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Kann ich den Halter eines Fahrzeugs auch ohne Schadensfall nur anhand des Kennzeichens herausfinden?

gefragt von tarapuschka am 10.07.2009 um 9:23 Uhr

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mani08
beantwortet von mani08 am 10. Juli 2009 09:30
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Das kann und darf nur die Polizei. Es gibt einen Datenschutz, und es wäre ja noch schöner , wenn ich beim Strassenverkehrsamt die Adresse jeder hübschen Blondine anhand des KFZ-Kennzeichens ermitteln könnte.


sarrex
beantwortet von sarrex am 10. Juli 2009 09:24
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ja,musst halt nur glaubhaft darlegen das ein schaden entstanden ist und du das mit ihm klären möchtest

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 10. Juli 2009 09:29

"Glaubhaft darlegen" heißt in solchen Fällen Strafanzeige wegen Fahrerflucht oder ähnlichem, sonst rührt die Polizei keinen Finger. Und selbst dann bekommt man den Verursacher nicht sofort genannt, sondern die Polizei ermittelt erstmal. Also sehr, sehr dünnes Eis, wenn nichts war... Und beim Zentralruf der Autoversicherer bekommt man auch nicht alle Personendaten.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 10. Juli 2009 09:23
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Wenn Du die richtigen Leute kennst, ja. Sonst kaum...


anonym
beantwortet von nexus77 am 10. Juli 2009 09:24
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schon einmal was von datenschutz gehört?

Kommentar von tarapuschka am 10. Juli 2009 11:33

Nicht hilfreich, da kein Ratschlag. Weiß ich außerdem selbst.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 10. Juli 2009 09:33
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Die dürfen Dir keine Auskunft geben.

Was aber gehen könnte (je nach Dringlichkeit des Problems) - die können den Halter ermitteln ... und ihn bitten, sich bei Dir zu melden.

Wir hatten mal das Problem, dass wir bei einem Umzug "zu spät" (24 h vor dem Termin) unsere "gesperrt weil umzug" Schilder aufgestellt hatten. Einer hatte da schon geparkt ... und war am nächsten Morgen immer noch da. Die freundliche Frau vom Amt hat über die Nummer den Halter ausfindig gemacht ... und diesen sogar beim Arbeitgeber benachrichtigt ... 1 Stunde später war das Auto weg.

Kommentar von tarapuschka am 10. Juli 2009 09:46

Ja, DAS macht Sinn!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 10. Juli 2009 12:34

Oberlehrer: Nein, auch das MACHT keinen Sinn. Es ergibt vielleicht Sinn, oder ist sinnvoll; aber Sinn MACHEN tut man nur im Englischen ...

Aber ich falle auch immer wieder darauf herein. ;-)


snecke
beantwortet von snecke am 10. Juli 2009 09:24
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Kann man schon, beim Strassenverkehrsamt oder Polizei, wenn man eine vernünftige Erklärung dafür hat.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 10. Juli 2009 09:25
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nein das geht nicht...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Juli 2009 09:34
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Anfrage an des Straßenverkehrsamt unter Darlegung des berechtiten Interesses stellen. Dann gibt es die Auskunft. Das ist bei mir häufige Praxis, wenn sich Falschparker auf einem meiner Plätze eingenistet haben. Da wird die Halterfeststellung für die spätere Rechnungslegenung - Abschleppkosten, Halteranfrage, eigene Gebühren etc. - benötigt.

Kommentar von tarapuschka am 10. Juli 2009 09:47

Danke, auch sehr hilfreich!


coolboy21
beantwortet von coolboy21 am 10. Juli 2009 09:24
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Das geht nur in der Schweiz. Da wird auf Sicherheit gespuckt (meine Meinung).

Kommentar von 53fa3607d22115dff109745f9686dfa5smalljohnycash am 10. Juli 2009 09:28

was erzählst du denn da?????

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 10. Juli 2009 09:35

Ja, auch wenn ansonsten der Datenschutz in der Schweiz hohes Niveau hat, ist das mit den Kennzeichen noch ein Manko. Da bekommt man ohne Begründung und ohne viel Aufwand den Halter genannt.


almmichel
beantwortet von almmichel am 10. Juli 2009 09:38
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Wenn man gute Beziehungen zum Strassenverkehrsamt hat.


anonym
beantwortet von 338194 am 10. Juli 2009 09:47
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Nein, kannst Du nicht. Datenschutz.Nur im Schadensfall, bzw. wenn es zum Gericht gehen sollte, kann ein Rechtsanwalt das erfahren.


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