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Kann ich bei Hartz-IV eine Eigentumswohnung, in der ich lebe, behalten?

gefragt von opitzopitz am 25.01.2007 um 18:11 Uhr

Kann ich eine selbstgenutze Eigentumswohnung auch bei Hartz-IV weiter behalten und nutzen oder werde ich gezwungen, sie zu verkaufen und in eine Mietwohnung zu ziehen? Gibt es Grenzwerte?


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anonym
beantwortet von Rolfe am 25. Januar 2007 21:27
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Wenn diese Wohnung kein Palast, sondern eine angemessene Wohnung ist (wobei dabei nicht formal die Hartz 4-Kriterien angewendet werden, sondern auch die Funktion der Wohnung als Altersvorsorge berücksichtigt werden muss), gibt es nichts zu befürchten.Wenn die vom Amt "zicken", dann unbedingt das Argument der Altersvorsorge einbringen! Notfalls klagen, eine Klage ist sinnvoll.


anonym
beantwortet von einem Gast am 28. Januar 2007 15:19
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Hallo Matthias, genau wie Rolfe denke ich auch, dass Du die Wohnung behalten kannst. Andererseits könntest Du Dein Glück auch im Ausland versuchen und gar nicht erst Hartz4 beantragen. Würdest damit bestimmt jemanden sehr glücklich machen :-)


anonym
beantwortet von einem Gast am 30. Januar 2007 08:28
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Das Problem ist nur, dann könntest du nicht mehr in deiner jetzigen Wohnung bleiben - und das war ja eigendlich des Pudels Kern, oder?


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