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Kann ich als Privatperson eine "Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (7%)" erstellen?

gefragt von ShaggnarShaggnar am 07.11.2009 um 12:31 Uhr

Ich habe keine Firma und gehöre keinem Verein an. Für ein Festival in Slowenien verkaufe ich zur Zeit Tickets. Die Tickets erhalte ich direkt vom Festival und die Einnahmen gehen auch an das Festival. Ein Travel Agency möchte nun eine bestimmte Anzahl an Karten direkt über mich kaufen. Allerdings benötigt die Travel Agency eine "Rechnung mit ausgeweisener Umsatzsteuer" in Höhe von 7%! Kann ich so eine Rechnung selbst ausstellen oder was muss ich da tun?


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Wasserbetten
beantwortet von Wasserbetten am 7. November 2009 12:35
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Als Privat-Person darfst Du keine Rechnungen mit ausgewiesene Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausstellen, dass sollte Aufgabe des Veranstalten sein.

Kommentar von Saarland60 am 7. November 2009 12:41

Richtig!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 7. November 2009 12:40
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Du darfst als Privatperson zwar eine Rechnung ausstellen, aber auf keinen Fall Mehrwertsteuer ausweisen, egal wie hoch die ist.

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 7. November 2009 13:04

Und zudem müssen der Gewinn versteuert werden.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 7. November 2009 12:31
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Diese ausgewiese Umsatzsteuer müßtest du dann auch ans Finanzamt abführen......

Kommentar von Saarland60 am 7. November 2009 12:41

Der darf die nicht mal ausweisen.

Kommentar von 704f0408ceddd90efa6ed51d20c13244smallWasserbetten am 7. November 2009 15:03

Richtig, so ist es DH


majosandra
beantwortet von majosandra am 7. November 2009 12:34
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Kann nicht der Veranstalter des Festivals eine Rechnung ausstellen?

Kommentar von 3f1023c6a3171591e54d13bb14ed53fasmallShaggnar am 7. November 2009 12:40

Also ich kriege schon eine Rechnung mit Kartenanzahl und Geldsumme. Ich bin ja so gesehen nur eine "Vermittlungsperson". Dann werd ich mir einfach vom Veranstalter eine Rechnung ausstellen lassen!

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 7. November 2009 12:43

Ja, genauso meinte ich es. Die Travel Agency benötigt sicherlich für steuerliche Dinge eine Rechnung. Letztendlich ist es ihr wurscht, wer sie ausgestellt hat; Hauptsache es geht mit rechten Dingen zu.


Llimbuurg
beantwortet von Llimbuurg am 7. November 2009 20:04
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Nein, als Privatperson darfst du das nicht machen, da du ja auch keine Umsatzsteuer abführst.



anonym
beantwortet von willonoack am 8. November 2009 20:48
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"Privatperson", die nicht der Unmsatz- bzw. Mehrwertsteuer unterliegt bist Du nur so lange, wie Du kein Geld durch Handel, Vertretung oder Dienstleistungen verdienst. Und das beginnt auch nur ab dem Zeitpunkt, wo Du nachhaltige Gewinne durch solche Geschäfte wiederholt anstrebst. Verkaufst Du nur einmal eine Dir gehörenden Gegenstand, weil Du ihn los werden willst, bleibst Du Privatperson und dieses Geschäft ist auch nur ein Privatgeschäft, das nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Da Du an die Travel-Agency min der Absicht wiederholt nachhaltige Gewinne zunerwirtschaften Karten verkaufen willst, ist das kein Privatgeschäft mehr, sondern ein gewerbliches,für das Mehrwertsuer anfällt. Sie musst Du auch an das Finanzamt abführen. Absetzen davon kannst Du nur die Mehrwertsteuer für die Leistungen, die Du im Zusammenhang mit Deinem Kartenverkauf aufwenden musstest, mehr nicht. Deine Händlertätigkeit musst Du erstens dem Finanzamt anzeigen und zweitens dem Gewerbeamt. Erzielst Du mehr als nur geringfüge Umsätze, musst Du auch noch im Handelsregister als "Kaufmann" stehen und das kostet Gebühren. ferner unterliegen Händler der Gewerbesteuer. Anders ist es nur, wenn Du als Auftragnehmer für die Angecy Karten in deren Namen besorgst und dafür eine Gebühr kassierst. Hier bist Du "freiberuflich" tätig, abner ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig. Ferner musst Du dann alle Deine Gewinne aus der gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit bei der Einkommenssteuer veranlagen lassen. Hier kannst Du über die von Dir bezahlte Vorsteuer für empfange Leistungen hinaus Kosten absetzen. Dazu musst Du Bücher führen. Andernfalls drohen Dir Nachteile. Als Händler oder Handelsvertreter gehörst Du in Deutschland der gesetzlichen Berufszwangskörperschaft, der "Industrie- und Handelskammer" an und musst auch an die Zwangsbeiträge zahlen, sofern Du nicht nur als freiberuflicher Treuhänder bzw. beauftragter Bevollmächtigter für die Agency tätig ist,. Diese tolle Gesetzgebung ist auch der FDP zu verdanken, die die Einkommenssteuern für ihre Lobby senken will. Ob nur 7 % oder 19 % Mwst. zu zahlen sind, kannst Du dem Umsatzsteuergesetz entnehmen. Achtung: Damit die Agency an Dich die Mehrwersteuer bezahlt, musst Du ihr auch deine vom Finanzamt mitgeteilte Steuernummer auf der Rechnung mitteilen. Die Rechnungen Deiner Lieferanten müssen das ebenfalls enthalten.


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