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Kann ich auf die (telefonische) Buchung eines Hotelzimmers bestehen?

gefragt von leander22 am 22.01.2008 um 22:31 Uhr

Ich habe eine telefonische Buchung eines Hotelzimmers vorgenommen, wobei die Hotelangestellte einen falschen Buchungstag verstanden hat. Sie sagt jetzt, das Zimmer sei schon von einer anderen Person belegt. Kann ich trotzdem auf die Buchung bestehen?

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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. Januar 2008 22:34
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Wenn Du keine Buchungsbestätigung hast, sieht es schlecht aus. Auch telefonisch sollte man auf eine solche Bestätigung immer bestehen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Januar 2008 22:37
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Ohne schriftliche Buchungsbestätigung hast Du keinen Beweis für Deine korrekte Buchung. Der Fehler könnte also, rein theoretisch, auch bei Dir liegen.


ingewalt
beantwortet von ingewalt am 18. Juni 2008 13:01
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Hallo, gehe schnell ins Netz - gib den Ort/Stadt ein, wohin Deine Reise gehen soll und FINDE Dir etwas Anderes. Ohne Bestätigung hast Du sowieso den kürzeren Arm und Aerger obendrein. Versuch es auch mit einem Reisebüro, die haben oft sehr gute preiswerte Angebote. Ich bin sicher,Du wirst fündig. ingewalt


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 22. Januar 2008 22:37
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bestehen? wie denn?

willst du mit der anderen person das zimmer teilen, oder soll der jenige ausziehen?

was nützt dir darauf zu bestehen, stehst du jetzt grad dort und überlegst was zu ist?


america
beantwortet von america am 22. Januar 2008 22:35
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nein du kannst ohne schriftliche bestätigung (auch e-mail) keine forderungen stellen. in diesem falle kann der hotelier sich auf sein hausrecht berufen.


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