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Kann ich beim Weiterverkauf von Postwertzeichen Mehrwertsteuer verlangen?

gefragt von fachmann am 26.12.2006 um 11:21 Uhr

ich habe einen Büroservice und biete Postfrankierungen für Sammelsendungen an. Muss ich auf die freigestempelten Postwertzeichen Umsatzsteuer berechnen?


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Postwertzeichen (3)
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Reply


hugue
beantwortet von hugue am 26. Dezember 2006 11:48
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Auf Postwertzeichen gibt es keine Mehrwertsteuer. Auf der Kaufquittung für Briefmarken wird keine Mehrwertsteuer angegeben und es heißt: Mehrwertsteuerbefreit A

Kommentar von fachmann am 26. Dezember 2006 12:16

Darüber besteht kein Zweifel, dass die Postwertzeichen umsatzsteuerbefreit sind. Jedoch hat die Postfiliale, wo ich die Sendungen im Kundenauftrag aufgegeben habe mitgeteilt, dass bei Weitergabe von Postwertzeichen an Dritte immer Mehrwertsteuer anfällt. Nun stehe ich da, weil der Postbeamte mir diese DVO nicht zeigen konnte.

Kommentar von Simple_avatar7smallHoratius am 26. Dezember 2006 14:34

Da würde ich die Filiale wechseln. Auch wenn man dieselbe Briefmarke 60 mal verkauft, fällt keine USt. an, weil u m s a t z s t e u e r b e f r e i t... :-) H.


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 26. Dezember 2006 12:20
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Die Post ist staatl. und berechnet keine U-Str (für Dich V-Str.).
Beim gewerblichen Verkauf muß allerdings auf jeden Umsatz U-Str. entrichtet werden. Es sei denn, Du bist "Kleinunternehmer" ( < 17.200 € / Jahr ) und damit von der U-Str. befreit.


anonym
beantwortet von jrg5947 am 27. Januar 2008 11:39
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Hallo,

ich denke auch, dass Du Umsatzsteuer abführen bzw. berechnen musst. Solltest Du größere Stückzahlen haben, solltest Du über einen privaten Zustelldienst (z.B. PIN oder Westmail) nachdenken. Die müssen Dir dann auch Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, die Du dann absetzen kannst.

Viele Grüße, jrg5947


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