Ich überlege, kurzfristig etwas beim Pfandleiher in Zahlung zu geben. Nun frage ich mich, ob jeder Pfandleiher die gleichen Gebühren in gleicher Höhe verlangt? Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder kann ich durch Verhandeln die Gebühren drücken?
Die Zinsen und Bearbeitungsgebühren sind gesetzlich festgeschrieben. Der monatliche Zinssatz beläuft sich auf 1 Prozent der Darlehensssumme, die zusätzlich anfallenden monatlichen Gebühren sind nach der Darlehenshöhe gestaffelt.
Die Pfandleihgebühr ist vergleichbar wie Zinsen bei Darlahen und da ist es so , dass ab 17 % der Wucher-§ greift. Ein Versuch zu Handeln ist nicht strafbar, ein Erfolg nicht sicher.

Klar kannst Du versuchen zu handeln, ob der Pfandleiher mit sich handeln lässt ist eine andere Frage.
LG Wolpertinger
Du bist natürlich in der schlechteren Positionen, da Du ja unbedingt etwas von ihm willst.
Schau mal hier, vielleicht hilft Dir das ja : http://www.kredit-artikel.de/kredit/pfandleiher/