Shaggnar am 07.11.2009 um 12:31 Uhr
Ich habe keine Firma und gehöre keinem Verein an. Für ein Festival in Slowenien verkaufe ich zur Zeit Tickets. Die Tickets erhalte ich direkt vom Festival und die Einnahmen gehen auch an das Festival. Ein Travel Agency möchte nun eine bestimmte Anzahl an Karten direkt über mich kaufen. Allerdings benötigt die Travel Agency eine "Rechnung mit ausgeweisener Umsatzsteuer" in Höhe von 7%! Kann ich so eine Rechnung selbst ausstellen oder was muss ich da tun?

Als Privat-Person darfst Du keine Rechnungen mit ausgewiesene Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausstellen, dass sollte Aufgabe des Veranstalten sein.
Du darfst als Privatperson zwar eine Rechnung ausstellen, aber auf keinen Fall Mehrwertsteuer ausweisen, egal wie hoch die ist.
Und zudem müssen der Gewinn versteuert werden.
Diese ausgewiese Umsatzsteuer müßtest du dann auch ans Finanzamt abführen......
Der darf die nicht mal ausweisen.
Wasserbetten am 7. November 2009 15:03 Richtig, so ist es DH

Kann nicht der Veranstalter des Festivals eine Rechnung ausstellen?
Shaggnar am 7. November 2009 12:40 Also ich kriege schon eine Rechnung mit Kartenanzahl und Geldsumme. Ich bin ja so gesehen nur eine "Vermittlungsperson". Dann werd ich mir einfach vom Veranstalter eine Rechnung ausstellen lassen!
majosandra am 7. November 2009 12:43 Ja, genauso meinte ich es. Die Travel Agency benötigt sicherlich für steuerliche Dinge eine Rechnung. Letztendlich ist es ihr wurscht, wer sie ausgestellt hat; Hauptsache es geht mit rechten Dingen zu.

Nein, als Privatperson darfst du das nicht machen, da du ja auch keine Umsatzsteuer abführst.
"Privatperson", die nicht der Unmsatz- bzw. Mehrwertsteuer unterliegt bist Du nur so lange, wie Du kein Geld durch Handel, Vertretung oder Dienstleistungen verdienst. Und das beginnt auch nur ab dem Zeitpunkt, wo Du nachhaltige Gewinne durch solche Geschäfte wiederholt anstrebst. Verkaufst Du nur einmal eine Dir gehörenden Gegenstand, weil Du ihn los werden willst, bleibst Du Privatperson und dieses Geschäft ist auch nur ein Privatgeschäft, das nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Da Du an die Travel-Agency min der Absicht wiederholt nachhaltige Gewinne zunerwirtschaften Karten verkaufen willst, ist das kein Privatgeschäft mehr, sondern ein gewerbliches,für das Mehrwertsuer anfällt. Sie musst Du auch an das Finanzamt abführen. Absetzen davon kannst Du nur die Mehrwertsteuer für die Leistungen, die Du im Zusammenhang mit Deinem Kartenverkauf aufwenden musstest, mehr nicht. Deine Händlertätigkeit musst Du erstens dem Finanzamt anzeigen und zweitens dem Gewerbeamt. Erzielst Du mehr als nur geringfüge Umsätze, musst Du auch noch im Handelsregister als "Kaufmann" stehen und das kostet Gebühren. ferner unterliegen Händler der Gewerbesteuer. Anders ist es nur, wenn Du als Auftragnehmer für die Angecy Karten in deren Namen besorgst und dafür eine Gebühr kassierst. Hier bist Du "freiberuflich" tätig, abner ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig. Ferner musst Du dann alle Deine Gewinne aus der gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit bei der Einkommenssteuer veranlagen lassen. Hier kannst Du über die von Dir bezahlte Vorsteuer für empfange Leistungen hinaus Kosten absetzen. Dazu musst Du Bücher führen. Andernfalls drohen Dir Nachteile. Als Händler oder Handelsvertreter gehörst Du in Deutschland der gesetzlichen Berufszwangskörperschaft, der "Industrie- und Handelskammer" an und musst auch an die Zwangsbeiträge zahlen, sofern Du nicht nur als freiberuflicher Treuhänder bzw. beauftragter Bevollmächtigter für die Agency tätig ist,. Diese tolle Gesetzgebung ist auch der FDP zu verdanken, die die Einkommenssteuern für ihre Lobby senken will. Ob nur 7 % oder 19 % Mwst. zu zahlen sind, kannst Du dem Umsatzsteuergesetz entnehmen. Achtung: Damit die Agency an Dich die Mehrwersteuer bezahlt, musst Du ihr auch deine vom Finanzamt mitgeteilte Steuernummer auf der Rechnung mitteilen. Die Rechnungen Deiner Lieferanten müssen das ebenfalls enthalten.
Richtig!