kann ich das Vorstellungsgespräch Absagen?

5 Antworten

an sich solltest du das gespräch wahrnehmen damit dir das amt keinen strick draus dreht... die fahrtkosten kannst du an das amt weiterleiten und bei dem gespräch sagst du einfach wie es aussieht und dass es ein fehler vom amt ist und fertig

Ok Danke

Hingehen. Dich komplett blöd anstellen, so dass der Frisör dich ablehnt. Solltest du selbst Angebote ablehnen oder nicht hingehen, kann es dir passieren, dass dir das ALG gestrichen wird.

Uns somit wieder Vorurteile gegenüber ALG 2 Empfängern schüren, die absichtilich die Zeit von Betrieben verschwenden. Dieser Betrieb sucht ernsthaft Personal und möchte auch ernst gemeinte Bewerbungen. Von 10 Vorschlägen die ich vom Amt bekomme ist maximal einer dabei der nicht meine Zeit verschwendet!! Armselig...

@BellavomBlock

Was hättest du von einem Arbeitnehmer, der deinen Anforderungen nicht entspricht oder "Dienst nach Vorschrift" macht? Der Fragesteller wollte ja in diesem Beruf nicht mehr arbeiten, hatte sich bereits umorientiert und fortgebildet und hatte das auch der Arbeitsvermittlung mitgeteilt. Er hatte sich ja nicht um die Stelle beworben sondern wurde vom AA trotzdem dorthin geschickt.

@Ilsebil

In dem Fall hätte 13Henker ja den Anforderungen entsprechen können, da die berufliche Ausbildung ja vorhanden ist. Da liegt es ja am wollen. In der Frage steht lediglich das sie einen komplet neuen Berufsweg einschlagen "möchte" nicht "hat". Sollte deiner Meinung nach das Arbeitsamt warten bis sich jeder mal bequemt eine Bewerbung zu schreiben? Das System funktioniert ja eben nicht! Ob einem das jetzt Spaß macht oder nicht, ist völlig nebensächlich wenn es darum geht den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Aber warum soll man auch wenn man sich so schön in die soziale Hängematte fläzen kann....

Du schreibst du möchtest einen anderen Berufsweg einschlagen, wenn du da aus den Puschen kommst brauch das Amt dir ja keine Stellenangebote schicken. Solange du nicht selbst aktiv wirst musst du halt nehmen was du bekommst. Da sind Sanktionen seitens des Amtes völlig berechtigt.

Entweder Du unterwirfst Dich deren Bedingungen oder Du verlierst bald den Anspruch. Willst Du eine neue Ausbildung machen ist es schön und gut, aber warum gehst Du dann dorthin????

Ich muss mich ja bewerben, auf der Rückseite stand die Rechtsfolge

sag ab, dann kriegste ne sperre.. das garantiere ich dir............

das weis ich auch -.-

@13Henker

und was fragste uns dann?