ich habe einen Büroservice und biete Postfrankierungen für Sammelsendungen an. Muss ich auf die freigestempelten Postwertzeichen Umsatzsteuer berechnen?
Auf Postwertzeichen gibt es keine Mehrwertsteuer. Auf der Kaufquittung für Briefmarken wird keine Mehrwertsteuer angegeben und es heißt: Mehrwertsteuerbefreit A

Die Post ist staatl. und berechnet keine U-Str (für Dich V-Str.).
Beim gewerblichen Verkauf muß allerdings auf jeden Umsatz U-Str. entrichtet werden. Es sei denn, Du bist "Kleinunternehmer" ( < 17.200 € / Jahr ) und damit von der U-Str. befreit.
Hallo,
ich denke auch, dass Du Umsatzsteuer abführen bzw. berechnen musst. Solltest Du größere Stückzahlen haben, solltest Du über einen privaten Zustelldienst (z.B. PIN oder Westmail) nachdenken. Die müssen Dir dann auch Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, die Du dann absetzen kannst.
Viele Grüße, jrg5947
Darüber besteht kein Zweifel, dass die Postwertzeichen umsatzsteuerbefreit sind. Jedoch hat die Postfiliale, wo ich die Sendungen im Kundenauftrag aufgegeben habe mitgeteilt, dass bei Weitergabe von Postwertzeichen an Dritte immer Mehrwertsteuer anfällt. Nun stehe ich da, weil der Postbeamte mir diese DVO nicht zeigen konnte.
Da würde ich die Filiale wechseln. Auch wenn man dieselbe Briefmarke 60 mal verkauft, fällt keine USt. an, weil u m s a t z s t e u e r b e f r e i t... :-) H.