JoGerman am 08.10.2008 um 22:00 Uhr
Ich habe festgestellt, dass auf meinen Lohnabrechnungen der letzten 36 Monate der Beitrag der Krankenkasse zu hoch berechnet wurde, obwohl der richtige Prozentsatz auch in der Kopfzeile mit aufgeführt ist. Kann ich das Geld zurückverlangen? Von wem, Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Bevor Du bei Deinem Arbeitgeber etwas reklamierst, teile bitte den Prozentsatz auf Deiner Abrechnung durch 2 und addiere zu Deinem Anteil 0,9% hinzu. Diesen Prozentanteil trägt jeder Arbeitnehmer alleine. Das wird bei der Berechnung aber oft vergessen. LG TawaGirl

Da hat Dein Arbeitgeber nen Wurm reingebracht, Du mußt bei ihm reklamieren und wenn er zu viel an die Kasse überwiesen hat, kann er das Geld von dort zurück fordern.
Ja, stimmt, wenn ich es so rechne. Aber wieso wird das auf den Seiten für Krankenkassenvergleichsrechnern nie gesagt. Denn dort stehen immer nur 50% des Gesamtbeitrags.
Heißt das, dass der Arbeitgeber nur 49,1 % zahlt und der Arbeitnehmer immer 50,9 % ?
Der Arbeitgeber zahl 50% und der Arbeitnehmer 50,9%. Der Beitragssatz ist ja immer 100%. Der Arbeitnehmer zahlt auf seine 50% nur halt einen Zuschlag von 0,9%. Vor Urzeiten war es so, dass der Arbeitgeber 50% vom AOK-Beitragssatz gezahlt hat und der Arbeitnehmer nur 50% von seinem günstigeren Krankenkassen-Beitragssatz, wenn man nicht in der AOK war. Zu der Zeit hatte die AOK den höchsten Beitragssatz. Ab Januar 2009 werden wir ja alle ordentlich zur Kasse gebeten. Dann soll für alle Kassen ein Beitragssatz von 15,5% gelten. Auf unseren Anteil zahlen wir dann immer noch 0,9% zusätzlich. Diese Regelung fällt dann leider nicht weg. Das Jahr 2009 wird noch teurer, grummel. Wünsche noch einen schönen Abend. LG TawaGirl