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Kann ich als Zollbeamtin aufhören und eine Abfindung bekommen ?

gefragt von caroadi am 12.05.2008 um 21:14 Uhr

Hallo, ich bin 29 jahre alt und möchte als Zollbeamtin aufhören, da ich gern bei Freunden in die Firma einsteigen möchte. Kann ich deswegen trotzdem ein Abfindung bekommen, bei dem Überschuss an Beamten ? Wenn ja, mit welcher Höhe des Geldes kann man ungefähr rechnen ?


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Reply


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 12. Mai 2008 21:15
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Auch, wenn ich die Gegebenheiten Deiner nicht kenne... bei Freunden arbeiten. Und dafür den Beamtenstatus in den wind... Oh, oh...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Mai 2008 21:17
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Wenn es in Deinem Bereich nicht gerade eine Aktion, wie weiland bei der Post gibt, hast Du da eher schlechte Karten. Die Einbußen an der Altersversorgung sind in Deinem Alter noch verkraftbar, aber die Zeiten der Goldenen Handschläge sind vorbei.

Allerdings will ich Dir keinesfalls abraten. In Deinem Alter ist es wirklich vernünftig, aus dem Beamtenstatus herauszukommen; Du hast noch die Chance.


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Mai 2008 21:17
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Eine Abfindung, wenn du freiwillig aufhörst? Na ja, vielleicht gibts ja im Beamtenrecht noch Dinge, die es im Arbeitsrecht nicht gibt ...

Ich werde mal recherchieren, das interessiert mich jetzt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. Mai 2008 22:23

da wirst du keinen positiven bescheid für die fragestellerin finden :o))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Mai 2008 22:34

Stimmt.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 12. Mai 2008 21:17
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Behalt mal lieber Deinen Job. Wenn das mit den Freunden in der Firma nicht klappt, hast Du alles verloren!

Kommentar von 988cc8d45b085af3d674f0b974f6183bsmallGozilla am 12. Mai 2008 21:19

ne, eine Abfindung bekommst Du nicht!

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 12. Mai 2008 21:22

Ganz genau!


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Mai 2008 21:18
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Nein, Du wirst keine Abfindung bekommen wenn Du selber kündigst.





sunpoint
beantwortet von sunpoint am 12. Mai 2008 21:20
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Wofür eine Abfindung ? Deine Freunde können Dir doch ein Einstiegshonorar geben. An Deiner Stelle würde ich mir den Entschluß mehr als einmal überlegen.....


pippi60
beantwortet von pippi60 am 12. Mai 2008 21:21
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Tut mir leid, ich würde eine Beamtenstelle auf keinen Fall aufgeben! Versuche doch erst mal, nebenbei bei den Freunden zu arbeiten!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 12. Mai 2008 21:37

In dem Alter schon. Da sind die Folgen des Verlustes der Altersversorgung noch nicht groß. Ab Mitte Dreißig wird's problematisch; kommt natürlich auf die Dienstjahre an. Die Chancen außerhalb des Beamtenstatus sind deutlich besser. Innerhalb überwiegen inzwischen die Nachteile. (Es ist nicht mehr so, wie es war.)


anonym
beantwortet von Rolfe am 12. Mai 2008 21:50
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Nein, eine Kündigung eines Beamten halt nie eine Abfindung zur Folge. Das mag bei sog. "politischen Beamten" etwas anders sein.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 12. Mai 2008 22:05
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Für was solltest du ein Abfindung bekommen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. Mai 2008 22:23
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schöner witz, du bist doch erst seit 2 jahren beamtin auf lebenszeit.

es gibt keine abfindung.




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