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kann ich auf einen bestimmten Weg mein überwiesenes Geld wieder zurückholen?

gefragt von tattankatattanka am 02.05.2008 um 12:08 Uhr

Mir wurde gesagt, dass ich es am gleichen Tag machen muss. Sonst muss ich mich mit dem Empfänger auseinandersetzten. Der möchte aber nicht zurückzahlen. Habe keine Lust einen Anwalt einzuschalten.


Reply


manu1979
beantwortet von manu1979 am 2. Mai 2008 12:10
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Die Auskunft war richtig. Es bleibt dir wohl nur dieser Weg.

Kommentar von Simple_avatar4smalltattanka am 2. Mai 2008 12:12

Wer denkt sich sowas aus. Das ist doch unheimlich fies.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 2. Mai 2008 12:19

Les mal den Kommentar von der anderen Frage, da hab ichs erklärt


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 2. Mai 2008 12:10
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Da wirst du ohne Anwalt eher schlechte Karten haben.

Kommentar von Simple_avatar4smalltattanka am 2. Mai 2008 12:12

Der Betrag ist zu klein

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. Mai 2008 12:14

Dann hefte es unter Erfahrung ab.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 2. Mai 2008 12:31

Hänge sein Verhalten an die grosse Glocke. Vielleicht wird ihm seine Unterschlagung peinlich.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 2. Mai 2008 14:15
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Es ist nicht nur derselbe Tag, die Stornierung einer von dir getätigten Überweisung muss erfolgen, bevor der Betrag beim Zielgeldinstitut gebucht wurde, d.h. der Widerruf muss vor oder spätestens gleichzeitig mit der Buchung dem Empfängergeldinstitut zugehen.

Stets also sofort fernmündlich mit deinem Geldinstitut in Verbindung setzen.

Ist die Auskunft zur Stornierung noch günstig, erfolgt zumeist eine Formularübersendung deiner Bank an dich, die du ausgefüllt und unterzeichnet an deine Bank und die Empfängerbank faxt, weil es auf den Zugang dort ankommt.

Deine Bank veranlasst dies auch nochmal.

Für die Zeitleiste kommt es zunächst auf die Art der getätigten Überweisung an.

Wurde diese per Hand ausgefüllt beim Geldinstitut außerhalb der Geschäftszeiten eingeworfen, ist der Bearbeitungszeitvorteil idR auf deiner Seite.

Bei allen anderen Varianten wird der ohnehin kleine Zeitvorteil imemr geringer.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 2. Mai 2008 12:11
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da wirst Du auf regulärem Weg wohl keine Möglichkeit haben.....


anonym
beantwortet von Pumuckel100 am 2. Mai 2008 12:27
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Ja, leider ist es so. Übeweisungen können nicht zurückgeholt werden, da Du selbst aktiv wurdest. Anders sieht es beim Lastschriftverfahren aus. Dort können Zahlungen auch rückwirkend storniert und zurückgeholt werden.





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