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Kann ich als Promoterin mein Handy von der Steuer absetzen?

gefragt von Chantalle am 16.07.2007 um 13:16 Uhr

ich jobbe nebenbei als Promoterin. ich bin dann auf einsätzen in einer kneipe unterwegs und lasse die leute spielchen machen und karten ausfüllen. für die koordination müssen wir ein handy haben. kann dann die kosten dafür also die telefonrechnung komplett von der steuer absetzen?


Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Juli 2007 16:39
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Wenn Du das Hndy brauchst, um Dein Einkommen zu erzielen, dann kannst Du die Kosten grundsätzlich absetzen, musst nur irgendwie nachweisen, welcher Kostenanteil dienstlich und welcher privat entstanden ist.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. Juli 2007 13:23
2x
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müsst ihr dafür auch n och eure eigenen handys hernehmen?

muss ja dann echt ein super arbeit"vergeber" sein.

aber du kannst alle beruflich veranlassten handykosten von der einkommenssteuer absetzen.

aleerdings solltest du das anhand deiner handyrechnungen auch nachweisen können.

da du ja sicher das handy auch privat nutzt, ist es für das finanzamt schwer beruflich von privat zu unterscheiden.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juli 2007 13:30
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Das Finanzamt wird einen Eigenanteil an den Handykosten anrechnen. In der Regel liegen der bei 20%. Wenn du anhand der Rechnung über einen Zeitraum von 3 Monaten belegen kannst, dass dieser Anteil der Privatgespräche geringer ist, dann lassen die mit sich reden.


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