opitz am 25.01.2007 um 18:11 Uhr
Kann ich eine selbstgenutze Eigentumswohnung auch bei Hartz-IV weiter behalten und nutzen oder werde ich gezwungen, sie zu verkaufen und in eine Mietwohnung zu ziehen? Gibt es Grenzwerte?
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Wenn diese Wohnung kein Palast, sondern eine angemessene Wohnung ist (wobei dabei nicht formal die Hartz 4-Kriterien angewendet werden, sondern auch die Funktion der Wohnung als Altersvorsorge berücksichtigt werden muss), gibt es nichts zu befürchten.Wenn die vom Amt "zicken", dann unbedingt das Argument der Altersvorsorge einbringen! Notfalls klagen, eine Klage ist sinnvoll.
Hallo Matthias, genau wie Rolfe denke ich auch, dass Du die Wohnung behalten kannst. Andererseits könntest Du Dein Glück auch im Ausland versuchen und gar nicht erst Hartz4 beantragen. Würdest damit bestimmt jemanden sehr glücklich machen :-)