Kann ich der Freundin meines Mitbewohner durch die Polizei den Zutritt in unsere Wohnung verweigern?
Ich habe ein persönliches Problem mit der Freundin meines besten Freundes und Mitbewohner X.
Die Freundin steht nicht im Mietvertrag aber ist trotzdem 4-5 Mal die Woche bei uns. Somit ist für mich keinerlei Privatsphäre geboten. ( Auch nach mehrmaligen Gespächen mit meinem Mitbewohner hat sich leider nix an der Situation verändert)
Kann ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, das sie nicht mehr in die Wohnung kann???
Ich bin im Mietvertrag, genauso wie mein Mitbewohner eingetragen.
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll und bin schon am verzweifeln, weil sie sich wie eine Prinzessin aufführt und ich mich schon nicht mehr nach Hause traue. Außerdem finanziere ich alle NK, die die Freundin verbraucht, mit.
Ich bitte um einen kompetenten Rat.
15 Antworten
Vielen Dank.
Ich brauchte eine Bestätigung dafür, das es der richtige Weg ist, wenn ich ausziehe.
Ich verstehe meinen Mitbewohner überhaupt nicht, wie er mit so einer Person wie Ihr zusammen sein kann.
Sie ist chronisch auf alle Frauen eifersüchtig, dominant und sie hat sich sogar mit meiner Familie angelegt. Das persönliche Problem ist auf psychische Gewalt zurück zu führen.
Sie ist unter anderem auch ein Problem dafür,, das ich eine Therapie begonnen habe.
Ich verstehe meinen Mitbewohner überhaupt nicht, wie er mit so einer Person wie Ihr zusammen sein kann.
Musst Du auch nicht verstehen, dein Mitbewohner ist mit der Frau zusammen, er muss es verstehen.
Sie ist unter anderem auch ein Problem dafür,, das ich eine Therapie begonnen habe.
Das Beste du ziehst dort aus wenn Du solche Probleme mit der Partnerin deines Mitbewohners hast.
Dass DU eine Therapie begonnen hast, dürfte GRUNDSÄTZLICH dein Problem sein.
Jeder Mieter hat das Recht, eigene Besucher nach Wahl zu empfangen. Und ihnen einen Kaffee, beleuchteten Raum oder die Toilette anzubieten statt dich reich zu sparen.
Weder zivil- noch strafrechtlich beisst die Maus da einen Faden ab.
Inwieweit sich darüberhinausgehende erhebliche Mehrkosten, etwa durch Vollbäder, Waschen ihrer Wäsche oder regelmäßiges Kochen von 5-Gänge-Menus im Innenverhältnis einen erhöhten Anteil der verbrauchsabhängigen NK vereinaren liesse, wäre zu klären.
Deine stärkste Waffe, lenkt er partout nicht ein und erklärt sich nicht bereit, die Besuche zu reduzieren und jedes zweite Mal auch mal bei Ihr zu übernachten wäre nur die, ihn vor die Alternative zu stellen, ihn (notfalls durch gerichtlichen Beschluss) zur gemeinsamen Kündigung eures MV zu zwingen.
Inwieweit eurer VM einem von euch die Wohnung danach allein anbietet, kann man im Vorfeld mal klären.
G imager761
Nein. Wie kommt man auf so etwas?
Wenn ihr zu blöd seid, zusammen zu wohnen, ist das nicht das Problem der Behörden.
das hat nix mit Blöd sein zu tun, sondern mit Rücksichtnahme
Nein, du kannst sie nicht der Wohnung verweisen. Dein Mitmieter genau wie du haben dasselbe Recht Besuche zu emfangen. Ihr seid lt. Mietvertrag gleichwertige Mieter. Den Besuch seines besten Freundes sollte man schon akzeptieren oder du ziehst eben aus.
hallo ja du kannst mit Hilfe der Polizei den Zutritt der Freundin deines Mitbewohners verbieten, sollte sie dennoch auftauchen, ohne deiner Erlaubnis, kannst du sie auch Anzeigen.
Verweise sie klipp und klar, dass du sie nicht mehr in deiner Whg. haben möchtest, das ist dein gutes Recht
lg
dieratgeberin
sowas von falsch
affenzucht !! grünau !! :-))
Blödsinn, schließlich ist es genau so die Wohnung des Mitbewohners.