Frage von Julzi89 14.08.2012

Kann ich als Teilzeitarbeitskraft arbeiten, wenn ich Schülerbafög bekomme ?

  • Antwort von Steeler 14.08.2012

    Du kannst auf Antrag tatsächlich nach § 23 Abs. 5 BAföG zusätzlich einen Härtefreibetrag von 205 € mtl. (netto) auf Dein Schulgeld erhalten.

    An Deiner Stelle würd' ich probieren, das mal vorab mit dem Amt zu klären.

  • Antwort von Teddy1000 14.08.2012

    Hallo, da Schüler-Bafög als Voraussetzung ja die eigene Bedürftigkeit hat , darf demzufolge das eigene Einkommen betreffen eine Grenze nach oben nicht überschritten sein. Mit Schüler-Bafög, Kindergeld, Minijob mit 400 Euro könnte das Ende der Fahnenstange wohl bereits erreicht sein? Mein Vorschlag: Stelle doch nochmal eine neu formulierte genauere Frage im Sinne von "Einkommensgrenze bei Schüler-Bafög-Berechtigung?" o. ä.

  • Antwort von Rheinflip 14.08.2012

    Ein 400 Eurojob ist okay. Mehr bringt dir nichts und frisst nur deine Zeit. Was ist mit deinem Kindergeld?

    Sonst bleib echt nur noch Blutspenden, bei Ebay die CD-Sammlung verkaufen, Flohmärkte...

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