ich möchte eine erwachsene Person adoptieren. Die möchte gerne ihren bisherigen Namen als Doppel zu dem Namen von mir hinzufügen. Der Grund: vor allem die berufliche Bekanntheit unter dem Herkunftsnamen. Ist das möglich?
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Ja, das geht, da das verwandtschaftliche Verhältnis zu den Ursprungseltern (mit allen Erbansprüchen etc) ebenfalls bestehen bleibt.
Das hier ist sehr informativ: http://www.palm-bonn.de/erwachse.htm
Sowohl in der Rechtsprechung, als auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, bei einer Adoption Volljähriger die Voraussetzungen für das Voranstellen bzw. das Einfügen des bisherigen Familiennamens des schon dann erfüllt sind, wenn der Adoptierte unter seinem bisherigen Familiennamen bekannt ist und bleiben will.