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Kann ich die Beiträge zur Krankenversicherung zurück verlangen?

gefragt von JoGermanJoGerman am 08.10.2008 um 22:00 Uhr

Ich habe festgestellt, dass auf meinen Lohnabrechnungen der letzten 36 Monate der Beitrag der Krankenkasse zu hoch berechnet wurde, obwohl der richtige Prozentsatz auch in der Kopfzeile mit aufgeführt ist. Kann ich das Geld zurückverlangen? Von wem, Arbeitgeber oder Krankenkasse?

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Recht x 35.007 krankenkasse x 1.545 Krankenversicherung x 1.053 arbeitgeber x 516 kasse x 123

TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 8. Oktober 2008 22:07
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Bevor Du bei Deinem Arbeitgeber etwas reklamierst, teile bitte den Prozentsatz auf Deiner Abrechnung durch 2 und addiere zu Deinem Anteil 0,9% hinzu. Diesen Prozentanteil trägt jeder Arbeitnehmer alleine. Das wird bei der Berechnung aber oft vergessen. LG TawaGirl

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9smallJoGerman am 8. Oktober 2008 22:17

Ja, stimmt, wenn ich es so rechne. Aber wieso wird das auf den Seiten für Krankenkassenvergleichsrechnern nie gesagt. Denn dort stehen immer nur 50% des Gesamtbeitrags.
Heißt das, dass der Arbeitgeber nur 49,1 % zahlt und der Arbeitnehmer immer 50,9 % ?

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 8. Oktober 2008 22:57

Der Arbeitgeber zahl 50% und der Arbeitnehmer 50,9%. Der Beitragssatz ist ja immer 100%. Der Arbeitnehmer zahlt auf seine 50% nur halt einen Zuschlag von 0,9%. Vor Urzeiten war es so, dass der Arbeitgeber 50% vom AOK-Beitragssatz gezahlt hat und der Arbeitnehmer nur 50% von seinem günstigeren Krankenkassen-Beitragssatz, wenn man nicht in der AOK war. Zu der Zeit hatte die AOK den höchsten Beitragssatz. Ab Januar 2009 werden wir ja alle ordentlich zur Kasse gebeten. Dann soll für alle Kassen ein Beitragssatz von 15,5% gelten. Auf unseren Anteil zahlen wir dann immer noch 0,9% zusätzlich. Diese Regelung fällt dann leider nicht weg. Das Jahr 2009 wird noch teurer, grummel. Wünsche noch einen schönen Abend. LG TawaGirl


monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. Oktober 2008 22:02
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Da hat Dein Arbeitgeber nen Wurm reingebracht, Du mußt bei ihm reklamieren und wenn er zu viel an die Kasse überwiesen hat, kann er das Geld von dort zurück fordern.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. Oktober 2008 22:01
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Ja, von der Krankenkasse.


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