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Kann ich bei Wasserschäden miete mindern?

gefragt von zapate am 08.10.2007 um 17:40 Uhr

Unser Nachbar (über uns) hat fahrlässig den Wasserhahn laufen lassen. Aus diesem Grund ist unsere Wohnung überschwemmt. Nun hat die Trockungsfirma Trockengeräte aufgestellt die Lärm machen. Heute wurde die Tapete entfernt damit es leichter trocknet. Unter der Tapete hat sich teilweise Schimmel gebildet und es stinkt sehr stark.

Ist es nun möglich die Miete zu mindern? Für den Oktober wurde die Miete natürlich bereits bezahlt und vermutlich ist bis zum Ende des Monats alles wieder in Ordnung, da die Baugenossenschaft dies bis dahin wieder renoviert hat.

Durch die Handwerker die die Renovierungsarbeiten durchführen haben wir versäumte Ar


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anonym
beantwortet von bommelchen am 8. Oktober 2007 17:47
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Deinen Wasserschaden den dein Nachbar verursacht hat übernimmt die Haftpflichtversicherung deines Nachbarn.Dein Vermieter hat eigentlich damit nichts zutun.


katrice
beantwortet von katrice am 8. Oktober 2007 17:54
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So sieht es aus. Dein Vermieter ist da völlig rauszuhalten und wenn dein Nachbar keine Haftpflicht haben sollte musst du deine Forderungen vor Gericht einklagen. Führe über alles Buch, inkl Störzeiten durch Trocknungslärm und Arbeitsausfälle (zum Urlaub gezwungen), bis ins kleinste Detail - dann hast du beste Karten.


anonym
beantwortet von flekoelsch am 8. Oktober 2007 17:56
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Die Miete würde ich eben dem Nachbar mit in Rechnung stellen, zumindest den Anteil der Minderung, da die Wohnung ja nicht zu 100% zu nutzen war. Wenn Trockengeräte aufgestellt wurden, wurde doch sicher auch der Strom von Euch genutzt. Auch dieser muss mit ersetzt werden. Aber wenn es fahrlässig war kann es passieren ihr bleibt auf Euren Kosten sitzen.

Kommentar von zapate am 8. Oktober 2007 18:03

Unser Nachbar ist Langzeitarbeitslos und tief verschuldet. Ich bezweifel, dass es Sinn macht zu klagen.


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