Hallo, ich bin 29 jahre alt und möchte als Zollbeamtin aufhören, da ich gern bei Freunden in die Firma einsteigen möchte. Kann ich deswegen trotzdem ein Abfindung bekommen, bei dem Überschuss an Beamten ? Wenn ja, mit welcher Höhe des Geldes kann man ungefähr rechnen ?

Auch, wenn ich die Gegebenheiten Deiner nicht kenne... bei Freunden arbeiten. Und dafür den Beamtenstatus in den wind... Oh, oh...

Wenn es in Deinem Bereich nicht gerade eine Aktion, wie weiland bei der Post gibt, hast Du da eher schlechte Karten. Die Einbußen an der Altersversorgung sind in Deinem Alter noch verkraftbar, aber die Zeiten der Goldenen Handschläge sind vorbei.
Allerdings will ich Dir keinesfalls abraten. In Deinem Alter ist es wirklich vernünftig, aus dem Beamtenstatus herauszukommen; Du hast noch die Chance.

Eine Abfindung, wenn du freiwillig aufhörst? Na ja, vielleicht gibts ja im Beamtenrecht noch Dinge, die es im Arbeitsrecht nicht gibt ...
Ich werde mal recherchieren, das interessiert mich jetzt.
da wirst du keinen positiven bescheid für die fragestellerin finden :o))
bitmap am 12. Mai 2008 22:34 Stimmt.

Behalt mal lieber Deinen Job. Wenn das mit den Freunden in der Firma nicht klappt, hast Du alles verloren!

Nein, Du wirst keine Abfindung bekommen wenn Du selber kündigst.

Wofür eine Abfindung ? Deine Freunde können Dir doch ein Einstiegshonorar geben. An Deiner Stelle würde ich mir den Entschluß mehr als einmal überlegen.....

Tut mir leid, ich würde eine Beamtenstelle auf keinen Fall aufgeben! Versuche doch erst mal, nebenbei bei den Freunden zu arbeiten!
WolfRichter am 12. Mai 2008 21:37 In dem Alter schon. Da sind die Folgen des Verlustes der Altersversorgung noch nicht groß. Ab Mitte Dreißig wird's problematisch; kommt natürlich auf die Dienstjahre an. Die Chancen außerhalb des Beamtenstatus sind deutlich besser. Innerhalb überwiegen inzwischen die Nachteile. (Es ist nicht mehr so, wie es war.)
Nein, eine Kündigung eines Beamten halt nie eine Abfindung zur Folge. Das mag bei sog. "politischen Beamten" etwas anders sein.
schöner witz, du bist doch erst seit 2 jahren beamtin auf lebenszeit.
es gibt keine abfindung.