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Kann ich das geld einfordern?

gefragt von zuhause66 am 17.11.2008 um 17:33 Uhr

Ich kaufte vor ca. Drei Jahren ein Haus mit meiner damaligen Freundin. Sie zog nach Vier Monaten wieder aus. Sie hat bis jetzt nicht einen Cent bezahlt, nich ein mal die Grunderwerbsteuer. Kann ich die aufgelaufenen kosten und die zukünftigen von Ihr einklagen?

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Recht x 35.017 Finanzen x 23.609 Geld x 22.437 Haus x 3.403

doddo
beantwortet von doddo am 17. November 2008 17:39
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Ich nehme an , dass ihr beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid. Wenn nun deine ehemalige Freundin keinerlei Kosten übernimmt , kannst du selbstverständlich den Klagewegbeschreiten , aber wenn bei ihr nichts zu holen ist , und du die Kosten allein auch nicht aufbringen kannst , geht das Haus den Bach herunter , d.h. die Banken werden auf Verkauf bzw. Versteigerung drängen.


curafe
beantwortet von curafe am 17. November 2008 17:39
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wenn sie nicht mit im grundbuch steht hast pech gehabt!!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 17. November 2008 17:34
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Solange sie den Kaufvertrag nicht mit unterschrieben hat und auch nicht im Grundbuch eingetragen ist, dürfte es schwierig werden.


mikael
beantwortet von mikael am 17. November 2008 17:34
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Das was schriftlich festgehalten ist kannst Du einfordern.


anonym
beantwortet von swchen am 17. November 2008 17:34
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kommt drauf an, wer der vertragspartner war/ist?


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