gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

55 

Kann ich das irgendwo festlegen, wo unsere Kinder hinkommen sollen, wenn uns als Eltern was passiert?

gefragt von benjaminbluemchen am 21.01.2007 um 20:06 Uhr

Angenommen meinem Mann und mir passiert ein tödlicher Unfall. Ich vermute mal unsere Eltern (Großeltern der Kinder)würden beide die Kinder gerne nehmen. Es würde ein riesen Streit aufkommen. Für uns ist es jedoch ganz klar, wo unsere Kinder hinkommen sollen, wenn uns etwas passiert. Wo und wie kann man das festlegen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kinder (17535)
Erziehungsberechtigung (4)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von ramir49 am 21. Januar 2007 20:21
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Generell könnt ihr das natürlich festlegen, im Testament zum Beispiel.

Im Ernstfall wird aber später vom Psychologischen Dienst des Jugendamtes die Eignung dieser Person/en geprüft.

Wobei erfahrungsgemäß Großeltern recht gute Karten haben, wenn sie noch nicht allzu gebrechlich sind.

Kommentar von benjaminbluemchen am 21. Januar 2007 20:29

Ja, ebr es gibt ja 2 Großelternpaare. Und wir wissen sicher, dass sie NICHT zu den einen, sondern zu den anderen sollen!

Kommentar von ramir49 am 21. Januar 2007 20:45

deswegen ja das Testament, wo ihr das festlegen könnt!!


Westi
beantwortet von Westi am 21. Januar 2007 20:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mann kann dies auch in einer Patientenverfügung festlegen. Das Testament sollte aber die höhere Rechtsform besitzen. LG


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 21. Januar 2007 20:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt ja sicherlich auch noch Paten?!

Paten haben zwar keine offiziellen Aufgaben, aber Sinn und Zweck bei der Auswahl der Paten sollte meiner Meinung nach unter diesem Aspekt gewählt werden. Jedenfalls habe ich das so gemacht.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Januar 2007 21:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann ramir49 und Westi nur zustimmen - welches von den beiden Grosselternpaaren dann aber in Frage kommt, hängt nicht nur vom Alter, sondern auch in sehr hohem Mass davon ab, wie eng das Verhältnis zum Kind ist. Letztlich ist immer das Kindeswohl entscheidend. Ab 14 Jahre werden die Kinder immer angehört, und sehr oft ist ihr Wille entscheidend.


anonym
beantwortet von Kindeswohl am 28. Juni 2007 18:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Knder getauft wurden, haben sich doch Paten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus könnt ihr eine schriftliche Verfügung treffen, die am besten über einen Notar laufen sollte, damit es keine Überraschungen und Quertreiber gibt - schließlich geht es ums KINDESWOHL !


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie sollen wir uns als Eltern unserer Jugendlichen verhalten?

    EX lässt die Kinder nicht sehen

    Fragen an Kinder von der 1. und 2. Klasse

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.