Mir wurde gesagt, dass ich es am gleichen Tag machen muss. Sonst muss ich mich mit dem Empfänger auseinandersetzten. Der möchte aber nicht zurückzahlen. Habe keine Lust einen Anwalt einzuschalten.

Die Auskunft war richtig. Es bleibt dir wohl nur dieser Weg.
Da wirst du ohne Anwalt eher schlechte Karten haben.
Der Betrag ist zu klein
Dann hefte es unter Erfahrung ab.
tradaix am 2. Mai 2008 12:31 Hänge sein Verhalten an die grosse Glocke. Vielleicht wird ihm seine Unterschlagung peinlich.
Ja, leider ist es so. Übeweisungen können nicht zurückgeholt werden, da Du selbst aktiv wurdest. Anders sieht es beim Lastschriftverfahren aus. Dort können Zahlungen auch rückwirkend storniert und zurückgeholt werden.
Es ist nicht nur derselbe Tag, die Stornierung einer von dir getätigten Überweisung muss erfolgen, bevor der Betrag beim Zielgeldinstitut gebucht wurde, d.h. der Widerruf muss vor oder spätestens gleichzeitig mit der Buchung dem Empfängergeldinstitut zugehen.
Stets also sofort fernmündlich mit deinem Geldinstitut in Verbindung setzen.
Ist die Auskunft zur Stornierung noch günstig, erfolgt zumeist eine Formularübersendung deiner Bank an dich, die du ausgefüllt und unterzeichnet an deine Bank und die Empfängerbank faxt, weil es auf den Zugang dort ankommt.
Deine Bank veranlasst dies auch nochmal.
Für die Zeitleiste kommt es zunächst auf die Art der getätigten Überweisung an.
Wurde diese per Hand ausgefüllt beim Geldinstitut außerhalb der Geschäftszeiten eingeworfen, ist der Bearbeitungszeitvorteil idR auf deiner Seite.
Bei allen anderen Varianten wird der ohnehin kleine Zeitvorteil imemr geringer.

da wirst Du auf regulärem Weg wohl keine Möglichkeit haben.....
Wer denkt sich sowas aus. Das ist doch unheimlich fies.
Les mal den Kommentar von der anderen Frage, da hab ichs erklärt
http://www.gutefrage.net/frage/unter-welchen-umstaenden-kann-ich-eine-getaetigte-ueberweisung-auf-mein-konto-zurrueckholen