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Kann ich Bank Kosten in Rechnung stellen?

gefragt von ThunderHawk am 07.10.2009 um 14:01 Uhr

Zum Hintergrund: Ich wechsele zur Zeit meiner Hausbank. Bei meiner neuen Hausbank habe ich gleichzeitig einen Darlehensvertrag. Nun hatte ich, wie mit meinen Bankberater abgesprochen, nach einem Autokauf die Anweisung gegeben, aus dem Darlehen die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Mein Bankberater war in Urlaub, der Vertretung war die Summe für eine Auszahlung aus dem Darlehen zu niedrig und man teilte mir lapidar schriftlich auf meinem Schreiben mit der Anweisung mit, das man das Geld vom Girokonto überweisen würde (hatte ich so nicht in Auftrag gegeben). Nun kam eine Lastschrift, Konto da es ab diesen Monat erst Geschäftskonto ist und der Lohn immer zum 10ten eingeht nicht gedeckt und Lastschrift geht retour.

Meiner Meinung nach müsste doch die Bank dann die evtl. entstehenden Stornokosten übernehmen, ich habe schließlich keinen Auftrag gegeben von meinem Girokonto Geld zu überweisen. Hätte man gesagt, das geht nicht hätte ich eher die paar Tage den Säumniszuschlag beim Finanzamt in Kauf genommen und das mit meinem eigentlichen Bankberater geklärt. Oder sehe ich das falsch?

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Stornokosten x 5 Bankenfehler x 2

Arwen25
beantwortet von Arwen25 am 7. Oktober 2009 14:04
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Ich sehe es auch so wie du! Wenn du schriftlich kein Einverständnis gegeben hast, es per Lastschrift abbuchen zu lasssen, ist es unwirksam und sollte zu Lasten der Bank gehen! Allerdings weiß ich nicht, in wieweit du in dieses "Schreiben" hättest Einspruch einlegen müssen....


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 7. Oktober 2009 14:04
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Wenn´s schriftlich festgehalten wurde , kann es eigentlich keine Probleme geben.


anonym
beantwortet von Morti am 7. Oktober 2009 14:02
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Würde ich glatt versuchen zurückzufordern. Erscheint mir logisch.


anonym
beantwortet von rumpi am 7. Oktober 2009 14:02
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Das is ne Kulanzgeschichte. Wenn dein Bankberater wieder da ist solltest du mit ihm darüber reden.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 7. Oktober 2009 14:06
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Dagegen würde ich mich strikt weigern und den Sachverhalt bei der Bank, nach Möglichkeit schriftlich, darlegen. Wenn das in Vertretung geschehen ist kann man Dich eigentlich nicht dafür bluten lassen. Versuch es


icke01
beantwortet von icke01 am 7. Oktober 2009 14:04
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sehe ich auch so. da war wohl einer auf der bank übereifrig und hat sich in was eingemisch, wo er nicht bescheid wußte. würde die bank mal damit konfrontieren.bin gespannt, wie die sich da rausreden.

Kommentar von ThunderHawk am 7. Oktober 2009 14:06

Das mache ich ohnehin, ich habe nächste Woche eh einen Termin bei meinem Berater, wo es auch um die Neuordnung meiner Versicherungen geht. Ich denke mal er wird da recht schnell eine Lösung finden, schließlich wird er mir ja was verkaufen wollen.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Oktober 2009 14:22

Hellhörig: "Neuordnung meiner Versicherungen". Worum geht es? Warum meinst Du, dass der Bankberater der richtige Gesprächspartner dafür ist?


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