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Kann ich bei Nachnahme nachschauen ob alles in Ordnung ist bevor ich bezahle?

gefragt von Erstipartyzone am 01.10.2007 um 9:55 Uhr

Ich habe mir eine Kamera bestellt und will vor Bezahlung checken ob alles in Ordnung ist, geht dass? Oder bekomme ich das Packet nur gegen Geld ausgehändigt?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Oktober 2007 10:39
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Ja und Nein. Du kannst eine "kleine" Wareneingangsprüfung machen, und zwar im Hinblick auf die Kriterien "Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit". Solange solltest du den Postboten bitten zu warten. Alles Weitere lässt sich dann allerdings nicht mehr realistisch durchführen (deshalb das "Nein" eingangs).


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 1. Oktober 2007 10:09
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Ich denke, dass geht nicht. Was willst Du auch machen? Auspacken? Zubehör auf Vollständigkeit prüfen? Gerät in Betrieb nehmen und Probefotos schießen? Dann würde der Paketbote kaum seine Arbeit schaffen, da Du nicht der einzige Kunde bist. Ich glaube auch nicht, dass der Bote Dir das Paket vor dem Geld gibt.


datCudaViech
beantwortet von datCudaViech am 1. Oktober 2007 10:09
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das paket gibt es erst wenn du gezahlt hast... du kannst dann nachschauen ob alles in ordnung ist und wenn es das nicht ist, dann kannst du das paket wieder zurückschicken und bekommst das geld wieder...wenn es allerdings über ebay gekauft wurde kann es auch anders geregelt werden, je nachdem wie die rücknahme geregelt ist..aber bei katalog- und/oder internetkauf kann man es wieder zurückschicken und bekommt das geld wieder...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Oktober 2007 10:12
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Wie willst du auf die Schnelle checken, ob alles okay ist? Das wird wohl nicht gehen. Du könntest wohl nachschauen, ob da wirklich eine Kamera und kein Stein im Paket ist. Mehr nicht.

Glaubst du, dass der Paketbote Zeit und Lust hat, darauf zu warten, bis du die ersten Fotos anschauen kannst?

Du wirst also das Risiko eingehen müssen und "die Katze im Sack" kaufen müssen. Dafür hast du aber auch alle Rechte des Fernabsatzgesetzes auf deiner Seite.


anonym
beantwortet von kbra01 am 1. Oktober 2007 11:10
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Wie die Vorredner schon sagten, wird bei Nachnahme nur die korrekte Übergabe der Ware gegen vereinbarten Kaufpreis plus aller Nebenkosten, Porto und Versicherung vom Paketboten quittiert. Die Versandart Nachnahme beinhaltet keineswegs die vollständige Warenkontrolle nach ihrer tatsächlichen Beschaffenheit. Lediglich offensichtliche Lieferirrtümer, Beschädigungen des Paketes und der Verpackung, sowie Fehlen von einzelnen Packstücken, sollte die Sendung aus mehreren Teilen bestehen, können direkt reklamiert werden. Im Zweifelsfalle Annahme verweigern mit Begründung. Die Risiken des Transports der Waren gehen in der Regel auf den Käufer über. Das ist aber bei den Internetgeschäften neu geregelt im sogenannten Fernabgabegesetz, wie oben gesagt. Hier gilt auch ein erweitertes Rückgaberecht und Kauf auf Probe. Nur, Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Den Ärger hast Du als Käufer in jedem Falle. Deswegen würde ich auch nicht per Nachnahme bestellen, sondern, wo immer möglich gegen Rechnung bzw. Lastschrift/Bankeinzug mit Zahlungsziel 14 Tage ohne jeden Abzug, wenn das der Verkäufer mitmacht. Da die meisten Firmen nicht sofort Dein Konto belasten, sondern turnusmäßig im wöchentlichen bzw. größeren zeitlichen Abständen abbuchen lassen, hättest Du unter Umständen die Möglichkeit, bei der Bank die einmal erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. Andere Möglichkeit ist, die Ware beim Paketboten nur mit dem Vermerk "Annahme unter Vorbehalt" in Empfang zu nehmen. Meistens liegt den Sendungen aber bereits ein Retouren-Zettel bei für kostenlose Reklamierung und ein extra Paketaufkleber dafür. Damit mußt Du nur zum Postamt gehen, und den Quittungsabschnitt abstempeln lassen. Damit hast Du dann auch ein Beweismittel in der Hand, daß die Retoure einwandfrei von Dir wieder aufgeliefert wurde. Beispiel: Grund der Retoure (Kreuzchen setzen bei): Ware entspricht nicht dem gedruckten Katalogangebot. (Kommt öfters vor, als man denkt..) Ware entspricht nicht dem Angebot auf der Webseite, Abbildungen vertauscht, Preise geändert. (Screenshot der Webseite machen und ausdrucken, der Sendung extra beilegen) Ware ist beschädigt. Ware ist unvollständig, mitbestelltes Zubehör fehlt. Ware funktioniert nicht. Ware doppelt geschickt. Ware gefällt mir nicht.





andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Oktober 2007 10:38
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das geht leider nicht..aber du kannst gemeinsdam mit dem Postboten, das Paket öffnen und sollte das gelieferte Gerät einen Schaden haben, dann wird es dann sofort zu Protokoll genommen..und du bist auf der sicheren Seite


comarel
beantwortet von comarel am 1. Oktober 2007 10:15
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Wenn das Paket oder das Päckchen äußerlich nicht defekt ist, kannst du nicht verlangen, dass der Postbote wartet, bis du alles gecheckt hast.

Ist das Päckchen heil, nimm es an, bezahle die Nachnahme. Ist dann am Gerät etwas defekt, dann ist es Sache des Handels, bei dem du das Gerät gekauft hast und der Garantiefall tritt ein. Evtl bekommst du dann das Geld vom Versandhandel zurück.


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