Ich arbeite ganz normal auf Lohnsteuerkarte. Jetzt hat mir eine Freundin einen Nebenjob angeboten, bei dem ich auf Rechnung arbeiten würde, sozusagen als freiberufliche Tätigkeit. Kann man das gleichzeitig machen?

Ja, das kannst du definitiv, aber du musst dann in der Steuererklärung diese Einnahmen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage S) oder aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G) jeweils gesondert ausweisen. Alle Einnahmen werden dann zusammengefasst und daraus wird die zahlbare Einkommensteuer errechnet. Du kannst gleichzeitig Einnahmen aus allen möglichen Quellen haben: angestellte Tätigkeit, freiberuflich, Immobilien, Aktien, dafür gibt es die einzelnen Anlagen zur Steuererklärung. Insofern dein Arbeitgeber kein Problem damit hat, ist das ok. Aber du solltest ihm das melden sonst wäre das evtl. ein Kündigungsgrund.

Bei Steuerfragen, fragen sie ihr Finanzamt (ist kostenlos), oder einen Steuerberater

mit der anmeldung für ein nebengewerbe ist das durchaus möglich sprech aber trotzdem mal mit deinem steuerberater über dein vorhaben
mfg
Ja, aber nur wenn Du ein Gewerbe/ Nebengewerbe angemeldet hast. Sonst darfst Du keine Rechnungen ausstellen.
Lifthrasil am 21. Oktober 2009 15:12 genau DH

Das kannst Du machen, wenn Dein Arbeitgeber das erlaubt............
........... und Du es dann bei der Steuererklärung angibst.

Ja, das geht. Arbeite hauptberuflich auf Steuerklasse V u. gebe Nachhilfe nebenbei. Dort bin ich freiberuflich eingestellt. Allerdings gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze. Du solltest aber trotzdem Deinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis bitten, dann gibts keine Probleme.
Du musst Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn ein entsprechender Passus in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn die Branchen kokurrieren, wird es sicher kritisch... Freiberuflich ist nicht gleich gewerblich - also bitte prüfen, ob Du ein Nebengewerbe anmelden musst (die Freiberufler sind ein recht kleiner Kreis von Lehrern, Anwälten,Ärzten, Künstlern etc.). Die Gewerbeanmeldung findest Du im Internet. Wenn Du die abgibst, bekommt das Finanzamt eine Kopie durch die Gemeinde und Du erhälst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Du unter 17.500 € Umsatz pro Jahr bleibst, kannst Du auf die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, darfst sie dann aber auch nicht ausweisen und keine Vorsteuer absetzen.

Meld dir doch ein Nebengewerbe an, dann gehts ganz leicht & kannst noch steuerlich viele Dinge absetzen...

ja, das geht.... frag beim finanzamt/steuerberater nach
Steuerlich geht das, aber es gibt Arbeitgeber, die eine zweite Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.