonym
beantwortet von Hans1943 am 10. Juni 2008 06:55
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Wenn es im Mietvertrag steht, dann ja. Es ist Umlage fähig.


anonym
beantwortet von kunni am 10. Juni 2008 09:20
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eindeutig ja. Nach der Verordnung vjon wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. Diese wurde überholt durch die Aufstellung der Betriebskosten. Dort ist unter Punkt 13 aufgeführt " Sach - und Haftpflichtversicherungen. Dazu gehört eine Gebäudeversicherung. Alle umlagefähigen Kosten müssen im Mietvertrag fixiert sein. gute Zeit wünscht kunni


anonym
beantwortet von Ludwig Klammer sen. am 10. Juni 2008 09:39
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Schau erst in die Mietverträge, die Du mit Deinen Mietern geschlossen hast. Ist dort bei Versicherung vorgesehen, dass die Gebäudeversicherung umlagefähig ist, gibt es kein Problem. Grundsätzlich sollten alle umlagefähigen Kosten im Mietvertrag oder in einer Anlage genau bezeichnet werden, damit es keine Streitigkeiten gibt.





anonym
beantwortet von kbra01 am 10. Juni 2008 06:32
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Öffentliche Lasten und Versicherungen eventuell ja. (Genaue Auskunft bei Haus- und Grundbesitzerverein erfragen.) Hypothekengewinnabgabe mit Sicherheit nein.


bremenumzu
beantwortet von bremenumzu am 10. Juni 2008 06:51
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ich meine: ja, kann man


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 10. Juni 2008 07:12
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Ja, am Besten nach der Quadratmeterzahl.

LG

Wieselchen


gnat01
beantwortet von gnat01 am 10. Juni 2008 12:26
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