gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann ich als nebenberuflich Gewerbetreibender die Leasingrate meines KFZ von der Steuer absetzen?

gefragt von sebastian118 am 08.11.2009 um 11:50 Uhr

Ich bin Angestellter im Öffentlichen Dienst und nebenberuflich Gewerbetreibender. Kann ich nun die Leasingrate meines KFZ (das ich auch privat nutze, es ist auf mich als Privatperson geleast) anteilig von der Steuer absetzen? Ebenso wie KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer, Benzin, Reperaturen?

Danke für eure Antworten.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (21584)
Versicherung (5374)
Steuer (2210)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


malli
beantwortet von malli am 9. November 2009 10:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

dazu musst du es erstmal zu mehr als 50% geschäftlich nutzen. und dein leasingvertrag muss so gestrickt sein das das geht. ansonsten nutz du die kilometerpauschale von 0,30€ je kilometer, das weist du über ein fahrtenbuch nach, hierbei brauchst du aber nur die tatsächlichen gesch. gefahrenen strecken zu notieren. lg malli


Weitere gute Antworten


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. November 2009 18:06
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst die Kosten für das Auto anteilig der gewerblichen Tätigkeit als Betriebskosten absetzen. Du solltest dann aber auch ein Fahrtenbucg führen um es nachweisen zu können. Die hier vielfach aufgeführte 1%-Regelung hat in Deinem Fall keine Bedeutung. Diese gilt für Angestellte Mitarbeiter die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Mit Gewerbe hat das rein gar nichts zu tun.


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 8. November 2009 11:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wenn du keine Scheinfirma und auch Einnahmen hast.
Aber gleichzeitig musst es versteuern über die 1% Regelung, wenn ich mich nicht täusche.
Die Tankrechnungen kannst du dann im Übrigen auch absetzen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 8. November 2009 12:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das PKW wird Bestandsvermögen und dann kannst du alles als Kosten ansetzen. Du zahlst für den privaten Anteil 1 % vom neupreis.

Allerdings solltsts du mehrere Kunden haben, sonst Gefhr der Scheinselbstständigkeit.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 9. November 2009 10:49

Leasing bedeutet mieten der wagen kann garnicht zum betribsvermögen gehören!

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. November 2009 20:19

das denk ich aber doch. die Leasingrate ist doch auch absetzbar.


anonym
beantwortet von Annabelle2 am 9. November 2009 09:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Generell sind alle Aufwendungen, die einer gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind, auch absetzbar. Unabhängig davon, ob die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt.

Für ein Fahrzeug heißt das: es sind zunächst einmal die gesamten Aufwendungen festzustellen. Also Leasingrate (oder bei Kreditfinanzierung: Zins und 1/5 des Kaufpreises als jährliche Abschreibung), Versicherung, Treibstoff, Reparaturen etc.

Diese Aufwendungen sind sodann auf den privaten und den gewerblichen Bereich aufzuteilen. Am sichersten mit einem Fahrtenbuch - auch wenn das etwas aufwändig ist. Alle anderen Methoden den Anteil der gewerblichen Nutzung "glaubhaft" zu machen, sind zweifelhaft.

Meine Empfehlung: Fahrtenbuch im Schreibwarenhandel besorgen oder nach geeignetem Programm im Internet suchen. Es sollten möglichst Tag, km-Stand Anfang, km-Stand Ende, Zweck der Dienstreise, Besuchte Person(en) angegeben werden.



anonym
beantwortet von Annaberg am 8. November 2009 11:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das geht nur, wenn das Kfz Bestandteil des Betriebsvermögens ist, sonst nicht.


anonym
beantwortet von sebastian118 am 8. November 2009 13:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, ich habe relativ gleichmäßige Einnahmen durch die nebenberugliche Tätigkeit, auch Rechnungen für die Einnahmen. Könntet ihr das mit der 1%-Regelung vielleciht erläutern? Ich bin nicht bilanz-, sondern ledglich EÜR-pflichtig, da einzelner Kaufmann. Danke!


anonym
beantwortet von Thunder1262 am 9. November 2009 06:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Theoretisch muß das Fahrzeug auf deine Firma angemeldet sein um das Fahrzeug absetzen zu können. Dann greift aber die 1% regel wegen Privatnutzung.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. November 2009 08:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So eine Spezielle Frage würde ich in einem Steuerforum stellen.

Beispiel: Forum "Steuern" bei www.wer-weiss-was.de


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.