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Kann ich auf Lohnsteuerkarte und auf Rechnung gleichzeitig arbeiten?

gefragt von lollipop5 am 21.10.2009 um 15:09 Uhr

Ich arbeite ganz normal auf Lohnsteuerkarte. Jetzt hat mir eine Freundin einen Nebenjob angeboten, bei dem ich auf Rechnung arbeiten würde, sozusagen als freiberufliche Tätigkeit. Kann man das gleichzeitig machen?

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Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 21. Oktober 2009 15:15
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Hilfreichste Antwort

Ja, das kannst du definitiv, aber du musst dann in der Steuererklärung diese Einnahmen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage S) oder aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G) jeweils gesondert ausweisen. Alle Einnahmen werden dann zusammengefasst und daraus wird die zahlbare Einkommensteuer errechnet. Du kannst gleichzeitig Einnahmen aus allen möglichen Quellen haben: angestellte Tätigkeit, freiberuflich, Immobilien, Aktien, dafür gibt es die einzelnen Anlagen zur Steuererklärung. Insofern dein Arbeitgeber kein Problem damit hat, ist das ok. Aber du solltest ihm das melden sonst wäre das evtl. ein Kündigungsgrund.


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HHSthp
beantwortet von HHSthp am 21. Oktober 2009 15:10
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Bei Steuerfragen, fragen sie ihr Finanzamt (ist kostenlos), oder einen Steuerberater


nuerny
beantwortet von nuerny am 21. Oktober 2009 15:11
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mit der anmeldung für ein nebengewerbe ist das durchaus möglich sprech aber trotzdem mal mit deinem steuerberater über dein vorhaben

mfg


anonym
beantwortet von Annaberg am 21. Oktober 2009 15:11
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Ja, aber nur wenn Du ein Gewerbe/ Nebengewerbe angemeldet hast. Sonst darfst Du keine Rechnungen ausstellen.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 21. Oktober 2009 15:12

genau DH


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 21. Oktober 2009 15:11
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Das kannst Du machen, wenn Dein Arbeitgeber das erlaubt............

........... und Du es dann bei der Steuererklärung angibst.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 21. Oktober 2009 15:10
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Ja kann man


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 21. Oktober 2009 15:20
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Ja, das geht. Arbeite hauptberuflich auf Steuerklasse V u. gebe Nachhilfe nebenbei. Dort bin ich freiberuflich eingestellt. Allerdings gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze. Du solltest aber trotzdem Deinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis bitten, dann gibts keine Probleme.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 21. Oktober 2009 15:17
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Du musst Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn ein entsprechender Passus in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn die Branchen kokurrieren, wird es sicher kritisch... Freiberuflich ist nicht gleich gewerblich - also bitte prüfen, ob Du ein Nebengewerbe anmelden musst (die Freiberufler sind ein recht kleiner Kreis von Lehrern, Anwälten,Ärzten, Künstlern etc.). Die Gewerbeanmeldung findest Du im Internet. Wenn Du die abgibst, bekommt das Finanzamt eine Kopie durch die Gemeinde und Du erhälst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Du unter 17.500 € Umsatz pro Jahr bleibst, kannst Du auf die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, darfst sie dann aber auch nicht ausweisen und keine Vorsteuer absetzen.


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 21. Oktober 2009 15:12
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Meld dir doch ein Nebengewerbe an, dann gehts ganz leicht & kannst noch steuerlich viele Dinge absetzen...


curafe
beantwortet von curafe am 21. Oktober 2009 15:12
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ja, das geht.... frag beim finanzamt/steuerberater nach


anonym
beantwortet von Rachnareddy am 21. Oktober 2009 15:11
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Steuerlich geht das, aber es gibt Arbeitgeber, die eine zweite Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.


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