Hallo jetzt haben mir drei verschiedene Mitarbeiter drei verschiedene Auskünfte gegeben.. Ich wollte wissen ob das Datum das unter Wertstellung steht, (nachdem ich einen Verrechnungsscheck abgegeben habe) das Datum ist an dem ich über das Geld verfügen kann (also abheben)...???? Eine Frau sagte an dem Tag das bei Wertstellung steht kann ich es sicher abheben und die anderen zwei meinten nein erst weitere 6 Tage später.. Was stimmt denn nun?

Ein Scheck kann platzen oder wegen Widerspruch nicht eingelöst werden, daher liegt der Verfügungstag hinter dem Wertstellungstag.
Du kannst es schon abnehmen, aber, falls mit dem Scheck etwas nicht in Ordnung sein sollte, kann die Bank zurückbuchen, und dann..... Ich würde 1 Woche warten.

Nein, die Wertstellung hat nur etwas mit der Zinsberechnung zu tun. Der Verfügungstag kann auch 1 oder 2 Tage dahinter liegen. Also hilft nur entweder bei der Bank fragen, oder probieren, ob es klappt.

NE KANNSTE DU NICHT! Tag der Wertstellung ist, andem der Scheck einging. Bis zum Abheben checken deine Bank, ob er aich gedeckt ist. dauert bis zu einer Woche
wfwbinder am 18. Februar 2009 15:25 DEr Tag an dem der Scheck bei der Bank eingereicht wurde ist das Buchungsdatum (mit vermerkt EV), die Wertstellung betrifft die Zinsberechnung.

Nein, Du kannst das Geld am Buchungstag + 7 abheben. Also Buchungstag 10., abheben am 17.
Die Wertstellung ist in diesem Zusammenhang nicht wichtig.
YuLy42 am 18. Februar 2009 15:28 Die genaue Regelung lautet: Buchungstag + 5 Bankarbeitstage, sollte also z.B. noch der Ostermontag innerhalb der Frist liegen, gilt Buchungstag + 8.