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Kann ich am Tag der Wertstellung das Geld am Automaten abheben?

gefragt von jollin35 am 18.02.2009 um 15:22 Uhr

Hallo jetzt haben mir drei verschiedene Mitarbeiter drei verschiedene Auskünfte gegeben.. Ich wollte wissen ob das Datum das unter Wertstellung steht, (nachdem ich einen Verrechnungsscheck abgegeben habe) das Datum ist an dem ich über das Geld verfügen kann (also abheben)...???? Eine Frau sagte an dem Tag das bei Wertstellung steht kann ich es sicher abheben und die anderen zwei meinten nein erst weitere 6 Tage später.. Was stimmt denn nun?

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finanzen x 23.721 verrechnungsscheck x 37 wertstellung x 4

AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 18. Februar 2009 15:25
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Ein Scheck kann platzen oder wegen Widerspruch nicht eingelöst werden, daher liegt der Verfügungstag hinter dem Wertstellungstag.


anonym
beantwortet von 338194 am 18. Februar 2009 15:25
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Du kannst es schon abnehmen, aber, falls mit dem Scheck etwas nicht in Ordnung sein sollte, kann die Bank zurückbuchen, und dann..... Ich würde 1 Woche warten.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 18. Februar 2009 15:24
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Nein, die Wertstellung hat nur etwas mit der Zinsberechnung zu tun. Der Verfügungstag kann auch 1 oder 2 Tage dahinter liegen. Also hilft nur entweder bei der Bank fragen, oder probieren, ob es klappt.


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 18. Februar 2009 15:23
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NE KANNSTE DU NICHT! Tag der Wertstellung ist, andem der Scheck einging. Bis zum Abheben checken deine Bank, ob er aich gedeckt ist. dauert bis zu einer Woche

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 18. Februar 2009 15:25

DEr Tag an dem der Scheck bei der Bank eingereicht wurde ist das Buchungsdatum (mit vermerkt EV), die Wertstellung betrifft die Zinsberechnung.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 18. Februar 2009 15:23
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Nein, Du kannst das Geld am Buchungstag + 7 abheben. Also Buchungstag 10., abheben am 17.

Die Wertstellung ist in diesem Zusammenhang nicht wichtig.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 18. Februar 2009 15:28

Die genaue Regelung lautet: Buchungstag + 5 Bankarbeitstage, sollte also z.B. noch der Ostermontag innerhalb der Frist liegen, gilt Buchungstag + 8.


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