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Kann ich die Abwrackprämie beantragen oder nicht?

gefragt von StaedeleK am 26.06.2009 um 11:11 Uhr

Guten Tag, ich habe ein 12 Jahre altes Auto das auch schon ein Jahr auf mich zugelassen ist. Ich lebe jetzt aber schon ein Jahr in der Schweiz und habe mein PKW im Juli 08 in der Schweiz eingeführt. Ich habe aber noch ein Deutsches Kennzeichen sowie eine Dt. Versicherung. (Fahrzeugbrief/Schein sind auch noch Deutsch). Kann ich dieses Auto wenn ich es wieder in dt. Einführe sofort Verschrotten lassen und die Abwrackprämie bekommen? staedele.ka@online.de


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Juni 2009 11:35
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Ist die deutsche Adresse noch gültig? Wenn du da abgemeldet bist, ist nix mit Abwrackprämie.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 26. Juni 2009 15:05
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Wenn Dein 1. Wohnsitz noch Deutschland ist und das Auto auch noch in Deutschland zugelassen ist, hast Du es ja nicht in die Schweiz eingeführt sondern nur mit genommen.

Somit hast Du aus meiner Sicht auch Anspruch auf die Prämie. Das neue Auto muss aber auch wieder in Deutschland angemeldet werden.


EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 26. Juni 2009 11:16
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ich denke, das geht nur, wenn du auch in deutschland einen neu- bzw jahreswagen kaufst.


curafe
beantwortet von curafe am 26. Juni 2009 11:17
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ja, da kannst du


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 26. Juni 2009 12:20
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Würde ja nicht bringen, denn wenn du das Kfz wieder einführst, zahlst du nochmal Steuer, ob sich das dann noch rechnet? Geht auch nur, wenn dein Erstwohnsitz in Deutschland ist.


anonym
beantwortet von StaedeleK am 26. Juni 2009 12:49
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Danke für die schnelle Antwort. Meine Adresse in Deutschland ist noch gültig und ich werde mir ein Jahreswaagen in Deutschland kaufen.


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