Habe so etwas in einer Zeitschrift gelesen. Geht das wirklich ? Flatrate heißt doch so etwas wie unbegrenzt ?
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Manche Provider schließen "Flatrate"-Verträge mit einer Begrenzung des Downloadvolumens über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Prinzipiell ist das schon in Ordnung, denn die Flatrate rechnet sich meist nur dann für die Provider solange sie in einem "normalen" Umfang benutzt wird. Power-Sauger stehen heute aber eher vor dem Problem mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten und von dieser Seite her unangenehme Nachrichten zu bekommen als von Seiten des Providers. :-))
wenn du eine kündigung wegen "übermäßiger nutzung" erhälst, währe es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann aber auch nur was machen, wenn in den agb keine genaue begrenzung genannt wurde.

Früher habe ich schon davon gehört, wo es mit der DSL Flat anfing. Ansonsten gut das Kleingedruckte lesen.
Das gibt es tatsächlich. Und die Grenze muss nicht explizit in der AGB's erwähnt sein. Meistens sieht aber das so aus, dass sich der Provider einen Kündigungsrecht etwa zum Monatsende einräumt. Was genau der Grund ist, braucht er dann nicht mehr zu sagen.