brunchi am 21.10.2009 um 11:51 Uhr

Solang du nicht irgendein Markenzeichen raufklebst und sie als orig bezeichnest, eigentlich ja

Verstößt gegen den Ebay Grundsatz zu Repliken und Fälschungen. Siehe http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html
Teuer wird es dann, wenn Post der Anwälte des Rechteinhabers wegen Verstoß gegen das Markengesetz ins Haus flattert.
Wenn der Käufer der gefälschten Tasche bemerkt, das es sich um eine Fälschung handelt kann er auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen Da gilt
§ 439 BGB Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen .
Das heißt geldlicher Ersatz oder Lieferung einer originalen Burberrytasche.
Strafrechtliche Konsequenzen kann der Handel mit Plagiaten auch nach sich ziehen.

Das würde ich lassen, du kannst eine Abmahnung wegen Verletzung des Markenrechts bekommen. Ausnahme: Du gibst klar und deutlich an, dass es sich nur um ein Imitat handelt! Die Verkaufschancen sind für solche Imitate jedoch gleich 0.
Auf keinen Fall, das kann richtig teuer werden! Sowas suchen sich die Firmen immer raus um die Leute zum verklagen!

Wenn du Lust auf Ärger hast klar doch, das ist ein Plagiat und als wissentlicher Käufer bist du VOLL Haftbar zu machen, lass es...
Kannst Du, mußt jene nur ordentlich deklarieren.

Nein, nachgemachte Taschen sind illegal. Abmahnung und Strafe droht.
Können schön, aber wenn das entdeckt wird, wird's teuer!