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Kann ich die Flugkosten und die Beerdigungskosten absetzen

gefragt von jannik1509 am 05.01.2008 um 14:43 Uhr

Meine Mutter ist im Juni 2006 verstorben. Da Sie schon seit elf Jahren in Griechenland lebte, wurde Sie dort auch beerdigt. Die Rechnung für die Beerdigungskosten habe ich bezahlt, wurde auch von den Griechischen Behörden auf meinen Namen übersetzt.Die Frage wäre kann ich die Beerdigungskosten sowie die Flugkosten von der Steuer absetzen.


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 5. Januar 2008 14:45
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Die Beerdigungskosten kannst Du auf jeden Fall absetzen. Bei den Flugkosten bin ich mir nicht sicher, müsste eigentlich. Ruf doch beim Finanzamt an, ich würde dort nachfragen.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 5. Januar 2008 14:49
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Dies habe ich gefunden:

Wenn ein naher Angehöriger stirbt übernimmt der Staat zu Teilen die Kosten für die Beerdigung. Das beinhaltet die Kosten für Todesanzeigen, für den Sarg, die Kränze, Grabgebüren, die Grabstätte und den Grabstein. Nicht inbegriffen sind Kosten für die Trauerkleidung oder das Traueressen, das Selbe gilt für Umbettungskosten, Grabpflegekosten, die Erneuerung des Grabmals und die Anreisekosten zur Beerdigung.

http://www.rechtsfindung.com/aussergbelastungen.html


collo
beantwortet von collo am 5. Januar 2008 14:52
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Diese Kosten sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar, allerdings nur im beschränkten Rahmen. Es wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Wie hoch diese ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Was den Flug anbetrifft kann es Probleme gibt. Warst Du tatsächlich nur für die Beerdigung in Griechenland, also maximal eine Übernachtung, müßten die Kosten anerkannt werden. Hast Du ein paar Tage angehängt, dann wird die Reise teilweise auch als Privatvergnügen angesehen. Hier muß man gut argumentieren können.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. Januar 2008 14:47
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weil es deine mutter war kannst du absetzen.

allerdings musst du das geerbte gegenrechnen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 5. Januar 2008 15:02

das mit dem gegenrechnen ist mir neu, musste ich nicht

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 5. Januar 2008 15:14

@schurke: ich kenne es nicht anders, dass das erbe gegenzurechnen ist.

lt.google:

Zu den unmittelbaren Beerdigungskosten gehören beispielsweise die Ausgaben für die Grabstätte, den Sarg oder die Urne. Die Kosten können aber nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des Nachlasses übersteigen und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind, beispielsweise durch eine Sterbegeldversicherung

http://www.finanzenchannel.de/article424.html


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Januar 2008 14:48
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es sind nach Steuerrecht nur die reinen Beerdigungskosten, wenn du sie nachweißbar erbracht hast absettzbar...





anonym
beantwortet von Uschytroll am 6. Januar 2008 19:18
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Die Kosten können aber nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des Nachlasses übersteigen und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind, beispielsweise durch eine Sterbegeldversicherung......... Wie pietaetlos kann man sein ???????? Ich finde diese Frage einfach schrecklich ! Eine Mutter kann man nicht in Euro aufwiegen. Wer kommt auf solch einen Gedanken ?????


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