Wenn ich mich selbstständig mache und meinen VWL-Vertrag weiterlaufen lasse, kann ich dann die Arbeitnehmersparzulage erhalten?
Nö, gibt's nicht. Mehr Info's gibt's aber hier: http://www.wertpapierdepot.net/fondssparen/altersvorsorge-selbstaendige.html

Von wem denn? Die heißt Arbeitnehmersparzulage. Du bist kein Arbeitnehmer.
Wolfi0410 am 15. Dezember 2007 15:34 Arbeitnehmersparzulage gibz´s von Vater Staat

Arbeitnehmersparzulage - Nein! Aber wenn du riesterst oder rürupst, bekommst du trotzdem die staatliche Zulage.

Als Angestellter in einer GMBH, der auch Gesellschafter dieser ist.

Nein, wenn Du selbständig bist, hast Du doch keinen Arbeitgeber mehr.
würde sagen des ist auch von der art deiner selbstständigkeit abhängig. bsp. bei einer gmbh bist du ja angestellter in deiner eigenen firma. schreib mal dein problem an finanzberatung@gmx.net. deine frage wird zügig und individuell bearbeitet (selbstverständlich kostenlos) lg