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Kann ich darauf pochen Überstunden bezahlt zu bekommen oder wenigstens abzufeiern?

gefragt von italia20italia20 am 11.02.2008 um 8:26 Uhr

Habe aus dem vergangenen Jahr ca.280 anerkannte Überstunden, bei einer regulären Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat.

Jetzt sollen die Stunden einfach genullt werden. Im Vertrag ist die Bezahlung der Überstunden nicht erwähnt, aber es steht drin, dass Überstunden abgefeiert werden können.


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Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. Februar 2008 08:46
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Im Vertrag ist das ja eindeutig geregelt, also kannst du sie abfeiern.

Die angekündigte Nichtbezahlung lässt darauf schliessen, dass es deinem Unternehemen finanziell nicht so gut geht. Ist dir da was bekannt? Musst du dich evtl. nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen?


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 11. Februar 2008 08:38
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Ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden besteht nur, wenn diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder von ihm nachträglich genehmigt worden sind, es sei denn, dass die Ableistung der Mehrarbeit aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig war und ein vorheriges Einverständnis des Arbeitgebers nicht mehr eingeholt werden konnte. In diesem Falle ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich Beginn und Ende der zusätzlichen Arbeitszeit durch seinen Vorgesetzten schriftlich bestätigen zu lassen bzw. diese am folgenden Tag der Geschäftsleitung schriftlich anzuzeigen.

Wenn im Vertrag steht, dass sie abgefeiert werden können, muss er das normalerweise genehmigen.


anonym
beantwortet von Schrank am 11. Februar 2008 08:45
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Hallo!

Hast du eine lückenlose Aufzeichnungen deiner Arbeitszeit mit allen geleisteten Stunden, Überstunden und Ausgleichszeiten, müssen dir die Überstunden (bzw. der Ausgleich dieser) zugestanden werden; wenn personalmäßig nicht möglich, dann finanziell (Achtung: "Überstunden müssen BESONDERS (d.h. höher) vergütet werden").

Sind die Aufzeichnungen der Arbeitszeit irgendwie lückenhaft, nicht vollständig, nicht gegengezeichnet (!) oder geht es um einen schon Jahre zurückliegenden Fall, wird das schwieriger, egal, was im Vertrag steht. Da hilft oft nur das Gespräch.

Es sei denn, dass Überstunden schon immer Streitthema in der Firma waren. Dann kann das Arbeitsgericht u.U. Zeugenaussagen oder vorige Fälle zum Anlass nehmen, das Einheimsen der Stunden durch den Unternemer als erwiesen anzusehen. Aber das ist ja ohnehin die letzte Möglichkeit...

Nach ArbZG darf ein Arbeitnehmer max. 10 Stunden am Tag (Sonderregelungen hinsichtlich Schicht- und Bereitschaftsdienst usw.) arbeiten, wenn die Überstunden "zeitnah" ausgeglichen werden. --> gesetze-im-internet.de


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Februar 2008 09:19
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Ja, wenn im Vertrag nicht sthet, dass etwaige Überstunden dein orivater Spass sind, dann kannst Du auf eine Auszahlung oder Abfeiern beestehen, notfalls Arbeitsgerichtlich. Ich empfehle jedoch, zuerst freundlich aber Bestimmt, die Sache dem Arbeitgeber vorzutragen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Februar 2008 09:43

Verträge in denen steht, daß Überstunden nicht bezahlt werden oder ausgeglichen werden können, sind sowieso nicht legal! Alleine wenn man ein stark überdurchschnittliches Gehalt z.B eines Geschäftsführers hat, sind solche Klauseln gültig

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Februar 2008 09:55

@ Mismid:

Hast vollig recht. Aber: Wenn man als Arbeitnehmer sein Job behalten möchte, wird man sich davor kaum wirksam wehren können, denn nach einer Anfechtung solcher Klauseln landet man nicht selten auf der "Abschussliste". Klagen geht dann also fast nur in großen, Tarifgebundenen Firmen, wo man solche "Aufmüpfigkeit" nicht persönlich nimmt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Februar 2008 10:23

das ist klar, deshalb muß man die Klage auf den Zeitpunkt schieben, an dem man die Firma eh verlassen will

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Februar 2008 11:34

Wenn es hier dafür einen DH-Button gäbe, hätte ich ihn spätestens jetzt geklickt!


anonym
beantwortet von tigeroli am 11. Februar 2008 10:31
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Vorsicht! die meisten Antworten stimmen schon, aber für Überstunden aus dem vergangenen Jahr gilt das alles nicht mehr! Die verfallen nämlich zum Jahresende lt. Gesetzgeber, es sei denn, Du hast ein Mitnehmen in das neue Jahr mit dem Arbeitgeber vereinbart. Dann kannst Du sie bis zum 31. März 2008 nehmen oder eine Bezahlung vereinbaren. Dass keines von beiden erfolgt, ist nicht zulässig. Überstunden können nicht gefordert werden, ohne dass der Arbeitnehmer erwarten darf, dass sie vergütet werden.

Kläre schnellstens, vielleicht mit Hilfe der Gewerkschaft, wie Du die Überstunden retten kannst. Aber für die aus 2007 sehe ich "schwarz"!







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