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kann ich der neuen frau meines noch ehemannes den kontakt zu meinen kindern verbieten????

gefragt von hexi1987 am 27.09.2009 um 15:06 Uhr

mein mann hat sich von mir getrennt und seit 4wochen eine neue frau mit der er zusammen ist kann ich ihr den umgang mit unserem gemeinsammen sohn und dem baby was im dezember kommt verbieten??sie hat sich schon beim ersten treffen aufgespielt als sei sie die neue mutter und schreibt meinem noch ehemann das sie mit ihm auch kinder will und zusammen ziehen will und ihn heiraten will und sich mit ihm zusammen das sorgerecht für meine beiden kinder von denen er der vater ist holen will um das sie endlich eine große familie wären,gibt es eine möglichkeit ihr den umgang mit den kindern zu verbieten?? bitte ist sehr wichtig. lg und danke


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jovana1959
beantwortet von jovana1959 am 27. September 2009 17:16
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Ach du lieber Himmel ,was die neue Frau deines Ex alles will !!! (vorrausgesetzt es ist alles so wie du sagst). wenn er sie erst seit 4 Wochen hat , und sie schon so daherredet ,( von wegen heiraten,sorgerecht für die Kinder , und und und... )vermute ich, da steckt seitens der Frau nicht viel dahinter , sie will sich bei deinem Ex groß tun . Bleibe ruhig und warte ab , trage es nicht auf dem Rücken des /der Kinder aus , besorge dir einen guten Anwalt , und dann wird's schon werden .


anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. September 2009 09:40
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Du bist jetzt furchtbar verletzt. Die Trennung ist erst 4 Wochen her. Die "neue" Frau glaubt, dass sie gewonnen hat. Sie wollte Deinen Mann und er hat sich - zunächst - für sie entschieden obwohl er mit Dir verheiratet ist und mit Dir gemeinsam das 2. Kind erwartet. So wie Du z.Z. in einem Tief bist, erlebt die "Andere" ein besonderes Hochgefühl, sie wähnt sich als Siegerin. Ich kann Dir aber versichern, dass dieser Zustand nicht ewig lange anhalten wird. Irgendwann wird sie merken, dass Dein Mann auch Haken und Ecken hat und damit wird sie sich auf anfreunden müssen, wenn sie ihn behalten will. Und die Kinder einer anderen Frau grossziehen, dass ist nur selten der wirkliche Wunsch einer Frau. 99% der Frauen wollen eigene Kinder mit ihrem Mann und nicht die Kinder einer anderen Frau grossziehen - schon garnicht die der Ex-Frau des eigenen Mannes. Und auch Familienrichter geben Kinder nicht so ohne weiteres an den Vater, nur weil er wieder eine Frau hat und die Mutter der Kinder mit ihnen allein lebt. Du musst im Interesse Deines Sohnes und auch des ungeborenen Kindes, so schwer das jetzt auch ist, die Ruhe bewahren. Geh zu einem Anwalt, der wird Dich im Rahmen der Beratungskosten- bzw. Gerichtskostenhilfe nichts kosten und Du wirst genau informiert, wie es weitergehen muss. Ich bin sicher, dass Du Dich danach ein wenig besser fühlen wirst. Du wirst sehen, Deine Kinder nimmt Dir so schnell niemand weg und Du bist auch nicht ohne Rechte. Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute für Dich und Deine Kleinen.

Kommentar von colinchen am 28. September 2009 15:31

ich hoffe sehr für hexi, dass sie sich deinen rat ganz in ruhe verinnerlicht, denn es ist für mein dafürhalten der einzig richtige wegund auch von mir alle guten wünsche für sie!


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 27. September 2009 15:12
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So einfach geht das nicht, denn dann müsstest du ja deinem Noch-Mann auch den Umgang verbieten. Sie hängt ja quasi an ihm dran.

Mach doch nicht so einen Wind um die Sache, es wird den Kindern schon nicht schaden. Im Gegenteil, ist doch schön wenn man eine große Familie hat.

Ist etwas egoistisch von dir, an Stelle deiner Kinder zu bestimmen mit wem sie Umgang haben sollen. Vielleicht mögen sie ja die neue Frau deines Mannes sehr gern?

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 15:28

Ja und wenn die Kinders sie nicht mögen?? Ich finde es nicht egoistisch den Umgang zu verbieten,denke hexi1987 wird schon ihre Gründe haben. Mein Sohn hat auch keinen Kontakt zu seinen leiblichen Vater und das ist auch gut so.

Kommentar von crazyone1989 am 27. September 2009 15:32

Das werden die Kinder dann schon sagen wenn sie sie blöd finden. Scheint ja laut Text nicht der Fall zu sein. Dann kann man ja über das Thema nochmal reden.

Aber Kindern einfach den Umgang mit Personen die sie vielleicht mögen den Umgang zu verweigern, nur weil man vielleicht noch auf die neue Frau des Mannes eifersüchtig ist oder man die Trennung noch nicht verkraftet hat, ist mehr als egoistisch und nicht im Sinne der Kinder.

Was wenn die Kinder die neue Frau des Mannes sehr gerne mögen? Sollte man sie dann mit Gewalt voneinander fern halten?

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 15:38

Nein natürlich nicht. Ist auch die Frage wie alt sind die Kinder und das Jugendamt wird immer zum Wohl der Kinder entscheiden.

Kommentar von hexi1987 am 27. September 2009 15:45

der leine wird im dezeber 2 und das andere kommt im dezember.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 16:22

Also kann der Sohn noch nicht allein entscheiden,bedeutet du must dir ganz gut überlegen was für dein Sohn das beste ist. Dein Sohn und auch das ungeborne haben später die Möglichkeit zum Jugendamt zu gehen um den Kontakt wieder her stellen zu lassen.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:26

warum sollten sie? die mutter hat nicht das recht irgendwelchen umgang zu verbieten. damit macht sie sich angreifbar. wenn der vater erstmal vor gericht muss um den umgang einzuklagen, ist es auch kein weiter weg irgendwann zu sagen, die mutter hätte keine bindungstoleranz. dadurch wird unterstellt sie sei nicht erziehungsfähig u. die kinder wachsen beide beim vater auf u. er bekommt asr. geht schneller mit solchen aktionen als man denken kann.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:26

warum sollten sie? die mutter hat nicht das recht irgendwelchen umgang zu verbieten. damit macht sie sich angreifbar. wenn der vater erstmal vor gericht muss um den umgang einzuklagen, ist es auch kein weiter weg irgendwann zu sagen, die mutter hätte keine bindungstoleranz. dadurch wird unterstellt sie sei nicht erziehungsfähig u. die kinder wachsen beide beim vater auf u. er bekommt asr. geht schneller mit solchen aktionen als man denken kann.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:38

Sie hat doch geschrieben das sich der Kindsvater sich nicht um seine Kinder kümmert und auch noch Unterstützung kriegt von seiner Famillie ihr Mann und ausserdem muß sie das ganz allein wissen was das beste für sie und ihre Kinder sind,manchmal ist es besser die Kids allein groß zu ziehen,weiß wovon ich rede,habe das ganze auch schon hinter mir.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:40

du redest nix vernünftiges siggi. wer bist du festzulegen für dich allein was gut für das kind ist. ein kind hat zwei eltern u. nicht nur dich als "übermutter". das rächt sich u. wie er sich um die kinder kümmert geht die mutter garnix an. wenn er seine familie u. seine neue freundin dabei haben will, dann ist das halt so. das geht sie nix an.


anonym
beantwortet von Missy83 am 27. September 2009 19:51
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Du brauchst weder zum Jugendamt noch zum Anwalt damit diese den Kontakt zu der neuen Partnerin unterbinden! Wenn der Kindesvater trotz Gespräch (was ja wohl hoffentlich schon statt gefunden hat) nicht der Meinung ist die neue Partnerin "auszuschließen" dann musst du damit leben!

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 21:03

Das finde ich nicht. Möchte auch nicht das mein Sohn die neue Partnerin seines leiblichen Vaters kennlernt.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:36

dann hoffen wir mal siggi, das auch du keinen neuen partner hat. es könnte sein, das deinem ex das auch nicht passt. und was du willst interessiert keinen menschen u. auch keinen richter. wenn der vater nur etwas nag hat im kopf dann wird er dich einmal schriftlich auffordern den umgang umzusetzen u. wie er es sich vorstellt u. kommst du der forderung nicht nach dann würde er es einfordern vor gericht. er würde recht bekommen. bei der geringsten erwähnung deines gerade geschriebenen satzes könntest du dir sonstwas anhören vom richter. der würde dir genau deine position erklären u. wenn du einen ordentlichen richter hast, gleich noch zwangsgeld u. konsequenzen androhen - sorgerechtsverlust !!! sorry aber du wiegst dich noch in sicherheit. ich hoffe dein kv erwacht recht zügig u. zeigt dir deine pflichten recht zügig auf oder es wird sich rächen wenn dein kind älter wird u. dir erklärt was für eine schlechte mutter du bist. schäm dich.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:45

Ich bin seit fünf Jahren in festen Händen und der Kindsvater hat mich verprügelt,mich windelweich geschlagen und das als ich schwanger war..mein sohn ist behindert durch die Schläge auf den Bauch...zufrieden??

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:53

Ach ja der Kindsvater weiß von meinen neuen Partner..

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 23:01

Er hat es versucht einzu fordern aber seine Klage wurde abgewiesen,da er hätte die Kosten targen müssen und das konnte er nicht und er hat seinen Sohn 1 mal gesehen,als er drei war und jetzt wird 10..soviel dazu..

Kommentar von jumba am 28. September 2009 06:38

bist du stolz auf dich? was bist du für eine mutter die ihrem kind den vater vorenthält? ich sage ja du solltest dich schämen. warum kümmerst du dich nicht darum? was tust du wenn dein sohn dir eines tages deswegen vorwürfe macht?

Kommentar von Simple_avatar2smallpatricia96 am 28. September 2009 08:11

jumba - nicht zu fassen - wie bist du denn drauf? siggi71 - lass es, ihm ist nicht zu helfen!

Kommentar von Siggi71 am 28. September 2009 10:22

Danke patricia96..vielen lieben Dank..)))

Kommentar von Missy83 am 28. September 2009 11:20

wie schon gesagt wurde, es interessiert niemanden in solchen situationen was die kindesmutter will.> nur weil diese ein auf gekränkt macht, die ach so arme kindesmutter spielt die im stich gelassen wurde und nicht damit klar kommt das sie nicht mehr die erste geige spielt! komisch ist nur das der neue partner der "Kindesmutter" das kind dann kennenlernen darf! "Sehr logische sache!" ich lach mich schlapp! das zeigt mal wieder wie unreif "erwachsene" menschen doch sein können!

Kommentar von Siggi71 am 28. September 2009 11:29

Wenn man das alleinige Sorgerecht hat und mit den neuen Partner zusammen wohnt,dann ist ja wohl klar das der neue Partener auch das Kind kennen lernen kann und wenn du weiter gelessen hättest, dann wüstest du auch das ich den Kontakt gesucht habe,aber der Kindsvater nichts von seinen Son wissen will.

Kommentar von Missy83 am 28. September 2009 11:44

Ich spreche im Allgemeinen! Nicht von deiner Situation! So ist es aber des öfteren, das die Kindesmutter den Sprecher machen will, es völlig ok ist das ihr "Neuer" das Kind kennenlernt aber die "Neue" des Vaters ausgeschlossen werden soll! So wie der Kindesvater es zu akzeptieren hat das Kindesmutter den neuen Mann an ihrer Seite hat, so hat auch die Kindesmutter es zu akzeptieren das der Kindesvater eine neue Partnerin hat! Und als allerletztes hat diese "Kindesmutter" zusagen, dass die "Neue" des Vaters das Kind/die Kinder nicht kennenlernen darf! Ich weiß nicht was sich manche Frauen auf sich einbilden! Wenn es GRÜNDE hat, wie zb Kindesgefährdung ö.ä. dann ist das eine völlig verständliche Sache, aber nur weil diese wie schon gesagt sich in die Opferrolle schmeißt und Mittleid will, hat sie nicht zu bestimmen was der Ex wie macht und schon garnicht hat sie zu melden dass er seine Partnerin in Sachen Kinder auszuschließen hat!

Kommentar von Siggi71 am 28. September 2009 12:19

Okay da muß ich dir recht geben und sorry wollt dich nicht angreifen.


anonym
beantwortet von okakate am 28. September 2009 09:01
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Hej, natürlich kannst Du denn Umgang verbieten!! Besprech das mit deinem Anwalt!! Hab ich auch gemacht, habe auch das alleinige Sorgerecht beantragt danach, und es wurde mir zugesprochen. Du hast schließlich auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Deswegen kannst Du entscheiden wo deine Kinder sich aufhalten. Laß Dir kein Blödsinn einreden von wegen Eifersucht usw. Du bist die Mutter und hast dein volles Recht. Grüßle

Kommentar von Missy83 am 28. September 2009 19:41

viele (viel zu viele)Mütter denken sie hätten zu viele Rechte und könnten sich alles erlauben! Wenn man sich da mal nicht selber ein Bein stellt....


Hexe07
beantwortet von Hexe07 am 28. September 2009 15:15
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Also was schreibt ihr alle für lieblose Sachen- ist doch klar das die Frau sich schrecklich fühlt nach der Trennung in ihrem Zustand!!! Außerdem sollte man die "neue"Frau auch erstmal richtig kennenlernen um ihr sein Kind/Kinder anzuvertrauen - und nach so kurzer Zeit kennt der Mann seine neue Freundin auch noch nicht richtig....! Also erst mal in ruhe abwarten und beobachten und dann entscheiden! Auch weiß man ja nicht ob der Mann nicht nach ein paar Wochen wieder eine "neue" mitbringt und das kann man den Kindern wirklich nicht zu muten ständig neue Freundinnen Kennenzulernen!!!

Kommentar von Siggi71 am 28. September 2009 19:54

Ja vor allem Jumba!!


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 27. September 2009 15:08
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Das Baby wirst Du ja erst mal 12 monate regelmäßig alle 2 Stunden stillen deshalb kannste es ja nicht weggeben :-)

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:24

doch sie kann ja abpumpen. milch in die flasche u. der kv kann flasche geben. somit ist er mit dem baby 2-3 stunden allein unterwegs. du vergisst das er der vater ist u. anspruch darauf hat. was ist das denn für eine antwort.

Kommentar von Simple_avatar2smallpatricia96 am 28. September 2009 08:12

oh Gott - lass endlich solche Kommentare!!!

Kommentar von Missy83 am 28. September 2009 11:24

Es ist aber so!!!!


Pmoen
beantwortet von Pmoen am 27. September 2009 15:09
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Das kannst du nur , so weit ich weiß, wenn du das Sorgerecht hast. Habt ihr es beide, dann kannst du es ihr nicht verbieten... Bei deinem Geschreibsel hatte ich etwas Mühe- da keine Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung.

Kommentar von Missy83 am 27. September 2009 19:42

nein kann sie nicht! Auch nicht wenn sie das alleinige Sorgerecht hätte! Was in der Zeit abläuft wenn der Kindesvater "Umgangzeit" hat, geht dir Mutter nichts an! Solange dir neue Partnerin keine Gefahr für die Kinder darstellt, kann hier garnichts verboten werden!

Kommentar von Ef07873d6712c34864c63b086131933asmallPmoen am 27. September 2009 21:55

Na dann eben nicht


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 27. September 2009 15:10
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soo einfach geht das nicht.geh mal zum jugendamt und klär das mit denen.das sorgerecht klärt das ehegericht, wenn soweit ist,viel glück...-)


anonym
beantwortet von Siggi71 am 27. September 2009 15:18
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Du must erstaml das alleinige Sorgerecht beantragen,geh davon aus das Dein "Mann"auch das Sorgerecht hat und dein "Mann" muß sich damit einverstanden erklären.Sollte er es nicht dann kannst du versuchen dir das alleinige Sorgerecht einzuklagen,must aber sehr Gründe haben warum der Vater seine Kinder nicht sehen soll,sollte er sein Sorgerecht behalten hat seine neue Frau automatisch auch rechte seine Kinder zu sehen. Ich habe einen Sohn und das alleinige Sorgerecht,deswegen weiß ich das da einige Behördengänge auf dich zu kommen und wenn die beiden versuchen dir das Sorgerecht weg zu nehmen,must du damit einverstanden sein bezw. er muß beweisen das es die Kinder nicht gut bei dir haben. VIEL GLÜCK

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:28

du redest haufen halbwissen das nicht mal halb stimmt. bei gsr haben die eltern dieselben recht u. beide das abr. die neue frau des mannes hat überhaupt keine rechte an den kindern u. auch kein besonderes recht die kinder zu sehen. sie hat garnix zu sagen u. sie hat auch keine rechte. asr wird die mutter nicht bekommen, da sie keine kindeswohlgefährdenden gründe vorbringen kann.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:40

Wenn du meinst..aber sie hat Gründe die sie auch beschrieben hat und ich habe auch meinen Sohn allein groß gezogen und er und seine Lebensgefährtin dürfen auch nicht den Jungen sehen,gerichtlicher Beschluß.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:44

tja wenn es ein gerichtlicher beschluss ist, dann gibt es ja sicher kindeswohlgefährdende gründe dafür. ansonsten würde es einen solchen beschluss nicht geben. somit hätte er ja sicher anrecht auf betreuten umgang. wenn er sich darum nicht kümmert u. diesen nicht wahrnimmt,ist das sein problem. aber davon liest man in den zeilen der ts nix. es ist nichts kindeswohlgefährdendes vorgebracht, außer hass auf die next u. das sollte man verarbeiten.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:49

Er hast seinen Sohn..

Kommentar von jumba am 28. September 2009 06:39

hm genau, das weißt du so genau. warum sagst du das? es ist das was du hören willst, weil es dir so besser in deine eigens gebaute schutzhülle passt. sorry aber wer soll dir so einen blödsinn abnehmen.

Kommentar von Siggi71 am 28. September 2009 10:27

Weist du was??Habe den Kontakt gesucht und jedesmal hat er gedroht mir was anzutun. Er hat meine Adresse,meldet sich nicht wenn der Kleine Geburtstag hat usw. und wenn mein Sohn meint er will sein Vater kennen lernen,dann kann er Ihn jederzeit anrufen und Bilder sehen. Ach ja der gute wohnt 500 km von uns weg.


anonym
beantwortet von Siggi71 am 27. September 2009 15:25
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Denk aber auch daran das dein Noch Mann verpflichtet ist,Unterhalt an seine Kinder zu zahlen und es könnte passieren,wenn Du ihm das Sorgerecht entziehst das er sich dann weigert noch einen Cent raus zu rücken,was man natürlich auch einklagen kann,aber nicht so einfach ist umd mit ziemlich viel Streß verbunden ist.

Kommentar von crazyone1989 am 27. September 2009 15:29

Das ist nicht so tragisch, da muss man nicht viel rumklagen, weil die Lage dass er zahlen muss sowas von eindeutig ist.

Das hat meine Freundin genau einen Gang zum Anwalt gekostet. Dann wurde der Unterhalt festgelegt und seitdem is Ruhe.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 15:36

Dann hatte sie einfach Glück,trotz Anwalt und ein Gerichtsurteil zahlt der leibliche Vater meines Sohnes kein Unterhalt.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:28

dann musst du mal vollstrecken oder er kann nicht zahlen.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:33

Habe schon viel versucht,aber da er schwarz arbeitet und den Rest von Amt bezieht,kann ich nciht viel machen,ausser ich jag ihn ein Dektiv auf den Hals und das kann ich mir nicht leisten.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:41

tja dann ist er leistungsunfähig u. kann nicht zahlen. wenn du beweise hast u. zwar schlüssige, dann leg sie offiziellen stellen vor. schick doch mal das ordnungsamt oder finanzamt oder hauptzollamt bei den arbeitsstellen vorbei. melde ihn immer wieder als schwarzarbeiter bei der grundsicherung. die gehen solchen meldungen nach.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:51

Habe leider keine Beweise,doch die Aussagen seiner Schwester wäre aber nie bereit vor Gericht auszusage´n und seit 2007 ist er wieder Vater..

Kommentar von jumba am 28. September 2009 06:39

solche meldungen kann man anonym machen.


anonym
beantwortet von hexi1987 am 27. September 2009 15:39
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naja das alleinige sorgerecht werde ich sowieso beantragen den die familie meines noch ehemannes hat sehr schlechten einfluss auf ihn und machen mich bei ihm und bei freunden und den kindern schlecht,die kinder der familie sind alle im heim aufgewachsen weil die eltern sich nicht um sie gekümmert haben und da mein noch ehemann gerade seine ausbildung macht und fussball ihm wichtiger ist als was mit dem kleinen zu machen oder er den kleinen vernachlässigt in dem er jedes we fussball hat oder bei seiner neuen ist,er schreit den kleinen wegen jeder kleinigkeit an und meint mal etwas süßes oder spielzeug für das kind zu kaufen wäre falsch den sowas wäre geldverschwendung,und ausserdem raucht er in der wohnung wenn der kleine dort ist.und wenn er kein bock zu kochen hat bekommt das kind bei ihm den ganzen tag nur brot. ich denke das das ausreichen müsste für ein alleiniges sorgerecht,den mit geld kann er auch nicht umgehen und gibt es lieber für sich anstatt für den kleinen aus.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 16:24

Da wirst du auf jeden Fall in dieser Lage das alleinige Sorgerecht kriegen,was das ungeborne angeht du bist nicht gezwungen den Kindesvater anzugeben.

Kommentar von Missy83 am 27. September 2009 19:47

Beweise wären vielleicht dann auch nicht schlecht! Ohne wird sie vor Gericht nicht weit kommen!

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:32

hexi, alles was du vorbringst sind absolute nichtigkeiten. alles sinnlose dinge die keinen grund für ein asr geben. gründe wären: er schlägt u. misshandelt die kinder, ständig boykottiert er unterschriften die du für die kita, schule oder andere dinge brauchst. er droht dem kind beim leben...was du vorbringst wird dafür sorgen das du nicht nur die kosten des verfahrens trägst u. seine kosten sondern das du noch kräftig vom richter einen auf den deckel bekommst. selbst mit asr hat der vater umgangsrecht u. selbst dann werden die kinder weiter umgang mit ihren großeltern väterlicherseits haben. was bringt es dir? in deiner ganzen handlung ist sehr viel hass mit dabei, den solltest du lernen zu verarbeiten oder du musst dir hilfe beim psychiater holen.

@siggi: der exmann ist automatisch der vater des kindes, da es noch in der ehe geboren wird.

Kommentar von Siggi71 am 27. September 2009 22:42

Aber der Vater ist nicht dabei denk ich mal und bei mir war das so habe einfach unbekannt angegeben und schon war die Sache erledigt und dazu kam es auch das er sein Sohn verleugnet hat.

Kommentar von jumba am 28. September 2009 06:42

siehste entweder lügst du oder du redest blödsinn. entweder der vater musss unterhalt bezahlen, dann kann es nicht sein, das er als unbekannt von dir angegeben wurde. denn dann ist er kein vater u. fertig. mit dieser aktion hättest du dich strafbar gemacht u. solltest du von behörden abhängig sein, dann würde - sollte es herauskommen - ein strafverfahren wegen sozialbetrug auf dich zukommen, als auch eines wegen personenstandsfälschung. inkl. der gelder die du zurückzahlen musst. leute wie du sollten einfach den mund halten u. nciht andere zu straftaten auffordern.

wenn der vater das eines tages anders entscheidet dann kann er sich die vaterschaft einklagen (vaterschaftsfeststellung) dann darfst du auch die kosten tragen. aber merkst du wieviel blödsinn du redest?

Kommentar von Siggi71 am 28. September 2009 11:10

Nein tu ich nicht,der Kindsvater war nicht dabei als mein Son zur Welt kam und auf mein Wunsch wurde er auch nicht in die Geburtsurkunde eingetragen,beim Jugendamt habe ich ihn gemeldet,denn von dort habe ich auch 6 Jahre Unterhalt bezogen und ausserdem waren wir nicht verheiratet sondern nur verlobt..


anonym
beantwortet von BurningPhoenix am 27. September 2009 15:48
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Wenn ihr geschieden seit bevor das baby auf der welt ist hast du für das von vornerein das sorgerecht es sei denn es ist anders geregelt oder halt noch in der ehe geboren...aber für deinen sohn musst du das alleinige sorgerecht beantragen oder vorm jugendamt darbringen warum der umgang mit der neuen frau schlecht für deine kinder ist...dann hättet ihr zwar immer noch das gemeinsame sorgerecht aber dein mann dürfte die kinder und die neue nicht mehr zusammen bringen so oder so ähnlich war es bei einem freund von mir, er durfte seinen sohn nur in anwesenheit seiner ex sehen oder einer betreuerin vom jugentamt weil seine damalige freundin halt schlechter umgang für das kind gewesen wäre...allerdings solltest du abwiegen was nun schlechter für die kinder ist die neue frau deines mannes oder der ganze stress der entsteht wenn du versuchst das zu verhindern

Kommentar von hexi1987 am 27. September 2009 15:52

naja da das kind ja jetzt im dezember kommt und das trennungsjahr noch bis september nächstes jahr andauert denke ich mal das ich es dann für beide beantragen müsste.

Kommentar von jumba am 27. September 2009 22:33

das jugendamt entscheidet keinen umgang, das jugendamt kann beraten. das jugendamt kann dem mann den umgang nicht verbieten oder einschränken. es kann zwischen den eltern vermitteln. was der vater mit dem kind während des umgangs macht, geht die mutter überhaupt nix an.


anonym
beantwortet von Moritz111 am 29. September 2009 13:56
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Ui, was für kommentare bisher. Willst du das wirklich? Überleg mal andersherum: Wenn du deinen Kindern in diesem jungen Alter schon Vorbehalte gegen wen auch immer vorlebst, dass wirst du sie damit dazu erziehen, dass sie dir das später gleich tun. Es ist gaaaaaaanz schwer, aber das Bste was du tun kannst: Sei großherzig. Wenn die Kinder bei ihrem Vater sind kann und darf er alleine regeln wie die Gestaltung aussieht, was er unternimmt und mit wem. Wenn seine neue Freundin sich mit den Kindern gut versteht, dann könnt ihr alle davon profitieren. Natürlich bist du noch verletzt, das liest man aus deinem Bericht heraus. Aber ganz sicher wird sie dir deine Kinder nicht wegnehmen (wollen), sondern höchstens deinen Ex darin unterstützen dies zu tun (weil er es will). Ich weiss wie schwer das ist, die neue ist halt neu, auch für die Kinder, und damit natürlich spannend. Spätestens wenn sie über einen längeren Zeitraum (z.B.Ferien) miteinander auskommen müssen und die Kinder beginnen dich zu vermissen ändert sich das. Wenn du hingegen großmütig den Umgang mit Papa und seiner Freundin unterstützt und die Kinder frei wählen lässt ob sie zum Papa möchten oder nicht, und ihnen gleichzeitig vermitteln kannst, das du dich für sie freust, dich auch ganz dolle freust sie wieder zu haben, dann kommen die Kinder immer zu dir zurück. Kinder sind leicht beeinflussbar, aber sie lieben auch bedingungslos- und das Urvertrauen haben sie nunmal in erster Linie zu dir. Sei besonders liebevoll und verständig, mach nie den Fehler aus Ärger mit der Weggabe zum Papa zu drohen, aber lass auch mal los. Dann schaffst du das. Und sie es mal positiv. sollte das Ganze gut funktionieren, dann hast du mal frei und kannst etwas nur für dich tun. Alles Gute.


anonym
beantwortet von hexi1987 am 1. Oktober 2009 14:09
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so war heute beim anwalt und jugendamt, der anwalt sagte zu 96% bekomme ich das alleinige sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht. und das jugendamt hat gesagt das wenn er den umgang mit den kindern will es nur beim jugendamt und unter aufsicht passiert,und ohne das er in begleitung kommt den die hat keine rechte.den unterhalt übernimmt vorerst das jugendamt aber er wird vor gericht auf eis gelegt sobald er zu geld kommt muss er mir und den kids unterhalt zahlen so weit dazu. ihm wird übrigends auch kein kind auf der lohnsteuerkarte bleiben die kommen beide bei mir drauf das ist alles geklärt,und ich und gekränkt???????mit sicherheit nicht bin mitlerweile froh das ich ihn los bin den der hat nie was getan und sich nur bedienen lassen und ausserdem bekommt der kleine von ihm wenn er mal mist baut was jedes kind tut was auf die finger oder auf den hintern und erhat ihn auch schonmal ins gesicht geschlagen zwar nicht regelmäßig aber es kommt vor bei ihm und da seine familie auch schlecht ist und nur schlechtes redet hat er verloren. ach danke es waren einige gute sachen dabei nur jumba du hast entweder keine ahnung oder willst dich wichtig tun,sowas ist armselig!

Kommentar von Missy83 am 3. Oktober 2009 15:27

das heißt aber noch lange nicht das deine kinder die neue nicht kennenlernen werden! das wird dann schon früh genug passieren! und zum wievielten mal noch... wenn der kindesvater seinen umgang einklagt dann kann das jugendamt sagen was es will... wenn das gericht nicht der meinung ist dass der kindesvater einen begleiteten umgang braucht (wofür auch keine dicken gründe bestehen) dann wird die neue partnerin (auch wenn die, wie du sie nennst keine rechte hat) mit sicherheit dabei sein! bei meinem mann wollte das jugendamt ebenfalls den sprecher machen, war der meinung ich habe bei den treffen seiner tochter nichts zu suchen! und ich solle mich ja zb auch in der zeit nicht in unserer gemeinsamen wohnung aufhalten... weißt du wie mein mann und ich gelacht haben!? die beim jugendamt konnten sich was anhören, aber hallo! ich war immer dabei weil mein mann es auch so wollte und ich mir sowieso nichts von solchen menschen sagen lasse! so dann gings ab vor gericht weil kindesmuttchen weiterhin doof tat... und selbst der richter hat gesagt bzw gefragt mit welchem recht sich zb solche "mütter" so aufspielen und versuchen über so etwas was zu sprechen zu haben! "ob es ihnen passt oder nicht, die partnerin des kindesvaters kann sich aufhalten wo sie will und wann sie es will! es sei denn der umgang würde in ihrer wohnung statt finden, DA könnten sie bestimmen wer rein darf und wer nicht! da es aber nicht so passieren wird, auch zu gunsten des kindesvaters, brauchen sie sich diesen satz nicht zu merken! sollten sie weiterhin sich auf diese art und weise versuchen dem vater und dem kind in weg zu stellen, können sie mit drastischen konsequenzen rechnen!" das waren ein paar sätze die an diese "mutter" gingen!


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