Ich kaufte vor ca. Drei Jahren ein Haus mit meiner damaligen Freundin. Sie zog nach Vier Monaten wieder aus. Sie hat bis jetzt nicht einen Cent bezahlt, nich ein mal die Grunderwerbsteuer. Kann ich die aufgelaufenen kosten und die zukünftigen von Ihr einklagen?

Ich nehme an , dass ihr beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid. Wenn nun deine ehemalige Freundin keinerlei Kosten übernimmt , kannst du selbstverständlich den Klagewegbeschreiten , aber wenn bei ihr nichts zu holen ist , und du die Kosten allein auch nicht aufbringen kannst , geht das Haus den Bach herunter , d.h. die Banken werden auf Verkauf bzw. Versteigerung drängen.

wenn sie nicht mit im grundbuch steht hast pech gehabt!!
Solange sie den Kaufvertrag nicht mit unterschrieben hat und auch nicht im Grundbuch eingetragen ist, dürfte es schwierig werden.

Das was schriftlich festgehalten ist kannst Du einfordern.