Kann ich auch für jemanden bürgen wenn ich negativ in der Schufa stehe?

14 Antworten

Das entscheidest Du selbst, ob Du das willst. Kann weitreichende Konsequenzen haben, so eine Bürgschaft. Wird in diesem Zusammenhang von Dir selbst eine Schufaauskunft verlangt, dann kommt es auf die Einträge und deren Stellenwert für den Gläubiger an, ob er Deine Bürgschaft annimmt.

"Bürgen" heisst ja, dass Du für den anderen mit Deinen Mitteln (Vermögen) einspringst, wenn der nicht kann. Bei negativer Schufa wird sich der Gläubiger überlegen, ob er Dich als Bürgen überhaupt akzeptiert, sprich, ob du solvent genug bist.

Überlegen solltest DU Dir eine Bürgschaft allerdings dreimal.... du bist gnadenlos in der Pflicht wenn irgendetwas passiert.....

DH

Nein, das wird nichts!

Das hängt ganz einfach davon ab, wem gegenüber Du die Bürgschaft abgibst und ob Du von diesem als (vollwertiger) Bürge akzeptiert wirst. Da es meistens dabei um Banken geht, wirst Du als potentieller Bürge von denen im Rahmen der Kredit- bzw. Darlehensprüfung eben auch geprüft und wenn Deine Schufa sehr negativ sein sollte, lehnen sie Dich ab. Du kannst nichts anderes tun, als es einfach einmal versuchen. Aber vorsichtig, ich habe im Leben niemals eine Bürgschaft unterschrieben, die nicht auch in Bezug auf die Inanspruchnahme auf mich zugekommen wäre zu einem späteren Zeitpunkt. Also verschulde Dich indirekt nicht unbedingt ins Bodenlose, falls man Dich als Bürge überhaupt mit negativer Schufa akzeptiert. LG ;-)

Es kommt auf die Art des Schufa-Eintrags an. Bei einem geleisteten Offenbarungseid könnte die Eingehung einer Bürgschaft als betrügerisch gegenüber dem Gläubiger ausgelegt werden. Bei einer Privatinsolvenz gefährdet das Eingehen einer Bürgschaft diese sogar. Außerdem kann es sein, daß der Bürgschaftsvertrag von Anfang an nichtig ist, wenn dem Gläubiger bekannt ist, das der Bürgschaftsgeber offensichtlich bereits bei Vertragsabschlusss nicht in der Lage wäre die eingegangene verpflichtung finanziell zu erfüllen.