Ich bin Angestellter im Öffentlichen Dienst und nebenberuflich Gewerbetreibender. Kann ich nun die Leasingrate meines KFZ (das ich auch privat nutze, es ist auf mich als Privatperson geleast) anteilig von der Steuer absetzen? Ebenso wie KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer, Benzin, Reperaturen?
Danke für eure Antworten.

dazu musst du es erstmal zu mehr als 50% geschäftlich nutzen. und dein leasingvertrag muss so gestrickt sein das das geht. ansonsten nutz du die kilometerpauschale von 0,30€ je kilometer, das weist du über ein fahrtenbuch nach, hierbei brauchst du aber nur die tatsächlichen gesch. gefahrenen strecken zu notieren. lg malli

Du kannst die Kosten für das Auto anteilig der gewerblichen Tätigkeit als Betriebskosten absetzen. Du solltest dann aber auch ein Fahrtenbucg führen um es nachweisen zu können. Die hier vielfach aufgeführte 1%-Regelung hat in Deinem Fall keine Bedeutung. Diese gilt für Angestellte Mitarbeiter die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Mit Gewerbe hat das rein gar nichts zu tun.

Ja, wenn du keine Scheinfirma und auch Einnahmen hast.
Aber gleichzeitig musst es versteuern über die 1% Regelung, wenn ich mich nicht täusche.
Die Tankrechnungen kannst du dann im Übrigen auch absetzen.
das PKW wird Bestandsvermögen und dann kannst du alles als Kosten ansetzen. Du zahlst für den privaten Anteil 1 % vom neupreis.
Allerdings solltsts du mehrere Kunden haben, sonst Gefhr der Scheinselbstständigkeit.
malli am 9. November 2009 10:49 Leasing bedeutet mieten der wagen kann garnicht zum betribsvermögen gehören!
das denk ich aber doch. die Leasingrate ist doch auch absetzbar.
Generell sind alle Aufwendungen, die einer gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind, auch absetzbar. Unabhängig davon, ob die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt.
Für ein Fahrzeug heißt das: es sind zunächst einmal die gesamten Aufwendungen festzustellen. Also Leasingrate (oder bei Kreditfinanzierung: Zins und 1/5 des Kaufpreises als jährliche Abschreibung), Versicherung, Treibstoff, Reparaturen etc.
Diese Aufwendungen sind sodann auf den privaten und den gewerblichen Bereich aufzuteilen. Am sichersten mit einem Fahrtenbuch - auch wenn das etwas aufwändig ist. Alle anderen Methoden den Anteil der gewerblichen Nutzung "glaubhaft" zu machen, sind zweifelhaft.
Meine Empfehlung: Fahrtenbuch im Schreibwarenhandel besorgen oder nach geeignetem Programm im Internet suchen. Es sollten möglichst Tag, km-Stand Anfang, km-Stand Ende, Zweck der Dienstreise, Besuchte Person(en) angegeben werden.
Das geht nur, wenn das Kfz Bestandteil des Betriebsvermögens ist, sonst nicht.
Ja, ich habe relativ gleichmäßige Einnahmen durch die nebenberugliche Tätigkeit, auch Rechnungen für die Einnahmen. Könntet ihr das mit der 1%-Regelung vielleciht erläutern? Ich bin nicht bilanz-, sondern ledglich EÜR-pflichtig, da einzelner Kaufmann. Danke!
Theoretisch muß das Fahrzeug auf deine Firma angemeldet sein um das Fahrzeug absetzen zu können. Dann greift aber die 1% regel wegen Privatnutzung.

So eine Spezielle Frage würde ich in einem Steuerforum stellen.
Beispiel: Forum "Steuern" bei www.wer-weiss-was.de