Sind die Beiträge, welche ich für meine Unfallversicherung zahle, bei der Steuererklärung abzugsfähig?
Ja, die Beiträge für die Unfallversicherung sind von der Steuer absetzbar.

Ja, sie sind zu 50% als Werbungskosten und zu 50% als Sonderausgaben abzugsfähig.
Eine private Unfallversicherung ist nicht nur für berufliche Risikogruppen und aktive Sportler empfehlenswert, sondern bringt auch dem durchschnittlichen Verbraucher Vorteile. Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Unfallversicherung auch für Handwerker oder Berufskraftfahrer, als Angehörige einer Risikogruppe und für Menschen, die keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung leisten konnten. Die Leistungen der einzelnen Versicherer variieren stark, darum lohnt es sich, die verschiedenen Angebote genau zu prüfen. Häufig werden Familientarife mit 20% günstigeren Beiträgen angeboten. Ein Vergleich lohnt sich also. Tipp: da kann man vergleichen http://versicherung.info-kredit.com/unfallversicherung.php