
Das kann und darf nur die Polizei. Es gibt einen Datenschutz, und es wäre ja noch schöner , wenn ich beim Strassenverkehrsamt die Adresse jeder hübschen Blondine anhand des KFZ-Kennzeichens ermitteln könnte.

ja,musst halt nur glaubhaft darlegen das ein schaden entstanden ist und du das mit ihm klären möchtest
MikeFFM am 10. Juli 2009 09:29 "Glaubhaft darlegen" heißt in solchen Fällen Strafanzeige wegen Fahrerflucht oder ähnlichem, sonst rührt die Polizei keinen Finger. Und selbst dann bekommt man den Verursacher nicht sofort genannt, sondern die Polizei ermittelt erstmal. Also sehr, sehr dünnes Eis, wenn nichts war... Und beim Zentralruf der Autoversicherer bekommt man auch nicht alle Personendaten.

Wenn Du die richtigen Leute kennst, ja. Sonst kaum...
schon einmal was von datenschutz gehört?
Nicht hilfreich, da kein Ratschlag. Weiß ich außerdem selbst.
Die dürfen Dir keine Auskunft geben.
Was aber gehen könnte (je nach Dringlichkeit des Problems) - die können den Halter ermitteln ... und ihn bitten, sich bei Dir zu melden.
Wir hatten mal das Problem, dass wir bei einem Umzug "zu spät" (24 h vor dem Termin) unsere "gesperrt weil umzug" Schilder aufgestellt hatten. Einer hatte da schon geparkt ... und war am nächsten Morgen immer noch da. Die freundliche Frau vom Amt hat über die Nummer den Halter ausfindig gemacht ... und diesen sogar beim Arbeitgeber benachrichtigt ... 1 Stunde später war das Auto weg.
Ja, DAS macht Sinn!!!
Oberlehrer: Nein, auch das MACHT keinen Sinn. Es ergibt vielleicht Sinn, oder ist sinnvoll; aber Sinn MACHEN tut man nur im Englischen ...
Aber ich falle auch immer wieder darauf herein. ;-)

Kann man schon, beim Strassenverkehrsamt oder Polizei, wenn man eine vernünftige Erklärung dafür hat.

Anfrage an des Straßenverkehrsamt unter Darlegung des berechtiten Interesses stellen. Dann gibt es die Auskunft. Das ist bei mir häufige Praxis, wenn sich Falschparker auf einem meiner Plätze eingenistet haben. Da wird die Halterfeststellung für die spätere Rechnungslegenung - Abschleppkosten, Halteranfrage, eigene Gebühren etc. - benötigt.
Danke, auch sehr hilfreich!

Das geht nur in der Schweiz. Da wird auf Sicherheit gespuckt (meine Meinung).
johnycash am 10. Juli 2009 09:28 was erzählst du denn da?????
DonBrush am 10. Juli 2009 09:35 Ja, auch wenn ansonsten der Datenschutz in der Schweiz hohes Niveau hat, ist das mit den Kennzeichen noch ein Manko. Da bekommt man ohne Begründung und ohne viel Aufwand den Halter genannt.

Wenn man gute Beziehungen zum Strassenverkehrsamt hat.
Nein, kannst Du nicht. Datenschutz.Nur im Schadensfall, bzw. wenn es zum Gericht gehen sollte, kann ein Rechtsanwalt das erfahren.